Der PsyFaKo e.V. hat eine Bundestagspetition (Nummer: 92805) für eine faire Übergangsregelung für aktuelle Studierende und Psychotherapeut*innen in Ausbildung im neuen Ausbildungsgesetz (PsychThGAusbRefG) erstellt.
Link zur Online-Unterschrift der Petition: https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2019/_03/_31/Petition_92805.html
ACHTUNG:
Auf den alten Petitionslisten stand die falsche Faxnummer. Bitte nutzt ab sofort die aktualisierte PDF unter obigem Link
Der Deutsche Bundestag möge eine Änderung an dem von der Bundesregierung am 27.02.2019 eingebrachten Entwurfs zum Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz (PsychThAusbRefG) beschließen, um angemessene Übergangsregelungen für derzeitige Psychologiestudierende und Psychotherapeut*innen in Ausbildung (PiA) zu ermöglichen.
Seit 1999 werden Psychotherapeut*innen in Ausbildung (PiA) trotz eines abgeschlossenen Bachelor-/ Masterstudiums bzw. Diplomstudiums während ihrer postgradualen Ausbildung zum Psychotherapeut*in in der gesetzlich vorgeschriebenen praktischen Tätigkeit von 1800 Stunden (1,5 Jahren) nur mit durchschnittlich 639€/Monat bezahlt (Klein-Schmeink, 2017). Während der praktischen Tätigkeit erbringen PiA jedoch behandlungsrelevante Leistungen in Psychiatrien und psychosomatischen Kliniken und sind in der Regel voll in der Patientenversorgung eingesetzt. Sie müssen ihre Ausbildungskosten (im Mittel 20.000 bis 70.000 Euro) selbst tragen und besitzen keinen arbeits- und sozialrechtlichen Status (Morbitzer et al., 2005). Sie haben keinen Anspruch auf Bezahlung, Urlaub oder Mutterschutz (Strauß et al., 2009). Zwangsweise müssen sich PiA daher für ihre Ausbildung verschulden, Kredite aufnehmen und mit Nebenjobs über Wasser halten. Dies verlängert die Ausbildungsdauer zusätzlich (im Mittel 4 Jahre und 7 Monate) und bedeutet eine enorme Belastung (Strauß et al., 2009).
Diese prekäre Lage soll für zukünftig angehende Psychotherapeut*innen durch die Novellierung des PsychThGAusbRefG verbessert werden. Konkret soll durch eine Approbationsprüfung nach Abschluss des Masterstudiums eine angemessene finanzielle Vergütung, sowie eine sozialrechtliche Absicherung sichergestellt werden. Die zukünftig angehenden Psychotherapeut*innen schließen der Approbation dann eine Weiterbildung an, die angemessen vergütet werden soll. Im Gegensatz hierzu müssen derzeitige PiA eine Ausbildung absolvieren, die nur in Ausnahmefällen angemessen vergütet wird.
Der Gesetzgeber hat die Dringlichkeit einer Änderung des Zugangs zum Beruf des Psychotherapeuten erkannt, weswegen die geplante Reform ausdrücklich begrüßt wird. Dennoch ergibt sich auch eine gravierende Problematik für die aktuellen und zukünftigen Studierenden, sowie die derzeitigen PiA in Deutschland. Alle Studierenden sowie Psychotherapeut*innen im alten Ausbildungssystem werden von den Verbesserungen der Reform ausgeschlossen. Besonders hervorzuheben sind hierbei die folgenden beiden Probleme und daraus abzuleitende Forderungen:
1) Wir fordern Übergangsregelungen, um die Ausbildungsmöglichkeiten der derzeitigen Studierenden zu sichern, indem ihnen ein Wechsel in das neue Ausbildungssystem ermöglicht wird.
