Häufige Fragen zum Masterstudium

Hier findest du Antworten auf (fast) alle Fragen rund um das Thema Psychologie-Master! Falls du Anregungen hast, dir ein Fehler aufgefallen ist oder genau deine Frage nicht dabei ist, dann kontaktiere uns gerne über das Kontaktformular oder schreib uns (bachelormaster@psyfako.org)!

Über die Masterliste

Was ist die Masterliste und wie funktioniert diese?

Die Masterliste ist ein Projekt der AG Bachelor-Master der PsyFaKo, die dir einen Überblick über alle Psychologiemaster in Deutschland gibt – inklusive Schwerpunkten, Zugangsvoraussetzungen, Auswahlgrenzen, benötigten Dokumente, Erfahrungsberichten und vielem mehr!


Du kannst nach verschiedenen Kriterien filtern und so die Masse an Masterstudiengängen auf genau die Master reduzieren, die für dich relevant sind. Allerdings musst du diese Filter natürlich nicht verwenden und kannst dir alle Master ungefiltert anschauen.

Was sind die Erfahrungsberichte und woher kommen sie?

Die Erfahrungsberichte sollen dir einen Eindruck von der Universität, der Stadt, der Lehre und dem Leben vor Ort geben. Es handelt sich um persönliche Einschätzungen von anderen Studierenden, die den Master an der jeweiligen Universität machen. Diese Berichte können veraltet sein und spiegeln die sehr individuellen Erfahrungen von Studierenden wider. Sie sind also nicht repräsentativ.

Warum kann man in der Liste nicht nach NCs filtern?

Wir wissen, dass es für viele eines der entscheidendsten Kriterien ist, mit welchem NC man in welchen Master reinkommt. Wir wünschten, wir könnten euch hierfür einfach einen Filter anbieten, aber nur ein Bruchteil der Universitäten entscheidet rein aufgrund des NCs über die Zulassungen. Viele Universitäten haben ein eigenes Punktesystem, es werden Aufnahmetests geschrieben, Wartesemester berücksichtigt oder sogar Bewerbungsgespräche geführt. Diese verschiedenen Kriterien können wir leider nicht in einem einfachen Filter zusammenfassen.

Ich habe spezifische Fragen zu einem Master, an wen kann ich mich wenden?

Das kommt ganz darauf an, welche Informationen du suchst. In dieser Liste haben wir versucht, Informationen zu den formalen Kriterien und Bewerbungsmodalitäten der Master zu sammeln. Genauere Informationen zum Curriculum findest du im verlinkten Modulhandbuch. Für die Zulassungsvoraussetzungen gibt es häufig auch ein spezifisches Dokument mit ausführlichen Informationen. Wenn du eher persönliche Eindrücke zu einem Studiengang suchst, helfen dir vielleicht die Erfahrungsberichte.

Ansonsten ist die Webseite des Masterstudiengangs, für den du dich bewerben willst, immer eine gute Anlaufstelle. Hier findest du genauere Informationen über die Ausrichtung des Studiengangs, den Studienverlaufsplan, die Lehrstühle, den Umgang mit digitaler Lehre etc. Hier werden auch weitere Ansprechpartner:innen aufgelistet. Bei formalen Fragen zum Bewerbungsprozess wendest du dich am besten an das Studierendensekretariat der Hochschule und bei formalen Fragen zum Studiengang an die fachspezifische Studiengangsberatung oder die Studiengangskoordination.

Woher kommen die Informationen für die Masterliste und wie aktuell sind diese?

Die Informationen für jeden Master sammeln wir durch Recherche auf den Webseiten der Universitäten oder durch den Austausch mit Studierendensekretariaten und Fachschaften. Unser Grundgedanke ist dabei: Lieber wir schauen es einmal für dich nach und tragen es zusammen, anstatt dass tausende Bewerber:innen alles mühsam selbst zusammensuchen müssen.

Unseren Rechercheprozess wiederholen wir einmal pro Jahr, ca. zu Beginn der Bewerbungsphase (März bis Mai), um alle Informationen zu prüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Ansonsten aktualisieren wir jederzeit Informationen, wenn wir neue Hinweise von dir und anderen Studierenden erhalten!

Kann ich euch schreiben, wenn ich eine Frage habe?

Prinzipiell kannst du uns natürlich immer schreiben und wir versuchen unser Bestes, allen Anfragen gerecht zu werden und dir weiterzuhelfen. Dennoch sind wir natürlich auch keine Expert:innen, vor allem bei spezifischen Fragen zu einzelnen Mastern. Da kann man dir bei der Universität selbst besser weiterhelfen. Bei allgemeinen Fragen kann auch dieses FAQ schon hilfreich sein.

Ein paar Angaben in dieser Liste stimmen nicht bzw. fehlen. Wie kann ich diese ergänzen/korrigieren?

Erstmal – danke für deine Adleraugen! Wir freuen uns über alle Hinweise!

Du kannst uns ganz einfach über das Kontaktformular oder direkt per Mail an bachelormaster@psyfako.org erreichen.

Generelle Orientierung

Was ist der Numerus Clausus (NC)?

Eigentlich ist “Numerus Clausus” (NC) ein Synonym für zulassungsbeschränkt. Aber der Begriff wird (fälschlicherweise) häufig mit dem Zulassungskriterium (z. B. Notendurchschnitt, Eignungstest) für einen zulassungsbeschränkten Studiengang gleichgesetzt. Beispielsweise wird fälschlicherweise davon gesprochen, dass ein Master-Studiengang einen NC von 1,4 hat.

Wie funktioniert das Zulassungsverfahren? Oder was sind Hauptverfahren und Nachrückverfahren?

