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Die Zulassung zum Masterstudiengang Klinische Psychologie und Psychotherapie kann nur mit einem Bachelorabschluss erfolgen, der die berufsrechtlichen Voraussetzungen gemäß §§ 7 und 9 PsychThG und der PsychTh-ApprO erfüllt
Es wird eine Rangliste auf der Basis eurer Bachelornote gebildet. Sind alle für den Abschluss des Bachelor-Studiums notwendigen Leistungspunkte (ECTS-Punkte) erzielt worden, entspricht die Verfahrensnote der Abschlussnote des Bachelorzeugnisses. Fehlen zum Zeitpunkt des Bewerbungsschlusses noch Leistungspunkte gehen die fehlenden Punkte mit der Note 4 in die Berechnung der Verfahrensnote ein.
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