Berufsweg Psychotherapie

Was müsst ihr zur Reform des Psychotherapeutengesetz (PsychThG) in Deutschland und zu den Umstellungsprozessen wissen, insbesondere wenn ihr Psychotherapeut*in werden wollt?

Überblick

Gegenüberstellung des alten und neuen Berufsweges in die Psychotherapie: Stichtag 01.09.2020 (Beginn Bachelor)

Welche großen Veränderungen gibt es auf dem Weg zum*r Psychotherapeut*in?

  • Das Bachelor-Studium muss für den psychotherapeutischen Weg bestimmte Kriterien erfüllen (Inhalte und Praktika müssen dem PsychThG und der PsychThApprO entsprechen).
  • Für den psychotherapeutischen Weg gibt es einen eigenen, neuen Master-Studiengang: Klinische Psychologie und Psychotherapie (KliPP).
  • Man muss sich bereits während bzw. spätestens nach dem Bachelor entscheiden, ob man psychotherapeutisch tätig sein möchte.
  • Der Erwerb der Approbation und der Heilkunde wurden vorgezogen. Die entsprechende Approbationsprüfung erfolgt nun direkt im Anschluss an den KliPP-Master.
  • Die Weiterbildung zur Erlangung der Fachkunde wird zukünftig fünf Jahre dauern.

Begriffserklärungen

  • berufsrechtlich anerkannter, polyvalenter Bachelor Psychologie: Erfüllt Bedingungen für Psychologie-Master mit verschiedenen Schwerpunkten
  • Heilkunde: Bestätigt Kenntnisse über Entstehung, Heilung und Prävention psychischer Krankheiten → Therapie möglich, z.B. in Kliniken. Allerdings bringt die Heilkunde noch keine sozialrechtliche Anerkennung mit sich. Dies bedeutet, dass man noch nicht selbstständig arbeiten oder über die Krankenkassen abrechnen kann, da dies immer an die Fachkunde und den damit einhergehenden Eintrag ins Arztregister gebunden ist.
  • Approbation: Genehmigung zur Berufsausübung und zum Führen der Berufsbezeichnung Psychotherapeut*in
  • Fachkunde: Voraussetzung zur Zulassung in der vertragspsychotherapeutischen Versorgung und dem Führen der Berufsbezeichnung Fachpsychotherapeut*in; sozialrechtliche Anerkennung, hiermit kann man selbstständig arbeiten und Leistungen über die Krankenkassen abrechnen. Diese erlangt man erst nach Abschluss der Weiterbildung.
  • approbations(ordnungs)konform: Inhalte entsprechen der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) vom 4. März 2020

Studium

Wie ist der aktuelle Stand der Umstellung?

Seit 2020 läuft die Umstellung der Studiengänge auf das neue System. Die Umstellung der bisherigen Bachelor auf die polyvalenten Bachelor ist im Prinzip abgeschlossen. Die letzten Universitäten, die umstellen, begannen den polyvalenten Bachelor zum Wintersemester 2021/22 (Achtung: es gibt einzelne Universitäten, die den bisherigen, nicht approbationskonformen Bachelor beibehalten werden).
Seit dem Wintersemester 2021/22 bieten die ersten Universitäten auch den approbationskonformen KliPP-Master an (bzw. eine einzelne Ausnahme seit dem WiSe 2020/21). Flächendeckend haben die KLIPP-Master im WiSe 23/24 gestartet. Eine Übersicht der Universitäten, die den KLiPP-Master anbieten, findet ihr auf der Seite des Fakultätentages Psychologie.

Welche besonders wichtigen Änderungen bringt die Umstellung mit sich?

Um nach Beendigung des Studiums zur Approbationsprüfung zugelassen zu werden, müssen die Inhalte approbationsordnungskonform sein und bestimmte Leistungen im Bachelor und Master erbracht worden sein. Das betrifft unter anderem psychologische Grundlagenfächer, Statistik und Methodenlehre, Grundlagen des Wissenschaftlichen Arbeitens, Inhalte der Klinischen Psychologie und Psychotherapie, sowie medizinische Grundlagen und Pädagogik. Außerdem gibt es Vorgaben für die Praktika.