Ganz am Anfang von jedem Zulassungsverfahren in einem zulassungsbeschränkten Studiengang steht die “Kapazität” des Studiengangs. Es wird berechnet, wie viele Studierende in Zukunft zugelassen werden können.

Darüber hinaus gibt es für jeden zulassungsbeschränkten Studiengang Zugangsvoraussetzungen und Auswahlkriterien, die Bewerber:innen erfüllen müssen. (Je nach Universität sind die Begriffe unterschiedlich). Mit Zugangsvoraussetzungen meinen wir Voraussetzungen, die dein Bachelor erfüllen muss, um überhaupt am Auswahlverfahren teilzunehmen. Auswahlkriterien sind die Kriterien, auf deren Basis eine Rangliste aller Bewerber:innen erstellt wird, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Im einfachsten Fall ist das nur die Bachelornote, aber es können auch “Bonuspunkte” für bestimmte Kurse, Praktika oder Ähnliches vergeben werden.

Hauptverfahren

Nach dem Ende der Bewerbungsfrist werden alle Bewerber:innen, die die Zugangs­voraussetzungen erfüllen anhand der Auswahlkriterien in eine Rangliste gebracht (bspw. nach der Bachelornote absteigend sortiert). Basierend auf der Kapazität des Studiengangs und einer Überbuchungsquote wird entschieden, wie viele Personen zugelassen werden. Diese Personen erhalten eine Zusage und die Bachelornote der letzten zugelassenen Person, also der Person mit dem niedrigsten Rang, bestimmt so die Auswahlgrenzen im Hauptverfahren (HV). Hier wird die Rangliste sozusagen in “zugelassen” und “nicht zugelassen” geteilt, sodass die Warteliste entsteht. Beispiel: Werden alle Personen mit einer 1,4 zugelassen und die mit einer 1,5 nicht, liegt die Auswahlgrenze im Hauptverfahren bei 1,4 und alle anderen Personen kommen auf die Warteliste.

Meist landet diese “Grenze” nicht genau zwischen zwei Notenstufen, so dass einige Personen mit einer 1,4 zugelassen werden, aber andere mit der gleichen Note nicht. Wenn es hier kein weiteres Kriterium gibt, das die Eignung ermittelt, wird einfach ausgelost, wer von den Personen mit 1,4 zugelassen wird.

Viele Personen bewerben sich an mehr als einer Universität. So erhalten Personen mit besonders guten Noten Plätze an mehr als einer Universität, können aber nur einen Platz annehmen. Daher werden, trotz der Überbuchungsquote, im Hauptverfahren meistens nicht alle Studienplätze vergeben.

Nachrückverfahren

Jetzt beginnt das Nachrückverfahren (NV). Es werden Zusagen an eine gewisse Anzahl der nächsten Personen auf der Warteliste rausgeschickt, wobei wiederum die Person mit dem niedrigsten Rang die Auswahlgrenze bestimmt. Erfahrungsgemäß nehmen auch hier nicht alle den Platz an – dieser Vorgang wiederholt sich daher, bis schließlich alle Studienplätze vergeben sind.

Daher empfehlen wir dir, immer auf die Auswahlgrenzen im Nachrückverfahren und nicht im Hauptverfahren zu achten. Allerdings kann eine besonders niedrige Auswahlgrenze im Nachrückverfahren (z. B. 3,0) auch dadurch zustande gekommen sein, dass sich das Nachrückverfahren sehr lange gezogen hat. Im Dezember nehmen nur noch wenige Personen einen Studienplatz an, weswegen ein großer Teil der Warteliste abgearbeitet wird.

Warum sollte ich meine restlichen Bewerbungen zurückziehen, sobald ich einen Platz an meiner Wunschuniversität erhalten habe

Wir möchten dich dazu ermutigen, deine restlichen Bewerbungen zurückzuziehen, wenn du einen Platz an deiner Wunschuniversität angenommen hast. Das hilft dabei, die Nachrückverfahren insgesamt zu verkürzen, da weniger Zusagen “ins Leere laufen” und Zusagen nicht kurz vor Studienstart (oder sogar danach) verschickt werden.

Eine Bewerbungen kann man meist mit einer einfachen Mail ans zuständige Studierendensekretariat oder über das Bewerbungsportal zurückziehen.

Ich habe Angst keinen Masterplatz zu bekommen, weil Auswahlgrenzen überall so hoch sind. Was kann ich tun?

Als allererstes – bitte keine Panik bekommen! Wir wissen, dass der Druck, der sich über die drei Jahre aufbaut und nun seinen Höhepunkt erreicht, groß ist. Bitte mach dir bewusst, dass es viele Möglichkeiten gibt, an einen Master zu kommen. Hier möchten wir dir einige Wege aufführen:

