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Ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss als B.Sc. Psychologie oder einem Studiengang, der keine wesentlichen Unterschiede in Inhalt, Umfang und Anforderungen zu jenem erkennen lässt, mit Studienleistungen im Umfang von mindestens 180 Leistungspunkten
27 CP quantitative Methoden (bzw. Statistik und Wahrscheinlichkeitstheorie) und psychologischer Diagnostik (bzw. Psychometrie und Testtheorie)
8 CP innerhalb eines empirisch-experimentellen Forschungspraktikums
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