Ich möchte später (ggf.) Psychotherapeut*in werden – Was muss ich bei der Studien-/ Standortwahl berücksichtigen/ Was muss ich als Studienanfänger*in wissen?
(für alle, die ihren Bachelor ab dem 01.09.2020 begonnen haben)

Grundsätzlich sollten sich Studienanfänger*innen damit auseinandersetzen, welche psychologischen Fach- und Anwendungsbereiche sie interessieren und nachprüfen, was genau davon die Universität, an der sie sich bewerben, anbietet. Dies kann von Universität zu Universität stark variieren. Wenn du dir die Option offenhalten willst, Psychotherapeut*in zu werden, solltest du darauf achten, dass der Bachelor, für den du dich bewirbst, approbationsordnungskonform und berufsrechtlich anerkannt ist. Nur mit einem solchen Bachelor kann man seit dem 1. September 2020 noch Psychotherapeut*in werden. Diese Informationen sollten auf der jeweiligen Universitätswebsite ersichtlich sein oder können bei der jeweiligen Universität erfragt werden. Studienanfänger*innen, die im neuen Bachelor eingeschrieben sind und sich den Weg in die Psychotherapie offenhalten wollen, müssen ihre Praktika im Bachelor approbationsordnungskonform absolvieren.

Wann muss ich mich für oder gegen den psychotherapeutischen Weg entscheiden?
(für alle, die ihren Bachelor ab dem 01.09.2020 begonnen haben)

Wie in der vorhergehenden Frage dargelegt, spielt diese Frage ggf. schon bei der Entscheidung für einen Standort bzw. einen Bachelor (approbationskonform oder nicht) eine Rolle. Solltest du dich für einen approbationskonformen Bachelor entscheiden, ist der nächste Entscheidungspunkt die Praktika. Wenn diese auch approbationsordnungskonform absolviert wurden, musst du dir spätestens gegen Ende der Bachelorzeit Gedanken um deine Zukunftspläne machen und eine Entscheidung für oder gegen den psychotherapeutischen Bereich treffen, da der Berufsweg der*s neuen Psychotherapeuten*in nur noch über den neuen KLiPP-Master führt. Sollten andere Berufsziele angestrebt werden, wähle besser einen der vielen anderen Master.

Ich habe mein Psychologiestudium vor dem 01.09.2020 begonnen – Was muss ich beachten?

Studierende, die ihr Studium vor September 2020 begonnen haben, werden bis 2032 Zeit haben, um ihr Studium und ihre Ausbildung zum*r Psychotherapeut*in zu beenden (in Härtefällen bis 2035). Wichtig: Bis zu diesem Zeitpunkt muss die Approbationsprüfung abgelegt worden sein. Studierende, die sich noch am Anfang ihres Studiums (im Bachelor) befinden, können u.U. in das neue System (und damit den neuen Master und die Weiterbildung) wechseln, sofern ihre Universität Nachqualifizierungsmöglichkeiten oder einen Wechsel der Studienordnung anbietet und sie das wünschen. Ob eine solche Möglichkeit, falls sie besteht, genutzt werden sollte, ist eine individuelle Entscheidung, die von vielen verschiedenen Faktoren abhängt. Für beide Alternativen gibt es gute Gründe. Weitere Informationen dazu sowie ausführlichere Antworten rund um das Thema Master, Masterbewerbung und den neuen KliPP-Master findest du im FAQ der Masterliste der Bachelor-Master-AG des PsyFaKo e.V..

Approbation

Die Rahmenbedingungen der Approbationsprüfungen sind in der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) geregelt. Sie gibt Voraussetzungen (dazu gehören u.a. ein entsprechender Bachelor- und Masterabschluss) sowie Ablauf und grundlegende Inhalte der Prüfungen vor. Die Approbationsprüfung besteht aus einer anwendungsorientierten Parcoursprüfung mit fünf verschiedenen Stationen mit Schauspielpatient*innen sowie einer mündlich-praktischen Fallprüfung. Hinweise zur Prüfung findet ihr auf der Webseite des Instituts für medizinisch-pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP). Die Approbationsprüfung wird in dem Bundesland abgelegt, in dem der Master abgeschlossen wurde. Nach Bestehen der Approbationsprüfung bekommt man die Approbation und die Heilkunde erteilt. Absolvent*innen dürfen sich dann Psychotherapeut*in nennen und werden Kammermitglieder in der entsprechenden Landespsychotherapeutenkammer. Dafür muss man sich nach der Approbationsprüfung bei der entsprechenden Landespsychotherapeutenkammer melden.