  1. Verstehen, wie die Auswahlgrenzen zustande kommen – Genauso wie du dich vermutlich an mehreren Universitäten beworben hast, machen das auch deine Kommiliton:innen mit einem vermeintlich besseren Schnitt. Das führt dazu, dass im ersten Zulassungsverfahren (Hauptverfahren, HV) die Studierenden mit den besten Noten Plätze an mehreren Universitäten bekommen, von denen sie aber natürlich nur einen annehmen können. Viel wichtiger als der NC im Hauptverfahren ist daher der NC im Nachrückverfahren.
  2. Zulassungstests schreiben – damit kannst du deine Chancen je nach Universität bis zu 50% verbessern oder z.B. in Bamberg sogar die Direktzusage bekommen. (Es gibt einen Filter, um Universitäten mit Zulassungstests zu finden.)
  3. Spezifische Auswahlkriterien ausnutzen – so nervig sie manchmal auch sind, sie helfen dir vielleicht bei einigen Universitäten, weil dein Bachelor genau die geforderten Kriterien erfüllt. Also wirf früh genug ein Auge darauf, ob du bspw. zusätzliche Kurse in bestimmten, geforderten Bereichen besuchen kannst.
  4. Wartesemester sammeln – bei manchen Universitäten erhöht sich auch allein durch das Warten auf einen Masterplatz die Chance auf eine Zulassung. (Hierfür gibt es einen Filter.)
  5. Losverfahren – Einige Universitäten bieten statt unendlichen Nachrückverfahren ein Losverfahren an. Ob ein Losverfahren angeboten wird, kann sich von Jahr zu Jahr ändern. An vielen Universitäten musst du dich extra für das Losverfahren anmelden.
  6. Sich zum Sommersemester bewerben – Das geht zwar nur an einigen Universitäten und es werden auch weniger Plätze vergeben als im Wintersemester, aber erfahrungsgemäß liegt der NC im Sommersemester ein bisschen niedriger. (Für den Start im Sommersemester gibt es einen Filter.)
  7. Auf Sonderquoten bewerben – Die meisten Unis haben Härtefall-, Auslandsbewerber:innen- und Sportler:innenquoten. Das heißt, dass ein Teil der Plätze für Menschen in besonderen Umständen vergeben werden. Dies ist z.B. der Fall, wenn nachweislich aus persönlichen Gründen eine Ortsgebundenheit besteht, man sich mit einem Abschluss aus dem Ausland bewirbt oder Leistungssport betreibt (z.B. Angehörige eines Kaders).
  8. Den Master im Ausland machen – In keinem anderen Land wird so streng und ausschließlich auf den Notendurchschnitt des Bachelors geachtet wie in Deutschland. Daher lohnt sich ein Blick auf unsere Nachbarländer. Heutzutage gibt es viele Möglichkeiten, seinen Master im Ausland zu finanzieren, potenzielle Sprachbarrieren abzubauen und dabei stets mobil und flexibel zu bleiben. Einige Informationen zum Master im Ausland haben wir auch hier auf der Webseite zusammengetragen.
  9. Die Alternativen Master in Betracht ziehen – Gerade, wenn du nicht zwangsläufig Psychotherapeut:in werden möchtest, können dir diese Master ganz viele neue Berufsperspektiven eröffnen! Eine unvollständige Liste zu alternativen Mastern haben wir auch hier auf der Webseite zusammengetragen.
  10. Einklagen – Hierbei verklagt man eine Hochschule darauf, dass nicht alle Kapazitäten des Masters genutzt werden und man ein Recht auf nicht erschöpfte Masterplätze hat. Das Ganze ist ein recht langwieriger und kostenintensiver Prozess, darum informiere dich am besten rechtzeitig dazu.
Mit welchem Master kann ich die Ausbildung im alten System machen? Wer entscheidet das?

Letztendlich hängt diese Entscheidung immer von mehreren Instanzen ab: von deinem Bachelor Abschluss, von deinem Master, von deinem Ausbildungsinstitut und vom jeweiligen Landesprüfungsamt.

Hierbei ist das Landesprüfungsamt die letzte und wichtigste Instanz, weil sie entscheidet, ob du deine Prüfung zur Approbation ablegen kannst. Hierfür werden mehrere Kriterien geprüft, wobei die genauen Kriterien leider von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und nicht wirklich transparent sind. Am präsentesten ist hierbei aber die Anforderung einer gewissen Anzahl an ECTS-Punkten im Fach Klinischer Psychologie. Man sollte daher bei der Masterwahl darauf achten, dass eine gewisse Anzahl klinischer ECTS im Curriculum vorhanden ist. Am Ende entscheidet dann das Landesprüfungsamt auf Basis deiner beiden Abschlüsse, bzw. den darin belegten Fächern.

Aufgepasst: Dass dich ein Ausbildungsinstitut annimmt, ist keine Garantie dafür, dass du die Approbationsprüfung ablegen darfst! Denn diese Entscheidung trifft das zuständige Landesprüfungsamt.

Ich interessiere mich für Psychologiemaster im Ausland. Was muss ich wissen?

Alle Infos zu diesem Thema – von Angebot und Bewerbung über Finanzierung bis zu den Möglichkeiten einer anschließenden Therapieausbildung – findest du auf unserer Seite zu Mastern im Ausland (zumindest für Österreich, die Niederlande und Luxemburg). Vielleicht in Zukunft auch zu anderen Ländern – wenn du dazu schon Erfahrung hast, dann melde dich gerne über das Kontaktformular oder per Mail bei bachelormaster@psyfako.org!

Ich interessiere mich für fachlich verwandte, aber nicht rein psychologische Master. Worauf muss ich achten?

Psychologie kann noch so viel mehr als Psychotherapie und Grundlagenforschung! Schön, dass du einen Blick über den Tellerrand wagen möchtest. Lass dich gerne inspirieren und schau auf unserer Liste mit Alternativen Mastern vorbei!

Hab hierbei auch einen Blick auf die Zugangsvoraussetzungen, die sich teilweise stark von denen der klassischen Psychologiemastern unterscheiden. Die Psychotherapeutenausbildung bzw. -weiterbildung wirst du mit diesen Mastern allerdings nicht machen können, dafür brauchst du einen Master in Psychologie bzw. Klinische Psychologie und Psychotherapie.

Ich interessiere mich für Psychologiemaster an privaten Hochschulen. Was muss ich wissen?

Private Hochschulen werden im Gegensatz zu staatlichen Universitäten nicht staatlich subventioniert und das Studium an diesen kostet entsprechend mehr Geld. Das heißt aber nicht, dass man reich sein muss, um an einer privaten Hochschule studieren zu können. Meistens bieten die Hochschulen diverse Finanzierungsmodelle an, weiterhin kannst du dich auf die Suche nach geeigneten Studienkrediten oder Stipendien machen. Oft wird außerdem ein Studium in Teilzeit und/oder berufsbegleitend angeboten, sodass man nebenbei arbeiten kann. Abgesehen von den höheren Kosten kann ein Studium an der Hochschule aber auch Vorteile haben – oft sind die Kohorten kleiner, die Dozierenden leichter erreichbar und das Studium lässt sich flexibler gestalten.

Vor der Bewerbung

An welchen Universitäten gibt es Aufnahmetests, wie laufen sie ab, wie beeinflussen sie meine Bewerbung?

Aufnahmetests (auch “Eignungstests”, “Zulassungstests”) sind freiwillige oder verpflichtende Tests, die in die Auswahlentscheidungen der Universitäten bei der Masterplatzvergabe einfließen. Sie finden vor Ort an den jeweiligen Universitäten statt. Die Teilnahme an diesen Tests ist zu empfehlen, da sie deine Chancen auf die Zulassung nur verbessern und nicht verschlechtern, sowie eine Zulassung ohne Testergebnis oft nicht realistisch ist, selbst mit einer hervorragenden Abschlussnote. Die Relevanz des Tests für das jeweilige Zulassungsverfahren variiert dabei zwischen den Universitäten.

Innerhalb der Masterliste könnt ihr einen Filter einstellen, um die Universitäten zu finden, an denen es nach unseren Informationen einen Zulassungstest gibt (https://psyfako.org/masterliste/?_ml_zulassungstest=ja).

Da die Tests teilweise vor den eigentlichen Bewerbungsverfahren stattfinden und es teilweise zu terminlichen Überschneidungen kommt, empfehlen wir euch, euch rechtzeitig zu informieren, wann die Tests stattfinden.

Neben diesen Aufnahmetests gibt es an manchen Universitäten auch Auswahlgespräche. Diese werden z.B. in Darmstadt, Tübingen, Göttingen (für 30% der Plätze) und Regensburg (für Personen mit weniger als 15 Punkten im Auswahlverfahren Stufe I) eingesetzt.

Was ist der Unterschied zu einjährigen Mastern? Wo gibt es diese und wie werde ich dort zugelassen?

Einjährige Master umfassen nur 60 ECTS Punkte. Einjährige Master gibt es an den Universitäten Marburg und Kiel.

Voraussetzung dafür ist ein abgeschlossenes 4-jähriges Bachelorstudium. Eine Nachqualifikation ist nicht möglich. Aufgrund der Einführung des KliPP Masters laufen die einjährigen Master aktuell aus.

Manche Unis haben sehr spezielle ECTS-Anforderungen – welche sind das und wie kann ich diese erfüllen?

Fast jede Uni hat spezifische Anforderungen, wie viele ECTS-Punkte generell im psychologischen Bereich bzw. in verschiedenen Fächern erreicht werden müssen.

Bei Eingangsvoraussetzungen musst du die Anforderungen zwingend für die Zulassung erfüllen, während du bei Auswahlverfahren Punkte sammeln kannst, um in der Rangfolge der Zulassungen weiter nach oben zu rutschen.

Ein Beispiel:

In 2020 benötigte man in Lübeck drei Anwendungsfächer mit jeweils min. 5 ECTS, klinische Anteile im Studium mit min. 35 ECTS und Methodenfächer im Umfang von min. 30 ECTS. Das sind die Eingangsvoraussetzungen – hattest du also in den Methodenfächern nur 25 ECTS, konntest du zu diesem Master nicht zugelassen werden.

Hier lohnt es sich, in der Zulassungsordnung nachzulesen, welche Kurse die Uni unter Methodenfächern zusammenfasst. In diesem Fall waren das unter anderem Methodenlehre, Statistik und empirisch-wissenschaftliches Arbeiten, aber nicht Forschungspraktika oder Abschlussarbeiten. Vor allem, wenn du ein ähnliches, aber anders benanntes Fach belegt hast, ist es sinnvoll, bei der Bewerbung neben dem Transcript of Recordsnoch das Modulhandbuch einzureichen.

Wenn du die Eingangsvoraussetzungen erfüllt hast, konntest du prinzipiell in Lübeck zugelassen werden – das geschieht hier über eine Rangliste. Du konntest deinen Rang verbessern, indem du zum Zeitpunkt der Bewerbung ein Modul zur “Neuropsychologie” im Umfang von 8 ECTS bereits erfolgreich absolviert hast. Falls du im Bachelor kein solches Modul hattest, konntest du aber trotzdem zum Master zugelassen werden.

Ich habe einen Hochschul-Bachelor-Abschluss – komme ich damit trotzdem in einen universitären Psychologiemaster?

Prinzipiell ist dies möglich. Informiere dich aber auf jeden Fall im Voraus an deiner Wunschuniversität, ob sie Bachelorabsolvent:innen von Hochschulen annehmen und welche Kurse gefordert werden. Dies variiert zwischen Universitäten teilweise sehr stark. Als erster Schritt ist es dabei sinnvoll, die Eingangsvoraussetzungen hinsichtlich der ECTS-Punkte in der Zulassungsordnung zu überprüfen und mit deinen Kursen im Transcript of Records zu vergleichen. Dabei gilt weiterhin, dass man einen approbationskonformen Bachelorstudiengang benötigt, um sich auf einen KliPPs-Master bewerben zu können.

Während der Bewerbung

An welchen Unis gibt es besonders frühe Bewerbungsfristen?

Die Bewerbungsfristen der meisten Unis sind vom 01.06. – 15.07. für das Wintersemester und vom 01.12. – 15.01. für das Sommersemester.
Es gibt allerdings ein paar Unis, die frühere Bewerbungsfristen haben. Um nach diesen Unis zu suchen, nutzt einfach den Filter „Bewerbungsfrist“ in der Masterliste.

Welche Unterlagen sollte ich für die Masterbewerbungen bereithalten?

Folgende Unterlagen solltest du generell (eingescannt sowie in [teilweise beglaubigter] Kopie) vorliegen haben:

  • Transcript of Records / Bachelorzeugnis
  • Abiturzeugnis
  • Lebenslauf
  • ggf. Englischnachweis
  • ggf. Praktikumsnachweis
  • ggf. eine Bestätigung, dass der Abschluss rechtzeitig erreicht wird (kann das Prüfungsamt ausstellen)
  • ggf. Nachweis über Gremientätigkeit.

Achte immer genau darauf, alle geforderten Nachweise zusammen einzusenden. Bei nur wenigen Unis ist es möglich, noch etwas Fehlendes nachzureichen – erst recht nicht außerhalb des Bewerbungszeitraumes.

Sind die Bewerbungen online oder postalisch? Worauf muss ich achten?

Das ist von Uni zu Uni unterschiedlich. An fast jeder Uni muss man erst online einen Antrag stellen. Bei einigen Unis muss dieser Antrag anschließend nochmal unterschrieben postalisch eingereicht werden. Teilweise muss auch der Lebenslauf und/oder das Transcript of Records mit eingeschickt werden. Es gibt aber auch Unis, an denen eine reine Online-Bewerbung möglich ist. Du wirst im Laufe des Bewerbungsprozesses in den Bewerbungsportalen darauf hingewiesen.

Bei manchen Unis werden mehrere Schwerpunkte angeboten – muss ich mich bei jedem einzelnen bewerben?

Das ist von Uni zu Uni unterschiedlich. Manche Unis bieten Schwerpunkte als getrennte Studiengänge mit verschiedenen Ausrichtungen an, wohingegen andere einen allgemeinen Master in Psychologie mit individuell wählbaren inhaltlichen Schwerpunkten anbieten. Dementsprechend müssen bei manchen Unis komplett getrennte Bewerbungen gestellt und auch die Unterlagen doppelt eingereicht werden. Bei anderen Unis kann man sich mit einer Bewerbung für beide/mehrere Studiengänge bewerben, die allerdings als getrennte Studiengänge verstanden werden. Bei den meisten Unis handelt es sich lediglich um eine Schwerpunktauswahl innerhalb des Studiums, welche entweder im Studienverlauf oder bereits bei der Bewerbung getätigt werden muss. Manchmal kann hierbei auch ausgewählt werden, ob man sich auch für den Studiengang bewerben möchte, wenn man nicht den gewünschten Schwerpunkt erhalten würde. Genaue Regelungen (u.a. für einen Schwerpunktwechsel/Kombination etc.) findest du in den jeweiligen Modulhandbüchern oder Studien-/Prüfungsordnungen des Studiengangs.

Muss ich meine Bachelorarbeit zum Bewerbungszeitraum schon fertig haben?

Nein, musst du nicht und bei den meisten Unis musst du sie nicht einmal angemeldet haben. Ausnahmen sind hierbei z.B. die FU Berlin und Freiburg, bei denen du die Anmeldung deiner Bachelorarbeit nachweisen musst.
Meistens hat man auch noch bis zum Ende des Wintersemesters Zeit, bis die Bachelorarbeit nachgewiesen werden muss. Beachte allerdings, dass du natürlich an deiner Bachelor-Uni noch immatrikuliert sein musst, um die Bachelorarbeit abgeben zu können. Da man nur in Ausnahmefällen an zwei staatlichen Universitäten gleichzeitig immatrikuliert sein kann, ist dies also vor allem für diejenigen relevant, die nicht an ihrer Bachelor-Uni bleiben.

Bis wann muss ich mein Bachelorzeugnis ein, bzw. nachreichen?

Das ist an jeder Uni anders – du findest die Angabe aber in der Masterliste vermerkt. In bspw. Bochum, München, Erlangen, Leipzig ist diese Frist jedoch besonders früh. Beachte allerdings, dass du natürlich noch an deiner Bachelor-Uni immatrikuliert sein musst,um Prüfungsleistungen (z.B. die Bachelorarbeit) ablegen zu können. Da man nur in Ausnahmefällen an zwei staatlichen Universitäten gleichzeitig immatrikuliert sein kann, ist dies also vor allem für diejenigen relevant, die nicht an ihrer Bachelor-Uni bleiben.

Was ist eine beglaubigte Kopie? Woher bekomme ich diese?

Manche Universitäten verlangen bei der Bewerbung, dass die Kopien eurer Abschlussdokumente beglaubigt sind. Bei einer beglaubigten Kopie bestätigt eine dafür bevollmächtigte Behörde, dass die Kopie dem Original entspricht. Grundsätzlich darf jede Stelle mit einem Dienstsiegel Dokumente beglaubigen. Das sind z.B. Bürgerämter, Kreis- und Stadtverwaltungen, Notare, Gerichte und auch Kirchen und Krankenkassen. Diese Behörden verlangen meistens auch Geld für beglaubigte Kopien, welche ihr von den Steuern absetzen könnt. Aber aufgepasst: manche Unis akzeptieren nur Beglaubigungen von Verwaltungsbehörden! Schulen und Universitäten dürfen die von ihnen ausgestellten Zeugnisse ebenfalls beglaubigen und machen dies meist kostenlos. 

Ich brauche einen Nachweis über meine Englischkenntnisse, reicht mein Abiturzeugnis?

Im Regelfall reicht das Abiturzeugnis als Bescheinigung, um Englischkenntnisse auf B2 Niveau nachzuweisen (vorausgesetzt du hattest nachweisbar mind. 5 Jahre Englisch in der Schule). Einige Unis verlangen jedoch, dass das Sprachniveau auf dem Abiturzeugnis mit dabei steht, d.h. es müsste explizit B2 auf dem Zeugnis vermerkt sein. Ist dies nicht der Fall, ist ein Test wie z.B. der TOEFL- oder der DAAD-Test häufig ausreichend. Viele Unis bieten auch kostenlose Sprachtests für Studierende an, mit denen man das Sprachniveau ebenfalls nachweisen kann.

Kann ich nachträglich die Durchschnittsnote meiner Bewerbung einreichen, wenn sich diese verbessert hat?

Leider nein. Unseres Wissens nach ist es an keiner Uni möglich, eine verbesserte Durchschnittsnote nachzureichen, erst recht nicht außerhalb des Bewerbungszeitraumes. Wenn noch eine Prüfungsleistung aussteht, versuche die Bewerbung so spät wie möglich abzuschicken, um die Note noch im Transkript vermerkt zu haben oder weise ggf. deine Dozierenden darauf hin, dass ihr in den Masterbewerbungen steckt und auf die Note angewiesen seid.

Bei manchen Bewerbungsverfahren steht, dass diese über “uni-assist“ laufen – was ist das und wie funktioniert das?

“Uni-assist” ist ein externes Bewerbungssystem, das von vielen Universitäten für Bewerbungen mit ausländischen Abschlüssen genutzt wird. Vereinzelt wird es auch von einigen Unis für Bewerber:innen mit deutschen Abschlüssen genutzt. Du wirst während deiner Bewerbung zu “uni-assist” weitergeleitet und musst deine Bewerbung dort abschließen. Die Bewerbung über “uni-assist” ist für Bewerber:innen von deutschen Hochschulen kostenlos, erhebt jedoch einen Betrag für Bewerbungen mit ausländischen Hochschulabschlüssen.

Ich bewerbe mich nicht mit einem deutschen Hochschulabschluss, was muss ich beachten?

Meistens müssen Bewerber:innen mit einem ausländischen Hochschulabschluss umfangreichere Dokumente einreichen, um z.B. die notwendigen Kurse für die Zulassung nachzuweisen. Da die Prüfung davon etwas umfassender ist, gelten meistens frühere Bewerbungsfristen (oft der 31.05.). Weiterhin ist meistens ein Sprachnachweis für Deutsch in B2 oder C1 erforderlich. Außerdem laufen einige Bewerbungen über „uni-assist“ anstatt über das übliche Masterbewerbungsportal der Universität (siehe Frage 4.4), wobei die Dokumentenprüfung ausländischer Hochschulabschlüsse kostenpflichtig ist.

Nach der Bewerbung

Wie und wann erhalte ich den Zulassungs- bzw. Ablehnungsbescheid?

Das variiert stark zwischen den Universitäten. Meistens werden die Bewerbungsunterlagen auf Vollständigkeit geprüft und darauf, ob die Zulassungskriterien erfüllt sind – falls nicht, werden hier oft schon kurz nach der Bewerbungsfrist Ablehnungsbescheide versendet.

Die ersten Zusagen werden je nach Universität 1-16 Wochen nach Bewerbungsfrist verschickt. Einen Erfahrungswert, wann die ersten Zulassungen in den vergangenen Jahren ungefähr verschickt wurden, findest du in der Masterliste bei den jeweiligen Mastern.

Mit den Absagen für gültige Bewerbungen verhält es sich etwas komplizierter – es gibt unterschiedliche Vorgehensweisen:

  • Manche Universitäten versenden direkt nach dem Hauptverfahren Ablehnungsbescheide an alle, die kein Zulassungsangebot erhalten. Oftmals ist es dann möglich, sich für das Nachrückverfahren anzumelden bzw. automatisch daran teilzunehmen.
  • Andere Universitäten versenden zunächst gar keine Ablehnungsbescheide, bis das letzte Nachrückverfahren stattgefunden hat und alle Studienplätze vergeben sind. Manchmal werden nach dem ersten Hauptverfahren aber vorläufige Ablehnungsbescheide ausgestellt, auf denen häufig im Falle einer erstellten Rangliste der individuelle Rangplatz angegeben ist.

Wie hoch die Chancen nachzurücken sind, und wann man nachrückt, ist wieder je nach Universität unterschiedlich. Es hängt davon ab, wie lange die Rückmeldefrist der Universität ist, wie hoch die Überbuchungsquote ist, wie viele Bewerber:innen und Nachrücker:innen ihren Platz annehmen und auch wie viele Nachrückverfahren es insgesamt gibt. Bei den meisten Universitäten finden die Nachrückverfahren recht eng getaktet im August und September statt. Es gibt aber auch den Fall, dass wenige letzte Plätze im bereits gestarteten Semester noch vergeben werden und zwischen Oktober und Dezember Zusagen verschickt werden.

Auch die Art der Zustellung unterscheidet sich. Manche Universitäten verschicken die Zusagen postalisch, andere per E-Mail und wieder andere ändern nur den Status im jeweiligen Bewerbungsportal. Je nach Portal bekommt man nicht immer eine E-Mail, wenn sich der Status ändert, sondern man muss sich regelmäßig einloggen und nachschauen. Einige wenige Universitäten verschicken ihre Zusagen per Post, die Absagen aber per E-Mail.

Regelmäßige Statusupdates zu den Auswahlverfahren erhältst du am ehesten auf den Webseiten der Universitäten bzw. Masterstudiengängen oder in der Facebookgruppe Masterplätze in Psychologie – dort wird oft als erstes gepostet, wenn die ersten Zusagen/Absagen versendet wurden und auch geteilt, mit welchem NC zugelassen wurde.

Was sind Überbuchungen? Was bedeutet das für meine Bewerbung?

Bei den Masterplatzbewerbungen in der Psychologie bewerben sich die meisten Studierenden an mehreren Universitäten. Erhalten Bewerber:innen dann mehrere Zusagen, entscheiden sie sich für eine Universität und geben ihre Plätze an anderen Universitäten wieder frei.

Die Erfahrung, dass nur ein Teil der Masterplätze im Hauptverfahren angenommen wird, machen natürlich auch die Zulassungskommissionen an den Universitäten. Da Nachrückverfahren einen zusätzlichen Aufwand bedeuten, versucht man sie möglichst zu vermeiden, bzw. die Anzahl der Nachrückrunden gering zu halten. Aus diesem Grund arbeiten die Zulassungskommissionen in der Regel mit einer Überbuchungsquote – das heißt, dass sie mehr Bewerber:innen zulassen als sie eigentlich Studienplätze haben. Die Höhe der Überbuchungsquote basiert auf dem Erfahrungswert der letzten Jahre, wie hoch die Annahmequote der zugelassenen Masterplätze war.

Ein Beispiel:

Eine Universität weiß aus den letzten Jahren, dass die Annahmequote ca. 25% entspricht – d.h. dass nur jede:r vierte Bewerber:in den Platz tatsächlich annimmt. Die Uni hat 50 Plätze zu vergeben, also werden 200 Zusagen im Hauptverfahren ausgestellt, was einer Überbuchungsquote von 400% entspricht. Meist wird die Überbuchungsquote aber etwas konservativer gewählt, da das Risiko bleibt, dass sich doch mehr Bewerber:innen als geplant immatrikulieren. Das wollen Universitäten vermeiden, da sonst ggf. die Kapazitäten (Seminarplätze, Dozierende, Räume, etc.) überschritten werden. Auch auf das Nachrückverfahren kann sich die Überbuchungsquote auswirken. Eine Konsequenz der Überbuchungsquote ist, dass ein wieder freigegebener Masterplatz nicht automatisch dazu führt, dass jemand anderes nachrückt.

Auch an dieser Stelle möchten wir euch nochmal dazu ermutigen und auffordern, alle anderen Bewerbungen zurückzuziehen, sobald ihr den Platz an eurer Wunschuniversität bekommen und angenommen habt.  Das ändert zwar nichts an der Überbuchung, aber es hilft, die Nachrückverfahren zu verkürzen, da eben weniger Zusagen “ins Leere laufen”. Eine Bewerbung kann man meist einfach mit einer Mail ans zuständige Studierendensekretariat oder im Bewerbungsportal zurückziehen.

Ich habe mehrere Zusagen und kann mich nicht entscheiden. Könnt ihr mir helfen?

Deine Entscheidung können wir dir natürlich nicht abnehmen. Aber wir haben Erfahrungsberichte von Masterstudierenden gesammelt, die dir einen Eindruck von der Universität, der Stadt, der Lehre und dem Leben vor Ort geben sollen. Der Unterschied zur Masterliste ist, dass es sich hier um persönliche und sehr individuelle Einschätzungen handelt, die natürlich auch nicht immer repräsentativ sind. Manche Informationen oder Umstände können sich inzwischen auch verändert haben.

Eine weitere gute Anlaufstelle kann die Facebookgruppe “Masterplätze in Psychologie“ sein. Dort wirst du auf viele Gleichgesinnte und hilfsbereite Menschen treffen (von denen viele auch schon im Master studieren) und kannst mit der Suchfunktion nach Informationen zu deiner (zukünftigen) Universität suchen oder ggf. Fragen posten.

Kann man Masterplätze untereinander tauschen? Und wie funktioniert das?

Ganz so einfach ist das leider nicht. Für einen Masterplatztausch müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Du brauchst jemanden, der mit dir tauschen möchte. Oft werden solche Gesuche in der Facebookgruppe “Masterplätze in Psychologie“ eingestellt (nur als Beispiel: “Biete: Bamberg, Regensburg, Jena; Suche: Hamburg, Potsdam”).
  • Meistens muss sich dein:e Tauschpartner:in auch bei der Universität, bei der du angenommen wurdest, während des Bewerbungsprozesses beworben und die Zulassungsbedingungen erfüllt haben
  • Beide beteiligten Universitäten müssen dem Tausch zustimmen, manche Universitäten lehnen so einen Tausch allerdings ab.

Mehr Informationen und Tauschbörsen für Studienplätze findest du unter:

Kann ich mich zu einem höheren Fachsemester auf einen Master bewerben?

Prinzipiell ist das möglich. Allerdings wirst du anhand deiner Bewerbungsunterlagen und den bereits erbrachten ECTS meist in ein bestimmtes Semester eingestuft – wenn du noch keine Kurse im Master belegt hast, wirst du dann zwangsläufig automatisch für das 1. Fachsemester eingestuft und landest im gleichen Bewerbungsverfahren wie alle anderen Bewerber:innen für den Master.

Anders sieht es aus, wenn du schon Leistungen im Master erbracht hast. Wenn du für das 2. (oder ein höheres) Fachsemester eingestuft wirst, hat das den großen Vorteil, dass die Zahl der Mitbewerber:innen deutlich kleiner ist. Der Nachteil ist allerdings, dass es auch nicht so viele Plätze gibt. Denn in einem höheren Fachsemester werden nur dann Plätze vergeben, wenn ein Platz frei geworden ist, weil ein:e Masterstudent:in das Studium abgebrochen hat. Das passiert eher selten, kann aber natürlich vorkommen. Vielleicht hast du ja Glück und erwischst genau die richtige Universität zum richtigen Zeitpunkt!

Psychotherapiemaster (KLiPP-Master) und Weiterbildung

Allgemeiner Hinweis: Die folgenden FAQ beziehen sich auf die Reform des PsychThG in Zusammenhang mit dem Masterstudium Psychologie. Für allgemeine Informationen zur Reform, einer Gegenüberstellung des alten und neuen Systems und vielem mehr, besucht bitte diese Seite der AG Psychotherapie-Reform.

Wieso gibt es diese Veränderungen? Und warum gibt es einen “neuen” klinischen Master?

Hintergrund ist die Reform des Gesetzes über den Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten (PsychThG), welche den Weg in den Beruf des:der Psychotherapeut:in neu regelt. Die Veränderungen betreffen das Bachelor- und Masterstudium sowie die bisherige postgraduale Ausbildung, die nun zu einer Weiterbildung wird. Alle, die ihr Psychologiestudium am oder nach dem 01.09.2020 begonnen haben, können nur noch über das neue System Psychotherapeut:in werden.

Die Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) regelt den Aufbau von Bachelor- und Masterstudiengängen, die für die Psychotherapie-Weiterbildung qualifizieren. Daraus ergibt sich der „neue“ approbationskonforme Masterstudiengang, welcher eine starke klinische Spezialisierung aufweist.

Was verändert sich durch die Reform an den Masterstudiengängen?

Nach altem System qualifizierten verschiedene Masterstudiengänge, häufig auch ohne einen Schwerpunkt in Klinischer Psychologie, für die postgraduale Psychotherapie-Ausbildung.

Nach dem neuen System müssen sich Studierende mit dem Berufsziel Psychotherapeut:in für einen Master “Klinische Psychologie und Psychotherapie” (KliPP) entscheiden. Die Zulassung für diesen Master ist nur möglich, wenn der Bachelor die Anforderungen der Approbationsordnung erfüllt, sodass eine Nachqualifizierung im Master nicht (!) möglich ist. Allgemeine Psychologie-Master und Master mit nicht-klinischen Spezialisierungen wird es weiterhin geben – mit diesen Mastern es im neuen System jedoch nicht möglich Psychotherapeut:in zu werden.

Direkt im Anschluss an den KliPP-Master legen Studierende die Approbationsprüfung ab und dürfen sich als “Psychotherapeut:in” bezeichnen. Die Fachkunde (z.B. Verhaltenstherapie) wird jedoch erst mit Abschluss einer fünfjährigen Weiterbildung erlangt.

Wie heißt dieser “neue” Master jetzt eigentlich? Und wofür steht KliPP?

Hier gibt es keine einheitliche Regelung und jede Universität legt den Namen ihres Studiengangs selbst fest. An vielen Universitäten wird der „neue“ Masterstudiengang aber “Klinische Psychologie und Psychotherapie” (kurz KliPP) genannt. Die neuen KliPP-Master sind also approbationskonforme Masterstudiengänge im neuen System. Letztendlich ist aber nicht der Name des Studiengangs entscheidend, sondern dass die Anforderungen der Approbationsordnung erfüllt werden. Abweichende Bezeichnungen sind also möglich.

Ab wann gibt es den Master Klinische Psychologie und Psychotherapie (KliPP)?

Je nach Universität startet der KliPP Master zu unterschiedlichen Semestern, jedoch sollte dies spätestens zum Wintersemester 2023/24 passieren, da es ab diesem Zeitpunkt regulär keine Bachelorabsolvent:innen nach altem System mehr gibt.

Wie komme ich in den KLiPP-Master rein? Kann ich mich nachqualifizieren, um zugelassen zu werden?

Um in den KliPP-Master aufgenommen zu werden, benötigst du einen Bachelorabschluss, der die Anforderungen der neuen Approbationsordnung erfüllt. Das ist bei den bisherigen Psychologie-Bachelor-Studiengängen nicht der Fall.

Eine Nachqualifizierung ist im Regelfall nur möglich, wenn du dich noch im Bachelorstudium befindest und deine Universität eine Nachqualifizierung anbietet. Dabei ist zu beachten, dass die Nachqualifizierung deiner Universität nicht automatisch in jedem Bundesland vom Landesprüfungsamt anerkannt wird. Bitte informiere dich rechtzeitig bei deiner Bachelor-Universität. An Nachqualifizierungen anderer Universitäten teilzunehmen, ist aus unterschiedlichen Gründen nicht möglich.

Wie werden die NCs bei dem neuen Psychotherapiemaster sein?

Wie hoch die NCs für die neuen Studiengänge sind bzw. sein werden, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Da wir aktuell nur spekulieren könnten, müssen wir uns gedulden, bis aussagekräftige Erfahrungswerte vorliegen.

Wo finde ich weitere Informationen?

Auf der Seite deiner Fakultät oder bei deiner Fachschaft solltest du weitere Informationen zur Reform finden, die auch die spezifische Situation an deiner Universität thematisieren.