Suche
Jahr
Datum
Themen
Titel
Jan 2020
PsychThG & MWBO
Stellungnahme zum Regierungsentwurf der Approbationsordnung PsychTh-ApprOJan 2020
Stellungnahme zum Regierungsentwurf der Approbationsordnung PsychTh-ApprO
- PsychThG & MWBO
Zusammenfassung
An wen adressiert?
- Bundesregierung
- Länder (Finanzierung)
- Bundesministerium für Gesundheit
Problem
- Einschränkung des Orientierungspraktikums auf Einrichtungen der Gesundheitsversorung und der Berufsqualifizierenden Tätigkeit auf Einrichtungen mit angestellten Psychotherapeut*innen verhindert fundierte Berufsorientierung und Sammlung von Berufserfahrung aufgrund von Einblicken in andere Felder
- Fehlende Finanzierungszusagen der Länder zum WiSe 20/21
- Polyvalenz wird in BQT I gefährdet durch Vorgabe, psychotherapeutisch betreut sein zu müssen
- Regelstudienzeit im Master gefährdet durch Umfang der BQT III
- Erwartete Kapazitätsprobleme bei Praktikastellen
Lösungsvorschlag/ Forderungen
- Orientierungspraktikum
- Anerkennungsbereich sollte auf andere psychologische (Anwendungs-)Felder ausgeweitet werden
- Berufsqualifizierende Tätigkeit I
- Anerkennung von Einrichtungen der neuropsychologischen Versorgung (Klinische Neurpsycholog*innen)
- Berufsqualifizierende Tätigkeit III
- Verringerung des vorgesehenen zeitlichen Umfangs auf eine studierbare Länge
- Regelstudienzeit & Psychotherapeutische Prüfung
- Möglichkeit, Prüfungsphasen der Approbationsprüfungen zu überspringen – flexible Handhabung & Selbstbestimmung
- Unterstützung des DGPs – ausschließliche schriftlicher Bericht als verpflichtender Teil der fallbezogenen Prüfung
- KEINE Dopplung von Prüfungsinhalten des Studiums in der mündlich-praktischen Fallprüfung
- bundeseinheitliche Prüfungsstandards – Erarbeitung eines bundesweiten Wissenskatalogs
- frühere Mitteilung der Prüfungstermine
- Finanzierung & Umsetzung zum Inkrafttreten des PsychThG
- zeitnahe Finanzierungszusage für die neuen Studiengänge
Nov 2019
Studium
PrüfungsunfähigkeitsbescheinigungNov 2019
Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung
- Studium
Zusammenfassung
An wen adressiert?
- Hochschulen
Problem
- Verletzung der informationellen Selbstbestimmung von Studierenden bei krankheitlich bedingtem Prüfungsrücktritt
- Finanzierung von Amtsärzt*innen durch Studierende benachteiligt finanziell schwächere Studierende
Lösungsvorschlag/ Forderungen
- ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung/Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung ist als ausreichend anzusehen
- Urteil von Amtsärzt*in sollte unter Schweigepflich stehen – nur hinsichtlich der Leistungsminderung & Prüfungsempfehlung Urteil abzugeben
- Kosten für die Amtsärzt*innen sollten von den Universitäten übernommen werden
- KEIN Zwang Symptome & Diagnosen gegenüber der Universitäten offen zu legen – KEINE Entbindung der Schweigepflicht für medizinisches Fachpersonal
Nov 2019
Open Science
Kulturwandel zu einer offenen Wissenschaft: Open Science und Open Access als LösungsstrategienNov 2019
Kulturwandel zu einer offenen Wissenschaft: Open Science und Open Access als Lösungsstrategien
- Open Science
Zusammenfassung
An wen adressiert?
- Hochschulen
- Forscher*innen
- Forschungsgesellschaften
Problem
- Replikationskrise (Forschungsergebnisse können nur sehr eingeschränkt reproduziert werden)
- Publikationsdruck, magelnde Transparenz als mögliche Ursachen
- fehlende Reproduzierbarkeit stellt Qualität der bisheringen Ergebnisse in Frage
- mangelde Aufklärung und Auseinandersetzung mit den Thema in Lehrveranstaltungen
- Zugriff auf wissenschaftliche Erkenntnisse ist abhängig von finanziellen Mitteln, da in zu erwerbenden Journals veröffentlicht
- Fehlanreize in der Wissenschaft: starke Fixierung auf aktuelle konventionelle Metriken, die Mehrwert einer wissenschatlichen Veröffentlichung nur unzureichend abbilden
- Anreizstrukturen die Open Science entgegenstehen (bspw. bei Berufungen)
Lösungsvorschlag/ Forderungen
- Verankerung von Open Science in der Lehre
- Verankerung in den Modulhandbüchern
- kritische Auseinandersetzung miz den Anreizstrukturen der Wissenschaft
- Freier Zugang zu wissenschaftlichen Erkenntnissen – Open Access-Prinzipien
- Publikationen unter Open Access Bedingungen publizieren – gleiches gilt für Forschungsgesellschaften
- Förderung von Open Access-Publikationen durch Hochschulen
- weltweiten, freien Zugang zu Publikationen & weiteren Ressourcen (Software, strukturierte Forschungsdaten & verwendete Versuchsmaterialien
- Weiterentwicklung von Wissenschaftsmetriken
- kritische Reflexion der Verwendung & Weiterentwicklung
- nachhaltige Verbesserung der Anreizstrukturen – Kulturwandel hin zu Open Science
- Aufnahme eines Passus in der Stellenausschreibung für Professuren (Berücksichtigung von Open Science als Einstellungskriterium)
Antworten
Okt 2020
Open Science
Englische Übersetzung: Cultural Change Towards Openness in Research: Open Science und Open Access as Solution StrategiesOkt 2020
Englische Übersetzung: Cultural Change Towards Openness in Research: Open Science und Open Access as Solution Strategies
- Open Science
Zusammenfassung
Zusammenfassung folgt
Nov 2019
PsychThG
Osnabrücker Thesen zur PsychotherapieNov 2019
Osnabrücker Thesen zur Psychotherapie
- PsychThG
Zusammenfassung
Anschluss der Psychologie-Fachschaften-Konferenz (PsyFaKo e.V.) an die Osnabrücker Thesen zur PsychotheraphieUnterstützung der Osnabrücker Thesen zur Psychotherapie ohne Anhang vom 25.10.2019Nov 2019
PsychThG
Stellungnahme zum Referentenentwurf der ApprobationsordnungNov 2019
Stellungnahme zum Referentenentwurf der Approbationsordnung
- PsychThG
Zusammenfassung
An wen adressiert?
