Voraussetzung für den Zugang zum Masterstudiengang ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss (180 ECTS) der Fachrichtung Psychologie; es muss sich dabei gemäß § 9 Abs. 4 Satz 5 und 6 des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) um einen Bachelorabschluss handeln, bei dem die Einhaltung der berufsrechtlichen Voraussetzungen gemäß dem PsychThG sowie der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) festgestellt wurde, oder um einen gleichwertigen Studienabschluss, dessen Lernergebnisse inhaltlich den Anforderungen des PsychThG sowie der PsychThApprO entsprechen.
Darüber hinaus werden fundierte Kenntnisse in den Grundlagen der klinischen Neuropsychologie in einem Umfang von mindesten 6 ECTS-Punkten vorausgesetzt. Relevante Themen der klinischen Neuropsychologie sind Grundlagen der neuropsychologischen Diagnostik, neuropsychologische Testverfahren, neuropsychologische Störungsbilder, Ätiologie/Pathologie neurologischer und neuropsychologischer Störungsbilder, Untersuchungsverfahren der klinischen Neurologie sowie Grundlagen der humanen Neuroanatomie.
Sind mehr qualifizierte Bewerber:innen als Studienplätze vorhanden, werden die Bewerber:innen nach einer Rangliste ausgewählt (nach Durchschnittsnote des Abschlusszeugnisses).
Sind unter den zugelassenen Bewerber:innen mehr Interessent:innen für ein Wahlpflichtmodul als freie Plätze, berücksichtigt die Auswahlkommission sowohl die von Ihnen angegebenen Präferenzen, als auch die anhand der Abschlussnote gebildete Rangreihe.
Bewerbungsablauf und Termine
Einreichung der Online-Bewerbung vom 01. Mai 2023 bis 15. Juni 2023 (Ausschlussfrist)
Erhalt eines Qualifikations- oder Ablehnungsbescheides (August 2023)
Nachreichfrist für das Abschlusszeugnis bis 03. September 2023 (Ausschlussfrist)
Erhalt eines Zulassungs- oder Ablehnungsbescheides (September 2023). Der Zulassungsbescheid enthält auch das Ihnen zugeteilte Wahlpflichtmodul.
Wenn Sie weder EU-Bürger noch sog. „Bildungsinländer“ sind, müssen Sie sich zusätzlich beim Referat für internationale Angelegenheiten der LMU bewerben. Nähere Informationen finden Sie hier. Beachten Sie bitte den Bewerbungsschluss! Bitte geben Sie bei Ihrer Bewerbung beim Referat für internationale Angelegenheiten an, dass Sie ebenfalls eine Bewerbung über die Online-Plattform gestellt haben.
Wir probieren die Informationen auf dieser Webseite so aktuell und korrekt wie möglich zu halten, aber wir garantieren nicht für die Richtigkeit der Angaben. Alle Angaben sind ohne Gewähr! Im Zweifelsfall gelten die Informationen auf der Webseite der Universität und in den jeweils aktuellen Studiendokumenten. Bitte kontaktiert uns, wenn ihr Fehler findet!