Mindestens sechssemestriger Hochschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss in Psychologie mit Umfang von 180 ECTS mit einer Gesamtnote von mind. 3,0
Transcript of Records, in dem mindestens folgende Leistungen nachgewiesen werden:
25 ECTS-Punkte in den folgenden Wissensbereichen: Allgemeine Psychologie unter Berücksichtigung von kognitiven Prozessen in den Bereichen Sprache, Lernen, Gedächtnis, Emotion und Motivation; differentielle Psychologie und Persönlichkeitspsychologie; Entwicklungspsychologie; Sozialpsychologie; biologische Psychologie; kognitiv-affektive Neurowissenschaften.
4 ECTS-Punkte Grundlagen der Pädagogik für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten;
4 ECTS-Punkte Grundlagen der Medizin für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten;
2 ECTS-Punkte Grundlagen der Pharmakologie für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten;
8 ECTS-Punkte Allgemeine Verfahrenslehre der Psychotherapie;
2 ECTS Prävention und Rehabilitation im psychotherapeutischen Handeln;
15 ECTS psychologische Methodenlehre;
2 ECTS Berufsethik und Berufsrecht;
11 ECTS berufspraktische Einsätze in Einrichtungen der psychosozialen Gesundheitsversorgung mit Betreuung durch approbierten psychologischen oder ärztlichen Psychotherapeuten oder Psychotherapeutin.
Die Zulassung erfolgt anhand der Abschlussnote des Bachelor-Abschlusses.
Für das Vergabeverfahren besteht eine Bonierung, d.h. durch den Nachweis bestimmter erbrachter Leistungen kann die in das Vergabeverfahren eingehende Bachelor-Note verbessert werden:
Nachweis über Kenntnisse im Bereich Gesundheitspsychologie im Umfang von 9 ECTS: um 0,2 Punkte;
Nachweis über ein übendes Seminar zu grundlegenden psychotherapeutischen Gesprächsführungstechniken, das Elemente der Selbstreflexion, Praxisanwendung (z.B. durch Rollenspiele) und Feedback durch Dozierende/Peers enthält: um 0,1 Punkte;
Nachweis eines einschlägigen Auslandsstudiums über wenigstens ein Semester; um 0,1 Punkte
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