Was müsst Ihr zur Reform des Psychotherapeutengesetz (PsychThG) und zu den Umstellungsprozessen wissen, insbesondere wenn ihr Psychotherapeut*in werden wollt?
Überblick

Welche großen Veränderungen gibt es auf dem Weg zum*r Psychotherapeut*in?
- Das Bachelor-Studium muss für den psychotherapeutischen Weg bestimmte Kriterien erfüllen (Inhalte und Praktika müssen dem PsychThG und der PsychThApprO entsprechen).
- Für den psychotherapeutischen Weg gibt es einen eigenen, neuen Master-Studiengang: Klinische Psychologie und Psychotherapie (KliPPs).
- Man muss sich bereits während bzw. spätestens nach dem Bachelor entscheiden, ob man psychotherapeutisch tätig sein möchte.
- Der Erwerb der Approbation und der Heilkunde wurde vorgezogen. Die entsprechende Approbationsprüfung findet sich nun direkt nach dem KLiPPs-Master.
- Die Weiterbildung zur Erlangung der Fachkunde wird zukünftig fünf Jahre dauern.
Begriffserklärungen
- polyvalenter Bachelor Psychologie: Erfüllt Bedingungen für Psychologie-Master mit verschiedenen Schwerpunkten
- Heilkunde: bestätigt Kenntnisse über Entstehung, Heilung und Prävention psychischer Krankheiten → Therapie möglich, z.B. in Kliniken, Allerdings bringt die Heilkunde noch keine sozialrechtliche Anerkennung mit sich, dies bedeutet, dass man noch nicht selbstständig arbeiten oder über die Krankenkassen abrechnen kann, da dies immer an die Fachkunde und den damit einhergehenden Eintrag ins Arztregister gebunden ist.
- Approbation: Genehmigung zur Berufsausübung und Zum Führen der Berufsbezeichnung Psychotherapeut*in
- Fachkunde: Voraussetzung zur Zulassung in der vertragspsychotherapeutischen Versorgung; sozialrechtliche Anerkennung, hiermit kann man selbstständig arbeiten und Leistungen über die Krankenkassen abrechnen
- approbations(ordnungs)konform: Inhalte entsprechen der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) vom 4. März 2020
Studium
Seit 2020 läuft die Umstellung der Studiengänge auf das neue System. Die Umstellung der bisherigen Bachelor auf die polyvalenten Bachelor ist im Prinzip abgeschlossen. Die letzten Universitäten, die umstellen, begannen den polyvalenten Bachelor zum Wintersemester 2021/22 (Achtung: es gibt einzelne Universitäten, die den bisherigen, nicht approbationskonformen Bachelor beibehalten werden).
Seit dem Wintersemester 2021/22 bieten die ersten Universitäten auch den approbationskonformen KliPPs-Master an (bzw. eine einzelne Ausnahme seit dem WiSe 2020/21). Die neuen KliPPs-Master werden voraussichtlich bis zum WiSe 23/24 schrittweise an immer mehr Universitäten in ganz Deutschland eingeführt. Der aktuelle Stand der Planung, welche Universität ihre Studiengänge zu welchem Zeitpunkt umstellt, kann der Umfrage entnommen werden, die regelmäßig aktualisiert auf der Seite des Fakultätentages veröffentlicht wird.
Um nach Beendigung des Studiums zur Approbationsprüfung zugelassen zu werden, müssen die Inhalte approbationsordnungskonform sein und bestimmte Leistungen über Bachelor und Master hinweg erbracht worden sein. Das betrifft unter anderem psychologische Grundlagenfächer, Statistik und Methodenlehre, Grundlagen des Wissenschaftlichen Arbeitens, Inhalte der Klinischen Psychologie und Psychotherapie, sowie medizinische Grundlagen und Pädagogik. Außerdem gibt es Vorgaben für die Praktika.
Grundsätzlich sollten sich Studienanfängerinnen damit auseinandersetzen, welche psychologischen Fach- und Anwendungsbereiche sie interessieren und nachprüfen, was genau davon die Universität, an der sie sich bewerben, anbietet. Dies kann von Universität zu Universität stark variieren. Wenn du dir die Option offenhalten willst, Psychotherapeutin zu werden, sollten darauf achten, dass der Bachelor, für den du dich bewirbst, approbationsordnungskonform ist. Nur mit einem solchen Bachelor kann man seit dem 1. September 2020 noch Psychotherapeutin werden. Diese Information sollte auf der jeweiligen Universitätswebsite ersichtlich sein oder kann bei der jeweiligen Universität erfragt werden. Studienanfängerinnen, die im neuen Bachelor eingeschrieben sind und sich den Weg in die Psychotherapie offenhalten wollen, müssen sie ihre Praktika im Bachelor approbationsordnungskonform absolvieren.
