Hier findest du Antworten auf (fast) alle Fragen rund um das Thema Psychologie-Master! Falls du Anregungen hast, dir ein Fehler aufgefallen ist oder genau deine Frage nicht dabei ist, dann kontaktiere uns gerne über das Kontaktformular oder schreib uns (bachelormaster[at]psyfako.org)!
Über die Masterliste
Die Masterliste ist ein Projekt der Bachelor-Master-AG der PsyFaKo e.V. (Psychologie Fachschaften Konferenz), die dir einen Überblick über alle Psychologiemaster in Deutschland gibt – inklusive Schwerpunkten, Eingangsvoraussetzungen, Auswahlgrenzen, benötigten Dokumente und vielem mehr!
Sie funktioniert ganz einfach: Du gehst ins Menü und klickst auf den Eintrag für die Masterliste. Dort kannst du dann gleich einige Filter setzen, welche Master du gerne angezeigt bekommen möchtest.
Diese Filter können dir helfen, von Anfang an die Masse an Masterstudiengängen auf genau die, die für dich interessant sind, zu reduzieren. Allerdings musst du diese Filter natürlich nicht verwenden und kannst ganz einfach daran vorbeiscrollen und dir alle Master ungefiltert anschauen.
Einer der Master klingt spannend? Super! Dann klick einfach drauf und du siehst eine detaillierte Ansicht mit (hoffentlich) allen Infos, die du über diesen Masterstudiengang benötigst. Wenn du noch mehr Infos suchst, lies dir doch auch einen der Erfahrungsberichte zu diesem Studiengang durch!
NC ist der Numerus Clausus und beschreibt die Durchschnittsnote des Bachelorabschluss bis zu welcher Bewerber:innen akzeptiert werden. Wenn also eine Hochschule z.B. ausschließlich nach NC als Zulassungskriterium zulässt, werden alle Bewerber:innen in eine Rangliste gebracht (nach der Durchschnittsnote absteigend sortiert). Nun wird entschieden, wie viele Leute zugelassen werden – die Anzahl bestimmt sich hierbei aus der Anzahl der Masterplätze und einer Überbuchungsquote (siehe Frage 5.2). Die ersten Ranglistenplätze bekommen dann eine Zusage und die Person, die von diesen den schlechtesten Schnitt hatte, bestimmt damit den NC im Hauptverfahren. Die Durchschnittsnote, bei der diese Rangliste also sozusagen in “zugelassen” und “nicht zugelassen” geteilt wird, ergibt den NC im Hauptverfahren (HV), z.B. alle mit einer 1,4 werden zugelassen und die mit einer 1,5 nicht. Meist landet diese “Grenze” aber natürlich nicht genau zwischen zwei unterschiedlichen Durchschnittsnoten, so dass es dazu kommt, dass noch einige mit einer 1,4 zugelassen werden, aber andere mit der gleichen Note nicht. Wenn es hier kein weiteres Kriterium gibt, das die Eignung ermittelt, wird hier einfach ausgelost, wer von den Personen mit 1,4 zugelassen wird. Die nicht zugelassenen Bewerber:innen kommen nun auf die Warteliste.
Jetzt beginnt das Nachrückverfahren (NV). Wir können nämlich davon ausgehen, dass einer Person, die im HV eine Zusage erhalten hat, auch Zulassungsangebote von anderen Universitäten vorliegen. Diese Person (und alle anderen, denen es genauso geht) nimmt dann natürlich nur einen dieser Plätze an und meldet der besagten Universität eine Absage des Studienplatzes zurück. Damit gehen dann Zusagen an eine gewisse Anzahl der nächsten Personen auf der Warteliste raus und erneut ergibt die zugelassene Person mit der schlechtesten Durchschnittsnote nun die Note vom ersten Nachrückverfahren. Erfahrungsgemäß nehmen auch hier nicht alle den Platz an, dieser Vorgang wiederholt sich daher bis schließlich alle Studienplätze tatsächlich vergeben sind.
Was heißt das nun konkret für dich und die Masterliste? Im Bewerbungsverfahren gibt es jetzt also z.B. an einer Universität einen ersten NC aus dem Hauptverfahren von 1,1 und einen zweiten aus dem Nachrückverfahren von 1,6. Wenn du jetzt z.B. einen NC von 1,5 hast, dann lohnt es sich auf jeden Fall, dass du dich an dieser Universität bewirbst! Aus diesem Grund haben wir immer wir immer auch den Wert vom letzten Nachrückverfahren mit in die Liste aufgenommen.
ACHTUNG: Manchmal, vor allem, wenn der NC des Nachrückverfahrens sehr niedrig ist (z.B. 2,3), dann kann es sein, dass die Universität hier den NC von Personen angegeben hat, die über die Wartesemesterquote/Härtefallquote oder ähnliches zugelassen wurden!
Wichtig ist an dieser Stelle noch zu erwähnen, dass wir euch ermutigen und auffordern möchten alle anderen Bewerbungen zurückzuziehen, sobald ihr den Platz an eurer Wunschuni bekommen und angenommen habt. Das hilft dabei die Nachrückverfahren zu verkürzen, da eben weniger Zusagen “ins Leere laufen”. Eine Bewerbungen kann man meist mit einer einfachen Mail ans zuständige Studierendensekretariat oder in dem Bewerbungsportal zurückziehen.
Wir wissen, dass es für viele eines der entscheidensten Kriterien ist, mit welchem NC man in den entsprechenden Master reinkommt. Wir wünschten, wir könnten euch hierfür einfach einen Filter basteln, mit dem du dir die Unis einfach nach NC “aufsteigend” bzw. “absteigend” sortieren kannst. Jedoch entscheidet nur ein Bruchteil der Unis rein aufgrund des NCs über die Zulassungen (und das ist eigentlich auch gut so). Die meisten Unis haben ein eigenes Punktesystem, bei manchen werden Aufnahmetests geschrieben oder sogar Bewerbungsgespräche geführt (siehe Frage 3.1). Andere Unis berücksichtigen Wartesemester, Praktika, Auslandsaufenthalte oder Bachelorarbeiten in bestimmten Themengebieten oder verrechnen die Bachelornote mit der Abiturnote. Wie du siehst – die Kriterien sind hier so divers, dass sich das Ganze leider nicht “einfach zusammenfassen” lässt. Wenn du dich aber durch die Master klickst und aufmerksam dieses FAQ liest, wirst du schon viele dieser spezifischeren Kriterien besser kennenlernen und einen guten Überblick bekommen.
Das kommt ganz darauf an, welche Informationen du suchst. In dieser Liste haben wir versucht vor allem die aktuellen Informationen zu den formalen Eigenschaften und den Bewerbungsmodalitäten der Master zu sammeln. Genauere Infos zum Curriculum findest du im verlinkten Modulhandbuch. Für die Zulassungformalitäten gibt es häufig auch ein spezifisches Dokument mit ausführlichen Informationen. Wenn du eher persönliche Eindrücke von den Studiengängen suchst, wirf doch mal einen Blick in unsere Erfahrungsberichte.
Ansonsten ist die Infoseite des Masterstudiengangs, für den du dich bewerben willst, immer eine gute Anlaufstelle. Hier findest du meistens genauere Informationen über die Ausrichtung des Studiengangs, den Studienverlaufsplan, die Lehrstühle, den Umgang mit digitaler Lehre etc. Hier werden auch weitere Ansprechpartner:innen aufgelistet. Bei formalen Fragen zum Bewerbungsprozess wendest du dich am besten an das Studierendensekretariat der Hochschule, bei formalen Fragen zum Studiengang an die fachspezifische Studiengangsberatung oder die Studiengangskoordination. Beachte hierbei auch, dass es teilweise längere Wartezeiten aufgrund vieler Anfragen gibt und plane ausreichend Zeit für die Antworten ein. Bei eher informellen Fragen schreibst du am besten der entsprechenden Fachschaft. Eine weitere gute Anlaufstelle ist die Facebook Gruppe “Masterplätze in Psychologie“. Dort wirst du auf viele Gleichgesinnte und hilfsbereite Menschen treffen und kannst mit der Suchfunktion nach deiner Frage suchen oder deine Frage posten.
Kann ich auch euch schreiben? Prinzipiell kannst du uns natürlich immer schreiben und wir versuchen unser Bestes, allen Anfragen gerecht zu werden und dir weiterzuhelfen. Dennoch sind wir natürlich auch keine Expert:innen, vor allem bei spezifischen Fragen zu einzelnen Mastern – da kann man dir bei der Universität selbst mit Sicherheit besser weiterhelfen. Bei eher allgemeinen Fragen würden wir dich bitten, erstmal ausführlich dieses FAQ zu lesen, in dem wir versucht haben, alle Fragen die uns in den letzten Jahren gestellt wurden zu integrieren und zu beantworten.
Erstmal – danke für deine Adleraugen! Du kannst uns ganz einfach über das Kontaktformular dieser Webseite oder direkt per Mail an bachelormaster[at]psyfako.org erreichen. Wir freuen uns über alle Hinweise, denn nur mit deiner Mithilfe kann unsere Liste besser werden!
Die Erfahrungsberichte sollen dir einen Eindruck von der Universität, der Stadt, der Lehre und dem Leben vor Ort geben. Der Unterschied zur Masterliste selbst ist, dass es sich hier um persönliche und sehr individuelle Einschätzungen handelt. Entsprechend stammen diese natürlich aus der Feder von Studierenden, die den Master an der jeweiligen Universität machen. Da wir manchmal nur einzelne Rückmeldungen haben handelt es sich natürlich um individuelle Erfahrungen die nicht unbedingt repräsentativ sind und sich manche Informationen oder Umstände auch verändert haben können.
Die Berichte selbst sind so zu lesen, dass es immer eine Zahl im Index gibt, die dir anzeigt, von welcher Person welche Information kommt. Du findest dann unter jeder Frage die Antworten der verschiedenen Personen zusammengefasst, kannst aber dennoch zuordnen, welche Antworten zusammen gehören. Dadurch kannst du dir ein vielseitiges Bild durch verschiedene Meinung einholen.
Die Masterliste wird von der Bachelor-Master-AG der Psyfako (Psychologie Fachschaften Konferenz) erstellt. Unsere AG besteht aus Psychologiestudierenden und Absolvent:innen, denen es am Herzen liegt, dass du so einfach wie möglich zu deinem Traummaster kommst! Die meisten von uns haben den Bewerbungsprozess schon selbst durchlaufen und am eigenen Leib erfahren, wie verwirrend und überwältigend die verschiedenen Angaben zu Schwerpunkten, Auswahlverfahren, Zulassungskriterien und Bewerbungsformalitäten sein können.
Die Infos selbst entstehen durch unsere Recherche auf den Webseiten der Universitäten und dem Austausch mit den Studierendensekretariaten und Fachschaften. Unser Grundgedanke ist dabei: Lieber wir schauen es einmal für dich nach und tragen es zusammen, anstatt dass tausende Bewerber:innen diese Seiten einzeln aufrufen müssen.
Unseren Rechercheprozess wiederholen wir normalerweise einmal pro Jahr, ca. zu Beginn der Bewerbungsphase (März-Mai), um die NCs des vergangenen Jahres updaten zu können und ggf. Informationen zu aktualisieren. Ansonsten aktualisieren wir jederzeit Informationen, wenn wir neue Hinweise von dir und anderen Studierenden erhalten!
Generelle Orientierung
Als allererstes – bitte keine Panik bekommen! Wir wissen, dass der Druck, der sich über die drei Jahre aufbaut und nun seinen Höhepunkt erreicht, groß ist. Bitte mach dir aber bewusst, dass es viele Möglichkeiten gibt an einen Master zu kommen. Hier möchten wir dir einige Wege aufführen:
a) Verstehen, wie die Auswahlgrenzen zustande kommen – Genauso wie du dich vermutlich an mehreren Universitäten beworben hast, machen das auch deine Kommiliton:innen mit einem vermeintlich besseren Schnitt. Das führt dazu, dass im ersten Zulassungsverfahren (Hauptverfahren, HV) vielleicht etwa die 20% der Studierenden mit den besten Noten gleich mehrere Plätze bekommen, von denen sie dann aber natürlich nur einen annehmen können. Viel wichtiger als der HV-NC ist daher eigentlich der letzte Nachrückverfahren-NC! (Für eine ausführlichere Erklärung schau mal in die Frage 1.2).
b) Zulassungstests schreiben – damit kannst du deine Chancen je nach Universität bis zu 50% verbessern oder z.B. in Bamberg sogar die Direktzusage bekommen (siehe Punkt 3.1).
c) Spezifische Zulassungsbedingungen ausnutzen – so nervig sie manchmal auch sind, drücken sie den Schnitt an einigen Universitäten runter, also wirf früh genug ein Auge darauf, ob du vielleicht zusätzliche Kurse in diesen Bereichen besuchen kannst (siehe Punkt 3.5) .
d) Wartesemester sammeln – bei manchen Universitäten erhöht sich auch allein durch das Warten die Chancen auf eine Zulassung.
e) Losverfahren – einige Universitäten bieten statt unendlichen Nachrückverfahren ein Losverfahren an, z.B. Münster (siehe Frage 3.2).
f) Sich zum Sommersemester bewerben – Das geht zwar nur an einigen Universitäten und hierbei werden auch meist weniger Plätze vergeben als im Wintersemester, erfahrungsgemäß liegt der NC im Sommersemester immer ein bisschen niedriger.
g) Auf Sonderquoten bewerben – Die meistern Unis haben Härtefall-, Auslandsbewerber:innen- und Sportler:innenquoten. Das heißt, dass ein Teil der Plätze, meistens 5% der Masterplätze oder min. ein Platz, für Menschen in besonderen Umständen vergeben werden. Dies ist z.B. der Fall, wenn nachweislich aus persönlichen Gründen eine Ortsgebundenheit besteht, man sich mit einem Abschluss aus dem Ausland bewirbt oder für Spitzensportler:innen (z.B. Angehörige des Deutschen Olympischen Sportbundes).
h) Den Master im Ausland machen – In keinem anderen Land wird so streng und ausschließlich auf den Notendurchschnitt des Bachelors geachtet wie in Deutschland. Daher lohnt sich ein Blick auf unsere Nachbarländer. Heutzutage gibt es viele Möglichkeiten, seinen Master im Ausland zu finanzieren, potentielle Sprachbarrieren abzubauen und dabei stets mobil und flexibel zu bleiben.
j) Die Alternativen Master in Betracht ziehen – Gerade, wenn du nicht zwangsläufig Psychotherapeut:in werden möchtest, können dir diese Master ganz viele neue Berufsperspektiven eröffnen!
k) Einklagen – Hierbei verklagt man eine Hochschule darauf, dass nicht alle Kapazitäten des Masters genutzt werden und man ein Recht auf nicht erschöpfte Masterplätze hat. Das Ganze ist ein recht langwieriger und kostenintensiver Prozess, darum informiere dich am besten rechtzeitig über diverse Infoportale dazu.
l) Du bist nicht alleine damit! Benutz die Suchfunktion in der Facebook Master Gruppe und suche Inspirationen, was andere in der Situation gemacht haben.
m) Sich bewusst machen, dass das eigene Leben nicht vom Psychologiemaster abhängig ist! Mach einfach erstmal ein bisschen Pause, atme durch und versuche das Leben wieder mal zu genießen. Gehe einen ganz großen Schritt zurück, bevor du dich nochmal fragst, was du dir vom Leben wünschst. Viele Probleme relativieren sich dadurch und durch das vormalige „scheitern“ stößt man letztendlich manchmal auf andere Berufsperspektiven, die einem vielleicht sogar noch besser liegen.
2020 wurde eine Änderung des Psychotherapeuten-Gesetzes vom Bundestag verabschiedet. Bisher war es möglich, nach einem regulären Psychologiemaster (sofern er genügend klinische ECTS enthielt) die Psychotherapieausbildung machen, welche dann mit 3-5 Jahren an den Master anschloss – das “alte System”. Jetzt soll es einen neuen Master in “Psychotherapie” geben, welchen man nach einem polyvalenten Bachelor studieren kann; um Psychotherapeut:in zu werden, schließt dann noch eine fünfjährige Weiterbildung an – das “neue “System”. Zwischen dem alten und dem neuen System wird es eine Übergangszeit von 12 Jahren geben, bis dahin (2032) muss man die Ausbildung nach dem alten System abgeschlossen haben. Durch diese Reform haben sich einige Ausbildungsmodalitäten geändert – eine ausführliche Erklärung hierzu findest du im Fragenblock 6. KliPP Master.
Was bedeutet das jetzt für dich als Psychologiestudent:in im Bachelor? Wenn du mit deinem Psychologiestudium vor September 2020 begonnen hast, bist du erstmal im alten System. Jede:r, der:die nach diesem Zeitpunkt einen polyvalenten Bachelor begonnen hat, ist automatisch im neuen System. Wenn du im neuen System bist, gibt es keine Möglichkeit zu wechseln und du musst einen Master mit dem Schwerpunkt Klinischer Psychologie und Psychotherapie machen, um die Weiterbildung anschließen zu können und Psychotherapeut:in zu werden – dann solltest du in der Masterliste den Filter auf “KliPP Master Psychotherapie (KliPP) – Ja” setzen.
Wenn du im alten System bist und darin auch bleiben möchtest, ändert sich für den Master erstmal nichts und du solltest den Filter auf “KliPP Master Psychotherapie (KliPP) – Nein ” setzen. Aber aufgepasst: das heißt erstmal nur, dass es sich bei diesen Mastern nicht um einen KliPP-Master handelt. Ob man die Psychotherapie-Ausbildung nach dem Master anschließen kann, ist von den bundeslandspezifischen Bestimmungen abhängig.
An manchen Universitäten gibt es Möglichkeiten, Kurse nachzubelegen, um vom alten in das neue System zu wechseln und dich hiermit auch für einen Psychotherapiemaster zu qualifizieren. Alle genaueren Details was für dich gilt – je nachdem, ob du im neuen oder alten System bist oder ob es sich für dich lohnt zu wechseln, findest du im Fragenblock 6. KliPP Master.
Letztendlich hängt diese Entscheidung immer von mehreren Instanzen ab: Wo du deinen Bachelor Abschluss gemacht hast und wo deinen Master, vom Ausbilldungsinstitut und vom Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo). Dass LAGeSo ist hierbei die letzte und wichtigste Instanz, die darüber entscheidet ob du deine Prüfung zur Approbation antreten kannst. Hierfür werden mehrere Kriterien geprüft – die genauen Kriterien sind leider von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und nicht wirklich transparent – aber am präsentesten ist hierbei die Anforderung einer gewisse Anzahl an ECTS-Punkten im Fach Klinischer Psychologie. Man sollte daher bei der Masterwahl darauf achten, dass eine gewisse Anzahl klinischer CP im Curriculum vertreten ist. Das ist bei den meisten in der Liste dargestellten Mastern auch der Fall. Oft werden z.B. auch wenn der Schwerpunkt des Masters in einem anderen Feld liegen trotzdem genug Klinische ECTS in das Curriculum eingebaut oder zumindest als Wahlpflichtfach angeboten, so dass man sich die Möglichkeit offen halten kann, die Therapieausbildung zu machen. Es gibt einige wenige Ausnahmen an Mastern, die explizit nicht für die Therapeutenausbildung qualifizieren, wie z.B. der Master in Erfurt oder an der Fernuniversität Hagen. Dennoch können wir hier leider keine Garantie für alle anderen Master aussprechen, denn wie schon beschrieben wird am Ende das LAGeSo auf Basis deiner beiden Abschlüsse, bzw. den darin belegten Fächern, die Entscheidung treffen. Wenn du sowohl im Bachelor als auch im Master aber jeweils 6-8 ECTS in Klinischer Psychologie hattest, musst du dir darum aber eigentlich keine Gedanken machen. Aufgepasst: Dass dich ein Ausbildungsinstitut annimmt, ist keine Garantie dafür, dass du die Approbationsprüfung ablegen darfst, denn diese Entscheidung trifft, wie gesagt, das zuständige LAGeSo (Bundesland in der das Ausbildungsinstitut sitzt). Ordentliche Ausbildungsinstitute kennen aber natürlich die Kriterien der LaGeSos und stehen im ständigen Austausch, so dass du dich darauf verlassen kannst, dass sie dich nur annehmen werden, wenn sie denken, dass du zur Approbationsprüfung auch zugelassen wirst.
Alle Infos zu diesem Thema – von Angebot und Bewerbung über Finanzierung bis zu den Möglichkeiten einer anschließenden Therapieausbildung – findest du auf unserer Seite zu Mastern im Ausland (zumindest für Österreich, die Niederlande und Luxemburg). Vielleicht in Zukunft auch zu anderen Ländern – wenn du dazu schon Erfahrung hast, dann melde dich gerne über das Kontaktformular oder per Mail an bachelormaster[at]psyfako.org!
Psychologie kann noch so viel mehr als Psychotherapie und Grundlagenforschung! Schön, dass du einen Blick über den Tellerrand wagen möchtest. Lass dich gerne inspirieren und schau auf unserer Liste mit Alternativen Mastern vorbei! Hab hierbei am besten immer auch einen Blick auf die Zugangsvoraussetzungen, die sich hier teilweise stark von denen der klassischen Psychologiemastern unterscheiden . Die Psychotherapeutenausbildung bzw. -weiterbildung wirst du mit diesen Mastern allerdings nicht machen können, dafür brauchst du einen Master in Psychologie (nach dem alten System) bzw. in Psychotherapie (nach dem neuen System). Im alten System gibt es für die Ausbildung zum:r Kinder- und Jugendpsychotherapeut:in jedoch Ausnahmen. Wenn du alternative Master in Betracht ziehst, informiere dich am besten immer auch rechtzeitig, welchen Titel du mit dem Abschluss erhältst und ob der Titel geschützt ist. So sind z.B. “Psycholog:in “und “Psychologische:r Psychotherapeut:in” geschützte Begriffe, während beispielsweise “Coach” es nicht ist.
Private Hochschulen werden im Gegensatz zu staatlichen Universitäten nicht staatlich subventioniert und das Studium an diesen kostet entsprechend mehr Geld. Das heißt aber nicht, dass man reich sein muss, um an einer privaten Hochschule studieren zu können. Meistens bieten die Hochschulen diverse Finanzierungsmodelle an, weiterhin kannst du dich auf die Suche nach geeigneten Studienkrediten oder Stipendien machen. Oft wird außerdem ein Studium in Teilzeit und/oder berufsbegleitend angeboten, sodass man nebenbei schon arbeiten kann, was die Finanzierung natürlich vereinfacht. Abgesehen von den höheren Kosten kann ein Studium an der Hochschule aber auch viele Vorteile haben – oft sind die Kohorten kleiner, die Dozierenden leichter erreichbar und das Studium lässt sich deutlich flexibler gestalten, wird ggf. es sogar im Fernstudium angeboten. Vor allem, wenn du das Studium also mit einer Berufstätigkeit, Familie oder anderen Umständen verbinden möchtest, ist dies eine gute Alternative.
Vor der Bewerbung
Aufnahmetests (auch “Eignungstests”, “Zulassungstests”) sind freiwillige oder verpflichtende Tests, die in die Auswahlentscheidungen der Universitäten bei der Masterplatzvergabe einfließen. Sie finden vor Ort an den jeweiligen Universitäten statt. Genauere Informationen findest du auf den verlinkten Seiten der einzelnen Universitäten.
Verpflichtende Tests gibt es an der Uni Mainz, der Uni Bamberg (mit sehr guten NC direkte Zulassung) und an allen Unis in Österreich. Freiwillige Tests gibt es an den Universitäten in Mannheim, Heidelberg, Koblenz-Landau und Ulm. Da die Teilnahme an diesen Tests deine Chancen auf die Zulassung nur verbessern und nicht verschlechtern können (in Bamberg ggf. direkte Zulassung, an anderen Universitäten Verbesserung um bis zu 50%), solltest du sie nicht verpassen wenn dir ein Platz an einer dieser Unis wichtig ist. Darüber hinaus ist eine Zulassung ohne Testergebnis oft leider nicht realistisch, auch mit einer herausragenden Abschlussnote.