Derzeitige Studierende profitieren von dem aktuellen Kabinettsentwurf der Novellierung nicht im Geringsten. Nach Ablauf einer knappen Übergangsfrist wird es für die derzeitigen Studierenden keine Möglichkeit mehr geben, Psychotherapeut*in zu werden, außer das Studium im neuen System wieder von vorne zu beginnen. Das PsychThGAusbRefG erkennt keine Härtefallregelungen an, sodass Krankheit, Familienplanung, die Pflege Angehöriger, berufliche Nebentätigkeiten oder eine Promotion zur Konsequenz haben, dass diese Studierende Schwierigkeiten haben werden, ihr Studium und ihre Ausbildung fristgerecht abschließen zu können. Studierende, die ihr Bachelorstudium vor der Gesetzesänderung begonnen oder beendet haben, sollten deswegen in die neuen Psychotherapie-Masterstudiengänge aufgenommen werden, unter der Auflage, dass notwendige Nachqualifizierungen bis zur Approbationsprüfung erbracht wurden. Auch Studierenden, die vor Inkrafttreten des Gesetzes bereits ein psychologisches Masterstudium aufgenommen haben, sollte durch Quereinstiege ein Übergang in das neue Ausbildungssystem ermöglicht werden. Um dies zu ermöglichen, muss ein Angebot an Möglichkeiten zur Nachqualifizierung geschaffen werden. Die Übertrittsmöglichkeiten müssen zudem für einen ausreichend langen Zeitraum nach Inkrafttreten des Gesetzes bestehen.
2) Wir fordern für die aktuellen PiA eine ihrer erbrachten Leistung, Kompetenz und Verantwortung entsprechende Bezahlung und arbeits- & sozialrechtlichen Status.
Im PsychThGAusbRefG fehlen jegliche Regelungen zur Beseitigung der jetzigen prekären Lage der PiA, denn diese profitieren vom derzeitigen Gesetzesentwurf nicht im Geringsten. Die derzeitigen PiA besitzen einen berufsqualifizierenden Abschluss und übernehmen in ihrer Ausbildung verantwortungsvolle Tätigkeiten vergleichbar mit denen zukünftiger Psychotherapeut*innen. Ihr arbeits- und sozialrechtlicher Status sollte dies wiederspiegeln. Zusätzlich werden nun Parallelstrukturen und soziale Ungerechtigkeit zwischen Psychotherapeut*innen in Ausbildung im alten System und Psychotherapeut*innen in Weiterbildung im neuen System entstehen. Die Ungerechtigkeit der beiden Systeme wird zusätzlich deutlich, wenn man sich die Situation an psychiatrischen Kliniken in naher Zukunft vor Augen führt. Hier werden angehende Psychotherapeut*innen im neuen und alten Ausbildungssystem nebeneinander vergleichbare Tätigkeiten verrichten, wobei die angehenden Psychotherapeut*innen nach dem neuen System bereits angemessen vergütet sein werden während angehende Psychotherapeut*innen nach dem alten System weiterhin zum großen Teil unbezahlt und ohne sozialrechtliche Absicherung arbeiten müssen.
Wir fordern daher die Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen zur Festlegung des arbeits- und sozialrechtlichen Status von PiAs über alle Ausbildungsabschnitte. Dieser muss in schriftlichen Arbeitsverträgen festgehalten werden und angemessenen arbeitsrechtlichen Standards entsprechen. Darüber hinaus fordern wir vor dem Hintergrund eigenständig erbrachter Versorgungsleistungen eine angemessene Bezahlung der PiA, die sich anhand des Grundberufs (Master/ Diplom in Psychologie oder Pädagogik) bemisst.
Wir sind insgesamt erfreut über die kommende Reform und die verbesserten Bedingungen für die zukünftigen Psychotherapeut*innen, jedoch stellt der gegenwärtige Kabinettsentwurf eine diskriminierende und inakzeptable Benachteiligung der derzeitige Berufsgruppe dar, die unbedingt zugunsten der Studierenden und PiA angepasst werden muss.
Im Detail können unsere Forderungen unserer Stellungnahme des PsyFaKo e.V. nachgelesen werden.
Für weitere Fragen stehen wir gerne unter petition@psyfako.org zur Verfügung.
Quellen
Klein-Schmeink (2017). Was beschäftigt PiA?. https://klein-schmeink.de/beitrag/was-beschaeftigt-pia-ergebnisse-der-online-umfrage-zur-psychotherapeutenausbildung
Morbitzer, S., Hartmann, E., & Pfeffer, R. (2005, March). Von den Schwierigkeiten, Analytiker zu werden. In Forum der Psychoanalyse (Vol. 21, No. 1, pp. 87-97). Springer-Verlag.
Strauß, B., Barnow, S., Brähler, E., Fegert, J., Fliegel, S., Freyberger, H. J., … & Willutzki, U. (2009). Forschungsgutachten zur Ausbildung von Psychologischen PsychotherapeutInnen und Kinder-und JugendlichenpsychotherapeutInnen. Im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit.