• ein abgeschlossenes Studium in einem Bachelor-studiengang der Psychologie an einer Universität oder an einer Universität gleichgestellten Hochschule. Der Umfang von mindestens 180 ECTS-Punkten und mindestens sechs Semester Regelstudienzeit muss dabei erfüllt werden. Das Bachelorstudium muss die Vorgaben der Psychotherapeuten-Approbationsordnung umsetzen und entsprechend die berufsrechtliche Anerkennung besitzen. Als Nachweis über die Einhaltung der berufsrechtlichen Voraussetzungen dient dieses Formular über den Studienabschluss.
oder
• ein Studienabschluss an einer Universität oder an einer Universität gleichgestellten Hochschule im In- oder Ausland, der von der Auswahlkommission als gleichwertig zu einem Bachelorabschluss mit berufsrechtlicher Anerkennung anerkannt wird. Damit eine Gleichwertigkeit des Studien- abschlusses vorliegt, müssen die Lernergebnisse des absolvierten Studiums inhaltlich den Anforderungen des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) bzw. der Anlage 1 sowie §§ 12–15 PsychThApprO entsprechen.
Außerdem deutsche Sprachkenntnisse auf der Niveaustufe C1 (Goethe-Zertifikat C2). Dies entfällt für Bewerber mit deutscher Staatsbürgerschaft oder/und einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung. Die folgenden hier aufgelisteten Tests werden akzeptiert.
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