Neben diesen Aufnahmetests gibt es an manchen Universitäten auch Auswahlgespräche. An der Universität Darmstadt und der Universität Tübingen werden alle Bewerber:innen (die die formalen Kriterien erfüllen) zu einem Gespräch eingeladen. In Göttingen werden 30% der Studienplätze ebenfalls über Gespräche vergeben. In Regensburg werden Bewerber:innen, die im Auswahlverfahren Stufe I weniger als 15 Punkte erreichen zu einem Gespräch eingeladen, bei dem sie weitere Punkte erreichen und so eine Zulassung erwirken können.
Der Unterschied zu den zweijährigen Mastern ist, dass sie einjährig sind und statt 120 nur 60 ECTS Punkte umfassen. Folgende Unis haben einen nur einjährigen (60 ECTS) Master: Marburg, Konstanz, Kiel und Greifswald. Der Unterschied entsteht dadurch, dass diese Unis ein 4-jähriges Bachelorstudium anbieten, welches auch Voraussetzung ist, um am 1-jährigen Masterprogramm teilzunehmen. Ein Nachholen der Punkte aus dem vierten Bachelorjahr ist nicht möglich. Der 2-semestrige Masterstudiengang läuft aufgrund der Einführung des Psychotherapiemasters aktuell aus und wird durch einen 4-semestrigen Master ersetzt.
Tatsächliche hat fast jede Uni spezifische Anforderungen, wieviele ECTS-Punkte generell im psychologischen Bereich bzw. in verschiedenen Fächern erreicht werden müssen. Zunächst muss man allerdings zwischen den Eingangsvoraussetzungen und den Auswahlkriterien unterscheiden, da bei beiden manchmal spezifische ECTS-Anforderungen gestellt werden. Während du diese Anforderungen im Fall der Eingangsvoraussetzungen zwingend erfüllen musst, um zugelassen werden zu können, so kannst du im Auswahlverfahren lediglich meistens mehr Punkte sammeln, um in der Rangfolge der Zulassungen weiter nach oben zu rutschen.
Ein Beispiel: In Lübeck benötigt man drei Anwendungsfächer mit jeweils mindestens 5 ECTS, klinischen Anteile im Studium von mindestens 35 ECTS und Methodenfächer im Umfang von mindestens 30 ECTS. Das sind die Eingangsvoraussetzungen – hattest du also in den Methodenfächern nur 25 ECTS, dann kannst du zu diesem Master nicht zugelassen werden. Hier lohnt es sich jetzt einmal das klein Gedruckte zu lesen und ggf. nochmal in die Zulassungsordnung zu schauen: Es ist nämlich sehr relevant, welche Kurse die Uni Lübeck unter Methodenfächern zusammenfasst. In diesem Fall sind das z.B. Methodenlehre, Statistik, empirisch-wissenschaftliches Arbeiten, Experimentalpsychologische Praktika, Quantitative und Qualitative Methoden sowie diagnostische Fächer, aber nicht Forschungspraktika oder Abschlussarbeiten. Manchmal ist es von Vorteil, bei der Bewerbung dem Transcript of Records noch das Modulhandbuch beizulegen, vor allem, falls du ein Fach belegst hast, was inhaltlich den geforderten Modulen gleicht, aber anders heißt. Wenn du diese Voraussetzungen also erfüllst, kannst du prinzipiell in Lübeck zugelassen werden – das geschieht hier über eine Rangliste. Du kannst deinen Rang verbessern, indem du zum Zeitpunkt der Bewerbung ein Modul zur “Neuropsychologie” im Umfang von 8 ECTS bereits erfolgreich absolviert hast. Falls du im Bachelor kein solches Modul hattest, dann ist das ärgerlich, weil du nicht von der Verbesserung deiner Position auf der Rangliste profitieren kannst, aber du hast trotzdem noch die Möglichkeit, zum Master zugelassen zu werden.
Prinzipiell ist dies möglich. Es ist aber wichtig, dass du dich im Voraus an deiner Wunschuniversität informierst, ob sie Bachelorabsolvent:innen von Hochschulen annehmen und welche Kurse gefordert werden für die Aufnahme in einen Master-Studiengang. Dies variiert von Universität zu Universität teilweise sehr stark. Ein erster Schritt kann sein, die Eingangsvoraussetzungen hinsichtlich der ECTS-Punkte in der Zulassungsordnung zu überprüfen und mit deinen Kursen im Transcript of Records zu vergleichen.
Während der Bewerbung
Die Bewerbungsfristen der meisten Unis sind vom 01.06. – 15.07. für das Wintersemester und vom 01.12. – 15.01. für das Sommersemester.
Es gibt allerdings ein paar Unis bei denen ihr euch früher bereit halten solltet. Nutzt hierzu einfach den Filter in der Masterlister um die Bewerbungsfristen zu prüfen.
Folgende Unterlagen solltest du generell (eingescannt sowie in [teilweise beglaubigter] Kopie) vorliegen haben:
- Transcript of Records / Bachelorzeugnis,
- Abiturzeugnis, Lebenslauf
- ggf. Englischnachweis
- ggf. Praktikumsnachweis
- ggf. eine Bestätigung, dass der Abschluss rechtzeitig erreicht wird (kann einem das Prüfungsamt ausstellen)
- ggf. Nachweis über Gremientätigkeit.
Achte immer genau darauf wirklich alle geforderten Nachweise zusammen einzusenden. Bei den wenigsten Unis ist es möglich, noch etwas Fehlendes nachzureichen, erst recht nicht außerhalb des Bewerbungszeitraumes. Es gibt zwar ein paar Ausnahmen (positiv zu erwähnen ist hier z.B. die Uni Kassel, welche eigenständig um die Nachreichung eines Dokuments gebeten hat), hierauf sollte man sich angesichts der hohen Bewerberzahlen auf keinen Fall verlassen.
Das ist von Uni zu Uni unterschiedlich. An fast jeder Uni muss man erst einen Antrag online stellen. Bei einigen Unis muss dieser Antrag anschließend noch zusätzlich unterschrieben postalisch eingereicht werden. Teilweise muss auch der Lebenslauf und/oder das Transcript mit eingeschickt werden. Es gibt aber auch Unis an denen eine reine Online-Bewerbung möglich ist. Du wirst im Laufe des Bewerbungsprozesses in den Bewerbungsportalen darauf hingewiesen. Diese Angabe wird in der Masterliste zukünftig noch ergänzt.
Das ist von Uni zu Uni unterschiedlich, da manche diese tatsächlich als zwei getrennte Studiengänge mit verschiedenen Ausrichtungen verstehen, andere hingegen als einen allgemeinen Master in Psychologie mit individuell zu wählenden Schwerpunkten. Dementsprechend müssen bei manchen Unis (z.B. Mannheim, Osnabrück oder Mainz) komplett getrennte Bewerbungen gestellt und auch die Unterlagen doppelt eingereicht werden. Bei anderen Unis kann man sich mit einer Bewerbung für beide/mehrere Studiengänge bewerben, die allerdings als getrennte Studiengänge verstanden werden (z.B. Köln oder München). Bei den meisten Unis handelt es sich lediglich um eine Schwerpunktauswahl innerhalb des Studiums, welche entweder im Studienverlauf oder bereits bei der Bewerbung getätigt werden muss (z.B. Frankfurt). Manchmal kann hierbei auch ausgewählt werden, ob man sich auch für den Studiengang bewerben möchte, wenn man nicht den gewünschten Schwerpunkt erhalten würde. Genaue Regularien (u.a. für einen Schwerpunktwechsel/Kombination etc.) entnimmst du bitte den jeweiligen Modulhandbüchern oder Studien-/Prüfungsordnungen des Studiengangs.
Nein, musst du nicht und bei den meisten Unis musst du sie nicht mal angemeldet haben. Ausnahmen sind hierbei die FU Berlin und Freiburg, bei denen du die Anmeldung deiner Bachelorarbeit nachweisen musst. Bei den meisten Unis hat man auch noch relativ lange Zeit bis die Bachelorarbeit nachgewiesen sein muss (meistens zum Ende des Wintersemesters). Beachte allerdings, dass du natürlich an deiner Bachelor-Uni noch immatrikuliert sein musst, um die Bachelorarbeit abgeben zu können. Da man nur in Ausnahmefällen an zwei staatlichen Universitäten gleichzeitig immatrikuliert sein kann ist dies also vor allem für diejenigen relevant, die nicht an ihrer Bachelor-Uni bleiben.
Das ist an jeder Uni anders – du findest die Angabe aber in der Masterliste vermerkt. In Bochum, München (beide im September), Erlangen, Leipzig ist diese Frist jedoch besonders früh. Beachte allerdings, dass du natürlich an deiner Bacheloruni noch immatrikuliert sein musst um Prüfungsleistungen (z.B. die Bachelorarbeit) ablegen zu können. Da man nur in Ausnahmefällen an zwei staatlichen Universitäten gleichzeitig immatrikuliert sein kann ist dies also vor allem für diejenigen relevant, die an ihrer Bacheloruni bleiben.
Manche Universitäten verlangen bei der Bewerbung, dass die Kopien eurer Abschlussdokumente beglaubigt sind. Bei einer beglaubigten Kopie bestätigt eine dafür bevollmächtigte Behörde, dass die Kopie dem Original entspricht. Grundsätzlich darf jede Stelle mit einem Dienstsiegel Dokumente beglaubigen. Das sind z.B. Bürgerämter, Kreis- und Stadtverwaltungen, Notare, Gerichte und auch Kirchen und Krankenkassen. Diese Behörden verlangen meistens auch Geld für beglaubigte Kopien, welche ihr von den Steuern absetzen könnt. Aber aufgepasst: manche Unis akzeptieren nur Beglaubigungen von Verwaltungsbehörden! Schulen und Universitäten dürfen die von ihnen ausgestellten Zeugnisse ebenfalls beglaubigen und machen dies meist kostenlos.
Im Regelfall reicht das Abiturzeugnis als Bescheinigung um Englischkenntnisse auf B2 Niveau nachzuweisen, vorausgesetzt du hattest nachgewiesenerweise mind. 5 Jahre Englisch in der Schule. Einige Unis verlangen jedoch, dass das Sprachniveau auf dem Abiturzeugnis mit dabei steht, d.h. es müsste explizit B2 auf dem Zeugnis vermerkt sein. Ist dies nicht der Fall, ist man mit einem Test wie z.B. dem TOEFL Test auf jeden fall auf der sicheren Seite. Viele Unis bieten auch kostenlose Sprachtests für Studierende an, mit denen man das Sprachniveau ebenfalls nachweisen kann.
Leider nein. Unseres Wissens nach ist es an keiner Uni möglich eine verbesserte Durchschnittsnote nachzureichen, erst recht nicht außerhalb des Bewerbungszeitraumes. Wenn du weißt, dass noch eine Prüfungsleistung aussteht, versuche die Bewerbung so spät wie möglich abzuschicken, um die Note noch im Transkript vermerkt zu haben oder weise ggf. deine Dozierenden darauf hin, dass ihr alle in den Masterbewerbungen steckt und auf die Note angewiesen seid.
“uni-assist” ist ein externes Bewerbungssystem, das von vielen Universitäten für Bewerbungen mit ausländischen Abschlüssen genutzt wird. Vereinzelt wird es auch von einigen Unis für Bewerber:innen mit deutschen Abschlüssen genutzt. Du wirst während deiner Bewerbung zu Uni-Assist weitergeleitet und musst deine Bewerbung bei “uni-assist” abschließen. Die Bewerbung über “uni-assist” ist für Bewerber:innen von deutschen Hochschulen kostenlos, erhebt jedoch einen Betrag für Bewerbungen mit ausländischen Hochschulabschlüssen.
Meistens müssen Bewerber:innen mit einem ausländischen Hochschulabschluss umfangreichere Dokumente einreichen, um z.B. die notwendigen Kurse für die Zulassung nachweisen zu können. Da diese Prüfung etwas umfassender ist, gelten meistens frühere Bewerbungsfristen (oft der 31.05.). Weiterhin ist meistens ein Sprachnachweis für Deutsch in B2 oder C1 erforderlich. Außerdem laufen einige Bewerbungen statt über das übliche Masterbewerbungsportal der Universität über uni-assist (siehe Frage 4.4), wobei die Dokumentenprüfung ausländischer Hochschulabschlüsse kostenpflichtig ist.
Nach der Bewerbung
Auch hier unterscheidet sich die Antwort mal wieder je nach Vorgehen der Uni. Die meisten Unis prüfen zunächst die Unterlagen auf Vollständigkeit und ob die Zulassungskriterien erfüllt sind, hier gehen oft schon kurz nach Ende der Bewerbungsfrist die ersten Ablehnungsbescheide raus. Aus den gültigen Bewerbungen wird meist eine Rangliste erstellt – für den genauen Prozess siehe Frage 1.2/5.2 – aber die Zeit, bis die ersten Zusagen aus dem Hauptverfahren rausgeschickt werden, variiert stark zwischen den Unis und kann zwischen einer und 16 Wochen betragen. Wir haben dir hier jeweils einen groben Richtwert in die Liste mit aufgenommen, der auf Erfahrungswerten der letzten Jahre basiert. Daran siehst du, wie viele Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist es in etwa dauern sollte, bis das erste Hauptverfahren abgeschlossen ist.
Mit den Absagen verhält es sich etwas komplizierter – manche Unis verzichten auf eine Warteliste und füllen die nicht angenommen Masterlistenplätze z.B. über das Losverfahren, dann sollten die Absagen relativ zeitgleich zu den Zusagen rausgehen. Meistens gibt es jedoch eine Warteliste – teilweise verschickt die Uni dann erstmal gar keinen Bescheid, so lange bis das letzte Nachrückverfahren durchlaufen ist und alle Plätze vergeben sind, so dass wirklich sicher ist, dass du keinen Platz bekommen hast. Häufig bekommst du aber zumindest einen vorläufigen Ablehnungsbescheid, in welchem dir mitgeteilt wird, dass du im ersten Hauptverfahren keinen Platz bekommen hast und die wievielte Person du auf der Warteliste bist. Ob und wann du dann noch nachrückst, kann man so einfach leider nicht sagen – das hängt davon ab, wie viel Zeit die Uni bis zur Rückmeldungsfrist (siehe Frage 5.2) gibt, wie viele der Nachrücker:innen den Platz annehmen, wie hoch die Überbuchungsquote ist (siehe Frage 5.2) und wie viele Nachrückverfahren entsprechend durchgeführt werden müssen. Bei den meisten Unis passiert das recht eng getaktet im August und September. Es gibt aber auch Unis, bei denen vor allem die wenigen letzten Plätze im bereits gestarteten Semester noch vergeben werden und du vielleicht zwischen Oktober und Dezember auf einmal noch eine Zusage bekommst. Erst wenn alle Plätze vergeben sind, werden bei manchen Unis dann die finalen Ablehnungsbescheide verschickt.
Die Bescheide kommen bei manchen Unis übrigens postalisch und bei anderen per Mail (unbedingt mal den Spamordner ab und zu checken!). Manche ändern auch einen Status in einem Bewerbungsportal, in das man sich einloggen muss – je nach Portal bekommt man aber nicht immer eine Mail mit dem Hinweis, dass der Status sich verändert hat, sondern muss sich eigenständig immer wieder mal einloggen. Einige wenige Unis verschicken ihre Zusagen per Post, die Absagen aber per Mail. Wenn du regelmäßige Statusupdates haben willst, ob bei einer Uni schon die ersten Bescheide verschickt wurden, das Nachrückverfahren abgeschlossen ist usw. check am besten regelmäßig die Bewerbungsübersichtsseiten des Masterstudiengangs oder halte in der Facebookgruppe Masterplätze in Psychologie nach einem entsprechenden Post Ausschau – dort wird meist als Erstes gepostet, wenn die ersten Zusagen/Absagen rausgegangen sind und mit welchem NC dort zugelassen wurde.
Unter der Frage 1.2 haben wir dir schon erklärt, dass sich die meisten Studierenden bei mehreren Unis bewerben, dann zunächst nur die Bewerber:innen mit dem besten NC (wenn das das Auswahlkriterium ist) für alle diese Plätze genommen werden, aber natürlich nur einen Platz annehmen können. Dadurch werden Plätze wieder frei und müssen dann im Laufe eines oder mehrerer Nachrückverfahren vergeben werden. Damit die Uni weiß, wann das nächste Nachrückverfahren starten kann, wird auf jeder Zulassung immer eine Rückmeldefrist angegeben bis zu der du den Platz annehmen oder dich ggf. auch direkt immatrikulieren musst (siehe Frage 5.4). Erst nachdem diese Rückmeldefrist verstrichen ist oder sich wirklich alle Bewerber:innen, die einen Platz bekommen haben, zurückgemeldet haben, kann das nächste Nachrückverfahren starten.
Die Beobachtung, dass nur ein Teil der Masterplätze im Hauptverfahren angenommen wird, machen natürlich auch die Zulassungskommissionen an den Unis. Da Nachrückverfahren für alle Beteiligten (Uni und Bewerber:innen) einen zusätzlichen Aufwand bedeuten, versucht man diese eigentlich immer möglichst zu vermeiden, bzw. die Anzahl der Runden gering zu halten. Aus diesem Grund arbeiten die Zulassungskommissionen der Unis stets mit einer Überbuchungsquote – das heißt, dass sie mehr Leute zulassen als sie eigentlich Plätze haben. Die Höhe der Überbuchungsquote basiert meist auf dem Erfahrungswert der letzten Jahre, wie hoch die Annahmequote der zugelassenen Masterplätze war. Hier ein Beispiel: Eine Uni weiß aus den letzten Jahren, dass die Annahmequote ca. 25% entspricht – d.h. dass nur jede:r vierte Bewerber:in den Platz tatsächlich annimmt. (Das ist durch die vielen Mehrfachbewerbungen in der Psychologie übrigens keine ungewöhnliche Quote!) Im Umkehrschluss bedeutet das, dass wenn die Uni eigentlich 50 Plätze zu vergeben hat, sie eine Überbuchungsquote von 400% wählt, also 200 Zusagen für die Plätze verschickt. Meist wird die Überbuchungsquote aber natürlich etwas konservativer als an der Annahmequote orientiert gewählt, da Unis durch die Überbuchungen natürlich auch das Risiko eingehen, dass sich doch mehr Bewerber:innen als geplant immatrikulieren – das sollte natürlich vermieden werden, da sonst ggf. die Kapazitätenplanung (Seminarplätze, Dozierende, Räume, etc.) überschritten wird. Solch eine Überbuchungsquote wird übrigens genauso in den Nachrückverfahren angewandt, nur dass es hierbei um eine deutlich kleinere Anzahl an Plätzen geht (z.B. ein zu vergebener Restplatz, 4 Zulassungen werden ausgesprochen).
Auch an dieser Stelle möchten wir euch nochmal dazu ermutigen und auffordern alle anderen Bewerbungen zurückzuziehen, sobald ihr den Platz an eurer Wunschuni bekommen und angenommen habt. Das ändert zwar erstmal per se nichts an der Überbuchung, aber es hilft, die Nachrückverfahren zu verkürzen, da eben weniger Zusagen “ins Leere laufen”. Eine Bewerbung kann man meist mit einer einfachen Mail ans zuständige Studierendensekretariat oder in dem Bewerbungsportal zurückziehen.
An dieser Stelle wollen wir gerne mit einigen Mythen aufräumen, die wir immer wieder hören. Oft lesen wir z.B. in den Facebookgruppen folgende Aufrufe:
“Habe meinen Platz an der Uni X abgelehnt – es wird also wieder ein Platz frei”
Leider ist dem (meistens) nicht so. Wie oben beschrieben wird bei ausgesprochenen Zulassungen stets mit einer Überbuchung gearbeitet, weil bereits davon ausgegangen wird, dass nur ein Teil den Platz annehmen wird. Wenn z.B. vier Leute in einem Nachrückverfahren einen Platz angeboten bekommen obwohl eigentlich nur noch ein Platz frei ist, dann wird durch die drei anderen zurückgegeben Plätze also kein neuer Platz frei.
“Bitte meldet euch alle so schnell wie möglich bei den Unis zurück und gebt Plätze die ihr nicht annehmen wollt zurück, umso schneller bekommen wir dann die Nachrückplätze”
Auch das ist angesichts der Überbuchungsquote leider oft erst eher nur in der Vergabe der letzten Restplätze möglich. Dadurch, dass die Unis mehr Plätze vergeben, als sie eigentlich anbieten können, müssen sie immer erst die Rückmeldung von allen ausgesprochenen Zulassungen haben, um zu sehen, wie viele Plätze tatsächlich noch frei sind – erst dann kann das nächste Nachrückverfahren starten. Es müssten sich also schon alle zugelassenen Bewerber:innen vor der Rückmeldungsfrist zurückmelden, damit das nächste Nachrückverfahren starten kann. Das ist, zumindest im Hauptverfahren, recht ungewöhnlich und eben meist eher der Fall, wenn es nur noch ganz wenige Plätze zum Nachrücken gibt, entsprechend weniger Leute noch einen Nachrückplatz angeboten bekommen haben und diese sich eben alle früher zurückmelden. Dennoch gibt es natürlich an jeder Uni individuelle Vorgehen und einen Versuch ist es immer wert – darum möchten wir euch natürlich stark dazu ermutigen Bewerbungen zurückzuziehen oder Plätze zurückzugeben, wenn ihr euch sicher seid, dass ihr diese nicht annehmen wollt.
Deine Entscheidung können wir dir natürlich nicht abnehmen. Aber vielleicht haben wir ein bisschen Input für dich, der dir bei der Entscheidung helfen kann:
Wir haben Erfahrungsberichte von Masterstudierenden gesammelt, die dir einen Eindruck von der Universität, der Stadt, der Lehre und dem Leben vor Ort geben sollen. Der Unterschied zur Masterliste selbst ist, dass es sich hier um persönliche und sehr individuelle Einschätzungen handelt. Die Berichte selbst sind so zu lesen, dass es immer eine Zahl im Index gibt, die dir anzeigt, von welcher Person welche Information kommt (mehr dazu in Frage 1.7). Bitte beachte, dass es sich hier um persönliche und sehr individuelle Einschätzungen handelt, die natürlich auch nicht immer repräsentativ sind. Manche Informationen oder Umstände können sich auch inzwischen verändert haben.
Eine weitere gute Anlaufstelle kann die Facebook Gruppe “Masterplätze in Psychologie“ sein. Dort wirst du auf viele Gleichgesinnte und hilfsbereite Menschen treffen (von denen viele auch schon in einem Master sind) und kannst mit der Suchfunktion nach Infos zu deiner (zukünftigen) Uni suchen oder ggf. Fragen posten.
Ganz so einfach ist das leider nicht. Zuallererst brauchst du jemanden, der mit dir tauschen möchte. Oft werden solche Gesuche in der Facebook-Gruppe eingestellt (nur als Beispiel: “Biete: Bamberg, Regensburg, Jena; Suche: Hamburg, Potsdam”). Achte darauf, dass sich dein:e Tauschpartner:in aber meist auch bei der Universität, bei der du angenommen wurdest, während des Bewerbungsprozesses beworben haben muss und meist auch die Zulassungsbedingungen erfüllen muss – der Notenschnitt hingegen spielt dann keine Rolle, da du ihr:ihm ja deinen Platz überlässt. Selbst wenn du dann jemanden gefunden hast, heißt das allerdings nicht, dass der Tausch funktioniert – es müssen erst beide beteiligten Universitäten dem Tausch zustimmen. Manche Universitäten lehnen so einen Tausch allerdings ab, entweder vor dem ersten FS (z.B. Köln) oder generell (z.B. Bielefeld, Münster, Bonn, Leipzig). Folgende Unis haben in der Vergangenheit wohl schon einmal einem Tausch zugestimmt: FU-Berlin, Leipzig, Bamberg, LMU München, Freiburg, Bremen, Landau, Osnabrück.
Mehr Informationen und Tauschbörsen für Studienplätze findest du unter:
Prinzipiell kannst du das natürlich, ja. Allerdings wirst du anhand deiner Bewerbungsunterlagen und den bereits erbrachten ECTS meist in ein bestimmtes Semester eingestuft – wenn du noch keine Kurse im Master belegt hast, wirst du dann zwangsläufig automatisch für das 1. Fachsemester eingestuft und landest im gleichen Bewerbungsverfahren wie die anderen. Anders sieht es aus, wenn du die Gelegenheit hattest, schon den ein oder anderen Masterkurs zu besuchen. Wenn du für das 2. (oder ein höheres) Fachsemester eingestuft wirst, hat das den großen Vorteil, dass die Menge an Mitbewerber:innen deutlich kleiner ist. Der Nachteil ist allerdings, dass es auch nicht so viele Plätze gibt. Denn in einem höheren Fachsemester werden nur dann Plätze vergeben, wenn ein Platz frei geworden ist, weil ein:e Masterstudent:in das Studium abgebrochen hat. Da Psychologie ein spannendes Fach ist, tendenziell eine bestimmte Art von Menschen anzieht, die eher seltener ein Studium abbrechen, und die Herausforderung einen Masterplatz zu bekommen oft groß ist, passiert es doch eher seltener, dass das Studium abgebrochen wird und somit ein Platz frei wird. Passieren kann das natürlich immer wieder mal, z.B. durch sich unvorhersehbar verändernde Lebensumstände, und vielleicht hast du ja Glück und erwischst genau die richtige Uni zum richtigen Zeitpunkt!
Psychotherapiemaster (KLiPP-Master) und Weiterbildung
Die Veränderungen ergeben sich aus des Reform des Gesetz über den Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten (PsyThG), die im Herbst 2019 auf den Weg gebracht wurde und den Weg in den Beruf des:der Psychotherapeut:in völlig verändert. Die Veränderungen betreffen das Bachelor- und Masterstudium sowie die Ausbildung, die nun zu einer Weiterbildung wird, im Anschluss an das Studium. Für Personen, die aktuell studieren oder sich in der Ausbildung befinden, gibt es eine Übergangsfrist bis zum Jahr 2032, wobei die Ausbildung in diesem Jahr abgeschlossen (!) sein muss. Außerdem gibt es nur noch die einheitliche Berufsbezeichnung “Psychotherapeut:in”.
Die Details der Veränderungen ergeben sich aus Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) und der Weiterbildungsordnung.
Weitere Informationen inklusive einem weiteren FAQ (dass sich etwas mehr auf die Reform an sich als auf die Masterstudiengänge konzentriert) findest du hier von der AG PsychThG der PsyFaKo.
Bereits im Bachelorstudium müssen verschiedene Inhalte gelehrt werden, die bisher im Bachelorstudium nicht abgedeckt werden, unter anderem aus den Bereichen Medizin und Pharmakologie. Außerdem ist ein Orientierungspraktikum und ein Praktikum im klinischen Bereich vorgeschrieben. Um diese Anforderungen zu erfüllen, haben viele Universitäten einen sogenannten “polyvalenten Bachelor” eingeführt. Dieser deckt einerseits die Anforderungen der neuen Approbationsordnung ab, erlaubt aber auch andere Vertiefungen im Master. Einige Universitäten bieten keine veränderten Studiengänge an, sodass die Anforderungen der Reform des Psychotherapeutengesetztes nicht erfüllt werden.
Im Masterstudium müssen sich Studierende mit dem Berufsziel Psychotherapeut:in für einen Master in “Klinische Psychologie und Psychotherapie” (KliPP) entscheiden. Die Anforderungen der Approbationsordnung, z. B. eine sechsmonatige Praxisphase, sind so spezifisch, dass das Angebot polyvalenter Master nicht möglich ist. Die Zulassung für diesen Master ist nur möglich, wenn der Bachelor die Anforderungen der Approbationsordnung erfüllt, sodass eine Nachqualifizierung im Master nicht (!) möglich ist. Für Personen, die eine andere Fachrichtung der Psychologie anstreben, ist dies weiterhin möglich, allerdings haben sie dann auch nicht im Nachhinein noch die Möglichkeit Psychotherpeut:in zu werden. Hier ist zu erwarten, dass andere Master eine noch stärkere Spezialisierung erlauben werden.
Direkt im Anschluss an den KliPP-Master legen Studierende die Approbationsprüfung ab und dürfen sich als “Psychothereapeut:in” bezeichnen. Allerdings muss vor der Berufsausübung eine fünfjährige Weiterbildung absolviert werden, die sich an die Facharztausbildung anlehnt und nach Tarifvertrag vergütet wird. Die Weiterbildung ersetzt die bisherige Ausbildung, es ist auch hier eine Spezialisierung in den verschiedenen kassenzugelassenen Therapieverfahren (Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologische Psychotherapie, Psychoanalyse, Systemische Therapie) vorgesehen. Die genauen Regelungen der Weiterbildung stehen noch aus.
Hier gibt es keine einheitliche Regelung und jede Universität legt den Namen ihres Studiengangs individuell fest. An vielen Universitäten wird aber der Name “Klinische Psychologie und Psychotherapie” (kurz KliPP) gewählt. Mit diesem Namen sind Masterstudiengänge gemeint, die eine Ausbildung nach dem “neuen System” ermöglichen, also konform mit der Approbationsordnung sind. Häufig finden sich auch die Bezeichnungen “neues System” oder “Approbationsstudiengang”, wobei hiermit sowohl Bachelor als auch Master gemeint sein können. Letztendlich ist aber nicht der Name entscheidend, sondern, dass der Master die Anforderungen der Approbationsordnung erfüllt, sodass im Anschluss die Approbation und Weiterbildung möglich sind.
Je nach Universität startet der KliPPs Master zu unterschiedlichen Semestern, jedoch sollte dies spätestens zum Wintersemester 2023/24 passieren, da es ab diesem Zeitpunkt zeitlich nicht mehr möglich wäre, das Psychologiestudium und die Ausbildung nach dem alten System vor 2032 abzuschließen. Der Fakultätentag Psychologie hat eine Liste erstellt, aus der ersichtlich ist, ob und zu welchem Zeitpunkt welche Universität die Einführung des KliPP-Masters plant, welche du hier einsehen kannst.
Um in den KliPP-Master aufgenommen zu werden, musst du über einen Bachelorabschluss verfügungen, der die Anforderungen der Approbationsordnung erfüllt. Das ist bei den bisherigen Psychologie-Bachelorn nicht der Fall, da im regulären Psychologiecurriculum keine medizinischen und pharmakologischen ECTS erworben werden.
Eine Nachqualifizierung ist nur möglich, wenn du dich noch im Bachelorstudium befindest. Hast du deinen Bachelor bereits abgeschlossen, ist eine Nachqualifizierung in der Regel nicht möglich, denn du kannst nicht einfach in den Bachelor zurück. Außerdem muss deine Universität eine Nachqualifizierung anbieten, die auf den jeweiligen Bachelor zugeschnitten ist. Du kannst also nicht einfach an der Nachqualifizierung einer anderen Universität teilnehmen, weil die Nachqualifizierung je nach Universität verschiedene Inhalte abdeckt. Darüberhinaus ist es nicht möglich an einer anderen Universität Kurse zu besuchen und dort Prüfungen abzulegen, ohne dort immatrikuliert zu sein. Es ist also gar nicht möglich an Nachqualifizierungen anderer Universitäten teilzunehmen. In der Praxis heißt das, dass du leider auf die Möglichkeit deiner Uni zur Nachqualifizierung hoffen und warten musst oder dich entscheiden, die Ausbildung einfach nach dem alten System zu machen.
Die Ausbildung im alten System muss bis zum Jahr 2032 abgeschlossen sein, bei Härtefällen noch bis 2035. Allerdings sind die Ausbildungsinstitute nicht verpflichtet, das alte Ausbildungssystem bis zum Ablauf der Übergangsfrist aufrecht zu erhalten. Es ist also möglich, dass die Ausbildung an einigen Instituten schon zu einem (viel) früheren Zeitpunkt nicht mehr möglich ist.
Außerdem muss der Master Inhalte in klinischer Psychologie abbilden, sodass die Voraussetzungen für die Ausbildung erfüllt sind. Die genauen Voraussetzungen unterscheiden sich hier von Bundesland zu Bundesland.
In diesem Fall kannst du dich einfach auf die Masterstudiengänge bewerben, die deinem Interessengebiet entsprechen. Hierbei musst du natürlich weiterhin die sehr unterschiedlichen Zulassungsbedingungen und Auswahlkriterien der Universitäten beachten. Vielleicht ist auch ein nicht-psychologischer Master für dich interessant? Dann wirf doch mal einen Blick in unsere Liste Alternativer Master!
In diesem Fall musst du einen polyvalenten Bachelor absolviert haben, der die Voraussetzungen der Approbationsordnung erfüllt oder die notwendigen Kurse in der Nachqualifizierung erwerben, um die Zulassungsvoraussetzungen für einen ebensolchen Master, also einen KliPP-Master, zu erfüllen. Außerdem solltest du dir natürlich bewusst sein, dass du erst die fünfjährige Weiterbildung anschließen musst, bevor du vollständig ausgebildet in das Berufsleben einsteigen kannst.
Das ist leider eine Frage, die wir natürlich nicht beantworten können. Prinzipiell ist es allerdings so, dass die neuen Master erst nach und nach angeboten werden. Es kann also sein, dass in den Jahren, an denen noch nicht alle Universitäten einen KLiPP-Master anbieten sich tendenziell noch mehr Studierende von allen anderen Universitäten dort bewerben werden. Da die Klinische Psychologie erfahrungsgemäß immer der beliebteste Fachbereich der Psychologie ist gehen wir daher von recht hohen NCs in den ersten Jahren aus. Das neue System hat andererseits den Vorteil, dass es stärker “selektiert”. Der neue Master ist offensichtlich neben den üblichen Forschungsmethoden ausschließlich auf die Klinische Psychologie spezialisiert und bereitet auf ein entsprechendes Berufsfeld vor. Studierende, die sich nicht sicher sind, ob sie in diesem Bereich arbeiten möchten, müssen sich an dieser Stelle entscheiden und wählen dann eventuell eher den Master, der nicht für die Approbation qualifiziert. Letztendlich sind das aber alles nur Spekulationen und wir müssen uns leider genauso überraschen lassen wie du!
Durch das reformierte PsychThG ergeben sich auch nach dem Masterstudium weitreichende Veränderungen. Einige Inhalte der alten Psychotherapieausbildung werden nun schon im Master gelehrt und in der staatlichen Approbationsprüfung, die aus einer mündlichen Prüfung und einer Parcoursprüfung mit Schauspielpatient:innen besteht, geprüft. Mit dem Bestehen erlangt man eine Approbation und darf sich als “Psychotherapeut:in” bezeichnen. Damit erlangt man auch die Heilkunde. Dies bedeutet, dass man bereits psychotherapeutisch arbeiten, jedoch noch nicht selbst über die Krankenkassen abrechnen kann. Letzteres setzt die Fachkunde voraus und den damit einhergehenden Eintrag ins Arzt- und Psychotherapeutenregister sowie eine Kassenzulassung voraus.
Die Weiterbildung ersetzt dann die Ausbildung, wie sie im alten System vorgesehen ist. Sie wird 5 Jahre anstatt 3 dauern und einen weitaus größeren Anteil an praktischer Tätigkeit umfassen als bisher, dafür geschieht dies in einem regulären Anstellungsverhältnis. Sie lehnt sich damit an die Facharztausbildung an; man steigt also mit der Weiterbildung regulär ins Berufsleben ein. Die Arbeit in der Klinik soll vertraglich nach (min.) EV 13, die ambulante Tätigkeit mit 40% der Kassenleistung vergütet werden. Allerdings ist die Weiterbildung weiterhin mit Kosten verbunden. Die genauen Regularien hierfür sind jedoch noch ungeklärt. Die Weiterbildung wird mit einer weiteren staatlichen Prüfung abgeschlossen. Bei deren erfolgreichem Bestehen erhält man die Fachkunde.
Wir haben hier versucht, einige Fragen zu diesem Thema für dich zu beantworten:
- Sollte man, wenn man jetzt am Ende des Bachelors steht oder bereits den alten Master macht, so schnell es geht die Ausbildung beginnen?
Wenn du Psychotherapeut:in werden möchtest – ja! Da die Übergangsfrist ein Ende der Ausbildung spätestens 2032 vorgibt und unklar ist, wie lange die Ausbildungsinstitute die Ausbildung weiter nach dem „alten System“ anbieten, ist es sinnvoll die Ausbildung zeitnah zu beginnen. - Kann jemand, der den klinischen Master jetzt schon abgeschlossen hat, wirklich nur noch nach dem alten System die Ausbildung machen? Nach Ablauf der Übergangsfrist kann man kein:e Therapeut:in mehr werden?
Leider ja. - Hat man die Garantie, die Ausbildung beenden zu können, sobald man bei einem Institut unter Vertrag steht?
Nein. Das hängt von den Ausbildungs- und Vertragsmodalitäten an dem jeweiligen Institut ab.
Das lässt sich so einfach nicht beantworten, beide Systeme haben ihre Vor- und Nachteile. Für Studierende, die aktuell im Bachelor oder Master sind, ergeben sich aber viele Herausforderungen und Probleme durch die Umstellung. Bisher verläuft die Umstellung je nach Universität mehr oder weniger reibungslos und auch das Angebot von Nachqualifikationen ist unterschiedlich.
Für Studierende nach dem alten System bedeutet dies, dass sie die Ausbildung bis 2032 abgeschlossen haben müssen und ggf. sogar schon weitaus früher damit rechnen müssen, dass die Ausbildungsinstitute keine neuen Kurse mehr anbieten werden. Außerdem bleibt natürlich das bisherige Problem der geringfügigen Bezahlung von Klinikstellen erhalten, auch wenn hier immerhin 1000€/Monat (bei 26 Wochenstunden) durch die Reform vorgeschrieben werden konnten.
Für Studierende nach dem neuen System bedeutet dies, dass man zunächst abwarten muss ob und wann die eigene Universität Kurse zur Nachqualifizierung anbietet und diese zu belegen. Im Anschluss muss man einen Platz im neuen KLiPP-Master bekommen, wobei damit zu rechnen ist, dass nicht alle Unis 2023/24 sofort den neuen Master anbieten werden. Das kann bedeuten dass die Nachfrage nach Masterplätzen größer ist als es zu dem Zeitpunkt Plätze anzubieten gibt und entsprechend der NC eher höher sein wird. Die nächste Herausforderung kommt mit der Weiterbildung – hier sind die meisten Modalitäten wie Angebot, Finanzierung, Dauer etc. aktuell noch ungeklärt. Die Verbände befürchten außerdem, dass es schwierig sein könnte, Klinikstellen zu bekommen solange sich auch noch Ausbildungskandidat:innen aus dem alten System auf diese bewerben, da diese deutlich geringfügiger bezahlt werden müssen.
Wenn du also gerade im Bachelor bist und dich entscheiden musst – ein richtig oder falsch gibt es wohl nicht. Wenn du dir sicher bist, direkt und zügig nach dem Master die Ausbildung anschließen zu wollen, weißt wie du diese finanziell herausfordernde Zeit der Ausbildung bewältigen kannst und gerne abschätzen willst, was auf dich zukommt, wäre vermutlich das alte System die richtige Wahl. Wenn du befürchtest, die Ausbildung bis 2032 nicht sicher abschließen zu können, die Sicherheit der Approbation und Anstellung gerne schon in der Tasche hättest, aber gleichzeitig bereit bist, noch eine Weile in der Ungewissheit zu sein, wie die Weiterbildung genau verlaufen wird und (vor allem) wie sich diese in der Praxis leben lässt, wäre vielleicht das neue System passender für dich.
Auf der Seite deiner Fakultät oder bei deiner Fachschaft/ deinem FSR solltest du weitere Informationen zur Reform finden, die auch die spezifische Situation an deiner Universität thematisieren.