Berufsweg Psychotherapie

Was müsst Ihr zur Reform des Psychotherapeutengesetz (PsychThG) und zu den Umstellungsprozessen wissen, insbesondere wenn ihr Psychotherapeut*in werden wollt?

Überblick

Gegenüberstellung des alten und neuen Berufsweges in die Psychotherapie

Welche großen Veränderungen gibt es auf dem Weg zum*r Psychotherapeut*in?

  • Das Bachelor-Studium muss für den psychotherapeutischen Weg bestimmte Kriterien erfüllen (Inhalte und Praktika müssen dem PsychThG und der PsychThApprO entsprechen).
  • Für den psychotherapeutischen Weg gibt es einen eigenen, neuen Master-Studiengang: Klinische Psychologie und Psychotherapie (KliPPs).
  • Man muss sich bereits während bzw. spätestens nach dem Bachelor entscheiden, ob man psychotherapeutisch tätig sein möchte.
  • Der Erwerb der Approbation und der Heilkunde wurde vorgezogen. Die entsprechende Approbationsprüfung findet sich nun direkt nach dem KLiPPs-Master.
  • Die Weiterbildung zur Erlangung der Fachkunde wird zukünftig fünf Jahre dauern.

Begriffserklärungen

  • polyvalenter Bachelor Psychologie: Erfüllt Bedingungen für Psychologie-Master mit verschiedenen Schwerpunkten
  • Heilkunde: bestätigt Kenntnisse über Entstehung, Heilung und Prävention psychischer Krankheiten → Therapie möglich, z.B. in Kliniken, Allerdings bringt die Heilkunde noch keine sozialrechtliche Anerkennung mit sich, dies bedeutet, dass man noch nicht selbstständig arbeiten oder über die Krankenkassen abrechnen kann, da dies immer an die Fachkunde und den damit einhergehenden Eintrag ins Arztregister gebunden ist.
  • Approbation: Genehmigung zur Berufsausübung und Zum Führen der Berufsbezeichnung Psychotherapeut*in
  • Fachkunde: Voraussetzung zur Zulassung in der vertragspsychotherapeutischen Versorgung; sozialrechtliche Anerkennung, hiermit kann man selbstständig arbeiten und Leistungen über die Krankenkassen abrechnen
  • approbations(ordnungs)konform: Inhalte entsprechen der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) vom 4. März 2020

Studium

Approbation

Die Rahmenbedingungen der Approbationsprüfungen sind in der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) geregelt. Sie gibt Voraussetzungen (dazu gehören u.a. ein entsprechender Bachelor- und Masterabschluss) sowie Ablauf und grundlegende Inhalte der Prüfungen vor. Die Approbationsprüfung wird nach aktuellem Stand (September 2022) aus einer mündlich-praktischen Fallprüfung und einer anwendungsorientierten Parcoursprüfung mit Schauspielpatient*innen bestehen. Das Institut für medizinisch-pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) erarbeitet dafür neben den Fallvignetten zur Vorbereitung auf die Prüfungen einen Anforderungskatalog, den wir euch verlinken werden, sobald er zur Verfügung steht. Nach Bestehen der Approbationsprüfung bekommt man die Approbation und die Heilkunde erteilt. Absolvent*innen dürfen sich dann Psychotherapeut*in nennen und werden automatisch Kammermitglieder in der entsprechenden Landespsychotherapeutenkammer.

Weiterbildung

Die neue Psychotherapie-Weiterbildung ist aktuell in Gefahr! Die ersten Jahrgänge schließen im Sommer den neuen Master Klinische Psychologie und Psychotherapie (KliPPs) ab. Ob es anschließend genügend Plätze für die neue Weiterbildung geben wird, ist aber aktuell noch völlig unklar: Die Finanzierung der Weiterbildungsstellen ist bisher nicht gesichert und erfordert jetzt gesetzliche Regelungen.

Ausbildung (nach dem alten System)

Beruf des*r Psychotherapeuten*in

Weitere Informationen

Genauere Informationen zum politischen Prozess und der Beteiligung der PsyFaKo finden sich hier. Stellungnahmen sind auch im Bereich Positionspapiere veröffentlicht.

Informationen, Fragen und Antworten rund um die Masterplätze und die Masterbewerbung findet ihr auf der Seite der Masterliste der BachelorMaster AG und dem dazugehörigen FAQ.

Du hast Fragen, Anliegen oder Interesse an der Mitarbeit?

Melde Dich gerne bei uns unter psychthg@psyfako.org.

Weitere Informationen zu unserer AG findest Du auch hier.