Muss ich nach dem KLIPP Master die Approbationsprüfung ablegen und die Weiterbildung machen oder gibt es andere Möglichkeiten?

Nein, als Absolvent*in des KLiPP-Master musst du nicht automatisch die Approbationsprüfung oder die Weiterbildung absolvieren. Du kannst auch als Psycholog*in mit dem Schwerpunkt klinische Psychologie und Psychotherapie in den Arbeitsmarkt einsteigen.

Weiterbildung

Die neue Psychotherapie-Weiterbildung ist weiterhin in Gefahr! Die ersten Jahrgänge haben den neuen Master Klinische Psychologie und Psychotherapie (KliPP) abgeschlossen. Die Finanzierung der Weiterbildungsstellen ist bisher (Stand April 2024) nicht gesichert und erfordert jetzt gesetzliche Regelungen. Sonst wird es nicht genug Weiterbildungsplätze geben.

Was muss ich zur Weiterbildung grundsätzlich wissen?

Die Musterweiterbildungsordnung legt fest, dass es in der Weiterbildung zukünftig die Wahl zwischen drei Gebieten geben wird:
• Psychotherapie Kinder und Jugendliche
• Psychotherapie für Erwachsene
• Neuropsychologische Psychotherapie (altersübergreifend)

Innerhalb des gewählten Gebietes muss man sich in mindestens einem wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren qualifizieren. Dazu zählen die Folgenden:
• Analytische Psychotherapie (nicht im Rahmen der Neuropsychologischen Psychotherapie)
• Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
• Systemische Therapie (nur bei Psychotherapie für Erwachsene/ bisher nicht für Kinder und Jugendliche)
• Verhaltenstherapie

Welche Inhalte werden in der neuen Weiterbildung vermittelt?

Die Weiterbildung besteht aus gebietsübergreifenden Kompetenzen, gebietsspezifischen Kompetenzen sowie verfahrensübergreifenden und verfahrensspezifischen Kompetenzen, die theoretisch und praktisch erworben werden sollen. Für die einzelnen Komponenten gibt die Musterweiterbildungsordnung (MWBO) Richtzahlen für Theorieeinheiten, durchgeführte Therapiestunden sowie Supervision an.

Wie ist die Weiterbildung zukünftig aufgebaut? Welche Stationen durchlaufe ich in den fünf Jahren?

Während der fünf Jahre werden drei Stationen durchlaufen: mindestens zwei Jahre Weiterbildung in einer Klinik (stationär) und mindestens zwei Jahre in einer psychotherapeutischen Ambulanz oder Praxis, im verbleibenden Jahr kann entweder einer psychotherapeutischen Tätigkeit in institutionellen Bereichen (u.a. Jugendhilfe, somatische Rehabilitation) nachgegangen werden oder mehr Weiterbildungszeit in einer Klinik oder im ambulanten Bereich verbracht werden. Die Reihenfolge ist nicht festgelegt. Insbesondere im Gebiet der Neuropsychologischen Psychotherapie gibt es weitere Regelungen, die der MWBO entnommen werden können.
Ebenfalls sind die theoretische Ausbildung, die Supervision und Selbsterfahrung Teil der Weiterbildung. Die Umfänge unterscheiden sich je nach gewähltem Verfahren. 

Entstehen für die Weiterbildung Kosten?

Die Weiterbildung wird weiterhin Kosten erzeugen. Welche Kosten von den Weiterbildungsteilnehmenden selbst übernommen werden müssen, ist derzeit noch nicht abschließend geklärt. (Stand April 2024).

Wie viel verdienen Psychotherapeut*innen während der Weiterbildung?

Psychotherapeut*innen sollen zukünftig während der gesamten Weiterbildung in einem regulären, sozialversicherungspflichtigen Anstellungsverhältnis mit angemessener Vergütung stehen. Für den stationären Teil soll die Vergütung nach Tarifvertrag erfolgen, die Gewerkschaft ver.di versucht eine Vergütung von mindestens TVöD E14 zu erreichen.

Wie kann man die Weiterbildung mit einer Promotion oder anderen Tätigkeiten vereinbaren?

Zu dieser Frage gibt es noch keine klare Antwort, es wäre aber wünschenswert, dass hier eine gute Regelung gefunden wird. Generell gilt, dass die Weiterbildung zwar in Teilzeit erfolgen kann, jedoch mindestens einen Anteil von 50% umfassen muss.

Die Arbeit an einer Promotion im klinischen oder psychotherapeutischen Kontext, respektive mit Implikationen in diesen, könnte teilweise auf die Weiterbildung angerechnet werden. Weitere Vereinbarungen müssen mit dem Lehrstuhl und der Weiterbildungsstätte getroffen werden. So sollte sich die Vereinbarkeit von Promotion und Weiterbildung noch verbessern lassen.

Ausbildung (nach dem alten System/ Studienbeginn VOR 01.09.2020)

Was ist mit der alten Ausbildung?/ Was muss ich beachten, wenn ich im alten System die Ausbildung mache?

Für die Ausbildung gibt es eine Übergangszeit bis 01.09.2032. Zu diesem Stichtag muss die Ausbildung abgeschlossen sein, d.h. auch die Approbationsprüfung muss bis dahin abgelegt sein. In Härtefällen ist auf Antrag eine Verlängerung um 3 Jahre bis 2035 möglich.

Inwieweit sind die Weiterbildungs-/Ausbildungsinstitute dazu verpflichtet, das alte Ausbildungs-System noch fortzuführen?

Die Institute sind gesetzlich nicht verpflichtet das alte Ausbildungssystem bis zum Ablauf der Übergangsfrist (bis 2032) weiterzuführen. Wie lange es weitergeführt wird, hängt stark von der individuellen Situation der Institute ab. Da sie privatwirtschaftliche Unternehmen sind und nicht vom Staat finanziert werden, hängt dies insbesondere von ihrer finanziellen Situation, der Dauer, die ihre Teilnehmenden durchschnittlich benötigen sowie dem Interesse an der alten Ausbildung und ob sich die entsprechenden Stellen an der neuen Weiterbildung beteiligen ab. Daher wird sich noch zeigen müssen, wie lange die Ausbildung tatsächlich noch angeboten werden kann bzw. wann die letzten Ausbildungsjahrgänge starten. Einzelne Institute begannen bereits jetzt ihren letzten Jahrgang. Damit ihr euch besser informieren könnt, arbeiten wir aktuell an einer Liste, wo ihr entsprechende Informationen finden könnt. Diese stellen wir euch so bald wie möglich zur Verfügung.

Gibt es eine Verbesserung der Vergütung während der alten Ausbildung?

Ja. Im stationären Teil der Ausbildung („Praktische Tätigkeit“/ PT 1, 1200 Std.) sind jetzt für die PiAs mindestens 1000€ (Arbeitnehmerbrutto) als Vergütung verpflichtend. Anders ist es im ambulanten Teil der Ausbildung („Praktische Ausbildung“, PT2, 600 Std.) geregelt. Hier wird den Psychotherapeut*innen in Ausbildung (PiA) mind. 40% des Honorars der Krankenkassen zustehen. Allerdings gibt es unterschiedliche juristische Einschätzungen, ob diese 40% einem Individualanspruch entsprechen oder ob sie durch das Institut anderweitig verrechnet werden können (z.B. durch die Übernahme von Supervisionskosten etc.).
Allerdings sollte an dieser Stelle nochmal erwähnt werden, dass die 1000€, wenn überhaupt, lediglich eine geringfügige Verbesserung darstellen. Denn dabei handelt es sich nicht um eine für Masterabsolvent*innen angemessene Vergütung. Auch decken die 40 % Mindesthonorar in der PT 2 die Ausbildungskosten nicht.

Ich studiere aktuell Pädagogik, Soziale Arbeit o.ä. bzw. bin schon damit fertig und möchte die Ausbildung zum*r Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut*in machen – Was gibt es zu beachten?

Die Ausbildung zum*r Kinder- und Jugendlichen- Psychotherapeut*in ist nur möglich, wenn du dein Studium vor dem 01.09.2020 begonnen hast. Dann gilt für deinen Ausbildungsweg das gleiche wie für Psychologiestudierende – sie muss spätestens 2032 (in Härtefällen 2035) abgeschlossen sein. Mit deren Auslaufen enden auch die bisher vorgesehenen, weiteren Zugangswege: Nur noch Absolvent*innen des neuen Masterstudiengangs KliPP (mit vorausgehendem polyvalenten Bachelor Psychologie) werden zukünftig Zugang zur Weiterbildung haben, ein Quereinstieg in den neuen Masterstudiengang wird nicht mehr möglich sein.

Zusammenfassend: Welche Unterschiede gibt es zwischen der Aus- und der Weiterbildung?
AusbildungWeiterbildung
Voraus-setzungPP: Masterabschluss Psycholologie (mit bestimmten klinischen Modulen)
KJP: Masterabschluss Psychologie, soziale Arbeit, Pädagogik o.ä.
Approbationskonformes Studium (polyvalenter Bachelor und KliPP-Master), bestandene Approbationsprüfung (→ Heilkunde)
DauerMind. 3 Jahre Vollzeit,
Teilzeit möglich
5 Jahre Vollzeit
Teilzeit mit mind. 50% möglich
Vertrags-verhältnisNicht geregelt, individuellAnstellung, „sozialversicherungspflichtige Beschäftigung“
VergütungStationärer Teil mind. 1.000€, Ambulant: mind. 40% der Krankenkassenvergütung„angemessen vergütet“
Klinik: nach Tarif
Kammer-mitglied-schaftVereinzelt (ggf. freiwillig)Ja, selbstständig melden nötig

Beruf des*r Psychotherapeuten*in

Unterscheiden sich die Qualifikationen nach dem neuen und alten Gesetz?

Psychologische Psychotherapeut*innen bzw. Kinder-und Jugendlichen- Psychotherapeut*innen nach altem Gesetz und Fachpsychotherapeut*innen (mit abgeschlossener Weiterbildung) nach neuem Gesetz werden gleichgestellt sein. Das neue Gesetz sieht insgesamt eine Befugniserweiterung vor, sodass es beiden Gruppen nun erlaubt sein wird, Ergotherapie und Psychiatrische Krankenpflege zu verordnen.

Gibt es einen Unterschied in der Vergütung der Leistungen neuer und alter Therapeut*innen (Fachpsychotherapeut*innen und psychologische Psychotherapeut*innen) durch die Krankenkassen?

Nein, nach vollendeter Aus- bzw. Weiterbildung sind Leistungen von Psychologischen Psychotherapeut*innen, Kinder- und Jugendlichen- Psychotherapeut*innen und Fachpsychotherapeut*innen gleichermaßen über die Krankenkasse abzurechnen.

Informationen für Studierende, die ihren Bachelor/ Master nicht in Deutschland absolvieren

Dieser Abschnitt wird gerade noch aufgebaut, schaut aber gerne schonmal in die Folien der Infoveranstaltung 🙂
Weitere Informationen folgen noch.

Weitere Informationen

Genauere Informationen zum politischen Prozess und der Beteiligung der PsyFaKo finden sich hier. Stellungnahmen u.a. zur Weiterbildung sind im Bereich Positionspapiere veröffentlicht.

Informationen, Fragen und Antworten rund um die Masterplätze und die Masterbewerbung findet ihr auf der Seite der Masterliste der AG Bachelor-Master und dem dazugehörigen FAQ.

Du hast Fragen, Anliegen oder Interesse an der Mitarbeit?

Melde Dich gerne bei uns unter psychthg@psyfako.org.

Weitere Informationen zu unserer AG findest Du auch hier.