Ihr findet unsere Arbeit unterstützenswert? Dann spendet jetzt, damit wir die Kosten unseres gemeinnützigen Vereins (u.a. Betrieb dieser Informationsseite) decken können!
Voraussetzung für die Zulassung ist ein Abschluss in einem einschlägigen Bachelorstudiengang Psychologie im Umfang von mindestens 180 Leistungspunkten oder einem vergleichbaren fachlich einschlägigen Studiengang.
Ein Studiengang ist fachlich einschlägig, wenn im Studium Kenntnisse und Kompetenzen erworben und nachgewiesen werden, die nach Inhalt und Mindestumfang den folgenden Bereichen zuzuordnen sind:
8 LP Grundlagen der Psychologie (z. B.: Forschungsmethoden; Geschichte der Psychologie; empirisch-wissenschaftliches Arbeiten, computergestützte Datenauswertung)
ggf. weitere Nachweise über die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen
ggf. eine vom zuständigen Prüfungsamt ausgestellte Fächer- und Notenübersicht über bisher mindestens 2/3 der innerhalb des Gesamtstudiums zu erbringenden Leistungen, die eine Durchschnittsnote ausweist, sowie ggf. eine deutsche oder englische Übersetzung
Laut unseren Informationen musst du die Unterlagen teilweise postalisch einreichen.
Wir probieren die Informationen auf dieser Webseite so aktuell und korrekt wie möglich zu halten, aber wir garantieren nicht für die Richtigkeit der Angaben. Alle Angaben sind ohne Gewähr! Im Zweifelsfall gelten die Informationen auf der Webseite der Universität und in den jeweils aktuellen Studiendokumenten. Bitte kontaktiert uns, wenn ihr Fehler findet!