Wie in der vorhergehenden Frage dargelegt, spielt diese Frage ggf. schon bei der Entscheidung für einen Standort bzw. einen Bachelor (approbationskonform oder nicht) eine Rolle. Solltest du dich für einen approbationskonformen Bachelor entscheiden, ist der nächste Entscheidungspunkt die Praktika. Wenn diese auch approbationsordnungskonform absolviert wurden, musst du dir spätestens gegen Ende der Bachelorzeit Gedanken um deine Zukunftspläne machen und eine Entscheidung für oder gegen den psychotherapeutischen Bereich treffen, da der Berufsweg der*s neuen Psychotherapeuten*in nur noch über den neuen KLiPPs-Master führt. Sollten andere Berufsziele angestrebt werden, wähle besser einen der vielen anderen Master.
Studierende, die ihr Studium vor September 2020 begonnen haben, werden bis 2032 Zeit haben, um ihr Studium und ihre Ausbildung zum*r Psychotherapeut*in zu beenden (in Härtefällen bis 2035). Wichtig: Bis zu diesem Zeitpunkt muss die Approbationsprüfung abgelegt worden sein. Studierende, die sich noch am Anfang ihres Studiums (im Bachelor) befinden, können u.U. in das neue System (und damit den neuen Master und die Weiterbildung) wechseln, sofern ihre Universität Nachqualifizierungsmöglichkeiten oder einen Wechsel der Studienordnung anbietet und sie das wünschen. Ob eine solche Möglichkeit, falls sie besteht, genutzt werden sollte, ist eine individuelle Entscheidung, die von vielen verschiedenen Faktoren abhängt. Für beide Alternativen gibt es gute Gründe dafür und dagegen. Weitere Informationen dazu sowie ausführlichere Antworten rund um das Thema Master, Masterbewerbung und den neuen KliPPs-Master findest du im FAQ der Masterliste der Bachelor-Master-AG des PsyFaKo e.V..
Approbation
Die Rahmenbedingungen der Approbationsprüfungen sind in der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) geregelt. Sie gibt Voraussetzungen (dazu gehören u.a. ein entsprechender Bachelor- und Masterabschluss) sowie Ablauf und grundlegende Inhalte der Prüfungen vor. Die Approbationsprüfung wird nach aktuellem Stand (September 2022) aus einer mündlich-praktischen Fallprüfung und einer anwendungsorientierten Parcoursprüfung mit Schauspielpatient*innen bestehen. Das Institut für medizinisch-pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) erarbeitet dafür neben den Fallvignetten zur Vorbereitung auf die Prüfungen einen Anforderungskatalog, den wir euch verlinken werden, sobald er zur Verfügung steht. Nach Bestehen der Approbationsprüfung bekommt man die Approbation und die Heilkunde erteilt. Absolvent*innen dürfen sich dann Psychotherapeut*in nennen und werden automatisch Kammermitglieder in der entsprechenden Landespsychotherapeutenkammer.
Nein, als Absolvent*in des KLiPPs-Master musst du nicht automatisch die Approbationsprüfung oder die Weiterbildung absolvieren. Du kannst auch als Psychologe*in mit dem Schwerpunkt klinische Psychologie und Psychotherapie in den Arbeitsmarkt einsteigen. Wo diese Personen zukünftig jedoch Stellen finden werden, muss sich erst noch zeigen.
Weiterbildung
Die neue Psychotherapie-Weiterbildung ist aktuell in Gefahr! Die ersten Jahrgänge schließen im Sommer den neuen Master Klinische Psychologie und Psychotherapie (KliPPs) ab. Ob es anschließend genügend Plätze für die neue Weiterbildung geben wird, ist aber aktuell noch völlig unklar: Die Finanzierung der Weiterbildungsstellen ist bisher nicht gesichert und erfordert jetzt gesetzliche Regelungen.
Die Musterweiterbildungsordnung legt fest, dass es in der Weiterbildung zukünftig die Wahl zwischen drei Gebieten geben wird:
• Psychotherapie Kinder und Jugendliche
• Psychotherapie für Erwachsene
• Neuropsychologische Psychotherapie (altersübergreifend)
Innerhalb des gewählten Gebietes muss man sich in in mindestens einem wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren qualifizieren. Dazu zählen die Folgenden:
• Analytische Psychotherapie (nicht im Rahmen der Neuropsychologischen Psychotherapie)
• Systemische Therapie (nur bei Psychotherapie für Erwachsene/ nicht bei PT für Kinder und Jugendliche)
• Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
• Verhaltenstherapie
Die Weiterbildung besteht aus Gebietsübergreifenden Kompetenzen, gebietsspezifischen Kompetenzen sowie verfahrensübergreifenden und verfahrensspezifischen Kompetenzen, die theoretisch und praktisch erworben werden sollen. Für die einzelnen Komponenten gibt die Musterweiterbildungsordnung (MWBO) Richtzahlen für Theorieeinheiten, durchgeführte Therapiestunden sowie Supervision an.
Während der fünf Jahre werden drei Stationen durchlaufen: mindestens zwei Jahre Weiterbildung in einem Krankenhaus und mindestens zwei Jahre in einer psychotherapeutischen Ambulanz oder Praxis, im verbleibenden Jahr kann entweder einer psychotherapeutischen Tätigkeit in institutionellen Bereichen (u.a. Jugendhilfe, somatische Rehabilitation) nachgegangen werden oder mehr Weiterbildungszeit im Krankenhaus oder ambulanten Bereich verbracht werden. Die Reihenfolge ist nicht festgelegt. Insbesondere im Gebiet der Neuropsychologischen Psychotherapie gibt es weitere Regelungen, die der MWBO entnommen werden können.
Daneben finden meist blockweise die theoretische Ausbildung sowie begleitend Supervision und Selbsterfahrung statt.
Die Weiterbildung wird weiterhin Kosten erzeugen. Welche Kosten weiter von den Weiterbildungsteilnehmenden selbst übernommen werden müssen, ist derzeit noch nicht abschließend geklärt.
Psychotherapeut*innen sollen zukünftig während der gesamten Weiterbildung in einem regulären Anstellungsverhältnis stehen. Für den stationären Teil soll die Vergütung nach nach Tarifvertrag erfolgen, die Gewerkschaft ver.di versucht eine Vergütung von mind. TVöD E14 zu erreichen.
Zu dieser Frage gibt es noch keine klare Antwort, es wäre aber wünschenswert, dass hier eine gute Regelung gefunden wird. Beispielsweise könnte bei einer Promotion im klinischen oder psychotherapeutischen Kontext, respektive mit Implikationen in diesen, die Arbeit teilweise auf die Weiterbildung angerechnet werden. Weitere Vereinbarungen müssen mit dem Lehrstuhl und dem Ausbildungsinstitut getroffen werden. So sollte sich die Vereinbarkeit von Promotion und Weiterbildung noch verbessern lassen.
Ausbildung (nach dem alten System)
Für die Ausbildung gibt es eine Übergangszeit bis 30.09.2032. Zu diesem Stichtag muss die Ausbildung abgeschlossen sein, d.h. auch die Approbationsprüfung muss bis dahin abgelegt worden sein. In Härtefällen ist auf Antrag eine Verlängerung um 3 Jahre möglich.
Die Institute sind gesetzlich nicht verpflichtet das alte Ausbildungssystem bis zum Ablauf der Übergangsfrist des alten Gesetzes (2032) weiterzuführen. Wie lange es weitergeführt wird, hängt stark von der individuellen Situation der Institute ab. Da sie privatwirtschaftliche Unternehmen sind und nicht vom Staat finanziert werden insbesondere von ihrer finanziellen Situation, der Dauer, die ihre Teilnehmenden durchschnittlich benötigen sowie dem Interesse an der alten Ausbildung. Daher wird sich noch zeigen müssen, wie lange die Ausbildung tatsächlich noch angeboten werden wird bzw. wann die letzten Ausbildungsjahrgänge starten.
Ja. Im stationären Teil der Ausbildung („Praktische Tätigkeit“/ PT 1, 1200 Std.) sind jetzt für die PiAs mindestens 1000€ (Arbeitnehmerbrutto) als Vergütung verpflichtend. Anders ist es im ambulanten Teil der Ausbildung („Praktische Ausbildung“, PT2, 600 Std.) geregelt. Hier wird den PiA mind. 40% des Honorars der Krankenkassen zustehen. Allerdings gibt es unterschiedliche juristische Einschätzungen, ob diese 40% einem Individualanspruch entsprechen oder ob sie durch das Institut anderweitig verrechnet werden können (z.B. durch die Übernahme von Supervisionskosten etc.).
Allerdings sollte auch hier nochmal erwähnt werden, dass die 1000€, wenn überhaupt lediglich eine geringfügige Verbesserung darstellen. Denn dabei handelt es sich nicht um eine für Hochschulabsolvent*innen angemessene Vergütung. Auch decken die 40 % Mindesthonorar in der PT 2 die Ausbildungskosten nicht.
Die Ausbildung zum*r Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeut*in ist nur möglich, wenn du dein Studium vor dem 01.01.2020 begonnen hast. Dann gilt für deinen Ausbildungsweg das gleiche wie für alle anderen – Sie muss spätestens 2032 (in Härtefällen 2035) abgeschlossen sein.
Mit deren Auslaufen enden auch die bisher vorgesehenen, weiteren Zugangswege: Nur noch Absolvent*innen des neuen Masterstudiengangs KliPPs werden zukünftig Zugang zur Weiterbildung haben, ein Quereinstieg in den neuen Masterstudiengang wird nicht mehr möglich sein.
Ausbildung | Weiterbildung | |
Voraus-setzung | PP: Masterabschluss Psycholologie (mit best. klinischen Modulen) KJP: Masterabschluss psychologie, soziale Arbeit, Pädagogik o.ä. | Approbationskonformes Studium, bestandene Approbationsprüfung (→ Heilkunde) |
Dauer | 3 Jahre Vollzeit | 5 Jahre Vollzeit |
Vertrags-verhältnis | Nicht geregelt, individuell | Anstellung, „sozialversicherungspflichtige Beschäftigung“ |
Vergütung | Stationärer Tei:l mind. 1.000€Ambulant: mind. 40% der Krankenkassenvergütung | Klinik: nach Tarif Ambulant: mind. 40% der Krankenkassenvergütung |
Kammer-mitglied-schaft | Vereinzelt (ggf. freiwillig) | Ja |
Beruf des*r Psychotherapeuten*in
Nein, nach vollendeter Aus- bzw. Weiterbildung sind Leistungen von Psychologischen Psychotherapeut*innen, Kinder-und-Jugendlichen Psychotherapeut*innen und Fachpsychotherapeut*innen gleichermaßen über die Krankenkasse abzurechnen.
Psychologische Psychotherapeut*innen bzw. Kinder-und Jugendlichen Psychotherapeut*innen nach altem Gesetz und Psychotherapeut*innen (mit abgeschlossener Weiterbildung) nach neuem Gesetz werden weiterhin gleichgestellt sein. Das neue Gesetz sieht insgesamt eine Befugniserweiterung vor, sodass es beiden Gruppen nun erlaubt sein wird, Ergotherapie und Psychiatrische Krankenpflege zu verschreiben.
Abhängig von der Musterweiterbildungsordnung und der Schaffung zukünftiger neuer (Zusatz-/ Bereichs-) Weiterbildungen kann es sein, dass die neuen Fachpsychotherapeut*innen über andere Befugnisse verfügen werden als bisherige PP/KJP.
Informationen für Studierende, die ihren Bachelor/ Master nicht in Deutschland absolvieren
Dieser Abschnitt wird gerade noch aufgebaut, schaut aber gerne schonmal in die Folien der Infoveranstaltung 🙂
Weitere Informationen folgen in Kürze.
Weitere Informationen
Genauere Informationen zum politischen Prozess und der Beteiligung der PsyFaKo finden sich hier. Stellungnahmen sind auch im Bereich Positionspapiere veröffentlicht.
Informationen, Fragen und Antworten rund um die Masterplätze und die Masterbewerbung findet ihr auf der Seite der Masterliste der BachelorMaster AG und dem dazugehörigen FAQ.
Du hast Fragen, Anliegen oder Interesse an der Mitarbeit?
Melde Dich gerne bei uns unter psychthg@psyfako.org.
Weitere Informationen zu unserer AG findest Du auch hier.