- Bundesregierung, Referat für PsyThG
- Bundesministerium für Gesundheit
Problem
- unklare Regelung des Status der Studierenden über gesamten Zeitraum der angegebenen 5 Jahre und 3 Monate aufgrund von Aspekten der Finanzierung des Studiums
- Einschränkung des Orientierungspraktikums auf Einrichtungen der Gesundheitsversorung verhindert fundierte Berufsorientierung auf Basis von Einblicken in andere Felder
- Regelstudienzeit im Master gefährdet durch Umfang der BQT 3
- kaum mit Teilzeit und nebenberuflichen Tätigkeiten vereinbar
- Überschneidung der Prüfungszeiträume mit dem Zeitraum vorgesehen für Praktika
- sehr detailiert vorgegebener Umfang, nicht in allen Praktikumseinrichtungen erfüllbar
- schränkt Einrichtungsauswahl ein, die Anforderungen entsprechen
- Kapazitätsprobleme in diesen Einrichtungen
- schränkt Einrichtungsauswahl ein, die Anforderungen entsprechen
- Anwesenheitspflicht in allen Veranstaltungen
- Anpassungslehrgänge nur für im Ausland berufsqualifizierte Personen
- zu großer zeitlicher Aufwand für die Approbationsprüfung
- Dopplungen der Prüfungsinhalte des Studiums in der mündlich-praktischen Fallprüfung der psychotherapeutischen Prüfung
- zu späte Mittelung der Prüfungstermine
Lösungsvorschlag/ Forderungen
- Dauer des Studiums
- Schaffung einer klaren Regelung des Status der Studierenden – v.a. für finanzielle Aspekte entscheidend
- Orientierungspraktikum
- Anerkennungsbereich sollte auf andere psychologische (Anwendungs-)Felder ausgeweitet werden
- Berufsqualifizierende Tätigkeit III
- Verringerung des vorgesehenen zeitlichen Umfangs auf eine studierbare Länge
- weniger spezifische Ausformulierung der zu erfüllenden Kriterien während der praktisch-therapeutischen Tätigkeiten
- Anwesenheitspflicht
- KEINE Anwesenheispflicht in Veranstaltungen OHNE Vermittlung von praktisch-therapeutischen Fertigkeiten
- Anpassung der Formulieren des Gesetzes im Sinne des Änderungsvorschlages des DGPs
- Anpassungslehrgänge
- Zulassung zur Approbationsprüfung durch Anpassungslehrgänge auch für Studierende in Deutschland, welche ein ähnliches psychologisches Studium nach dem alten System abgeschlossen haben
- Unterstützung des DGPs in Hinsicht auf die Verkürzung der Approbationsprüfung
- KEINE Doppelungen der Prüfungsinhalte des Studiums / der mündlich-praktischen Fallprüfung der psychotherpaeutischen Prüfung
- Gewährleistung von bundeseinheitlichen Prüfungsstandards – bundesweiter Kompetenzkatalog
- frühere Mitteilung der Prüfunsgstermine
Nov 2019
PsychThG
Der Gesetzgeber legitimiert die prekäre Situation des psychotherapeutischen Nachwuchses und führt sie fortNov 2019
Der Gesetzgeber legitimiert die prekäre Situation des psychotherapeutischen Nachwuchses und führt sie fort
- PsychThG
Zusammenfassung
An wen adressiert?
- Psychotherapeutische Kammern
- Hochschulen
- Bundesregierung – Gesetzgeber
Problem
- Verbesserung der Bedingungen in der Psychotherapeut*innenausbildung, fand mit diesem Gesetz nicht ausreichend Berücksichtigung
- zu knapp bemessene Übergangszeiträume aus dem alten System ins neue System
- keine Verbesserung der Situation aktueller PiAs, da Vergütung weiterhin akademischem Grad nicht angemessen ist
- fehlende Regelung zur Vergütung während der Praktischen Tätigkeit II
- keine Klärung des sozialrechtlichen Status der PiAs
- Mindestregelung könnte der Standard werden und aktuelle Situation verschlechtern
- keine finanzielle Entlastung bezüglich Schulgeld vorgesehen
- weiterhin eigene Finanzierung der Weiterbildung durch die PiAs
- eigene Kosten werden nicht gedeckt durch unzureichende Bezahlung
- Befürchtung von Ungleichbehandlung von PiAs und PiWs
- unzureichend geklärte Finanzierung des neuen Studiums
- finanzielle Entschädigung der praktischen Studienanteile
- zu wenig Studienplatzzahlen im Bachelor- und Masterstudiengang, um notwendige Versorgung zu gewährleisten
- Gleichstellung der approbierten KJPs ggü. PPs und Fachpsychotherapeut*innen nicht vorgesehen
- prekären Bedingungen für die PiA wurden sogar gesetzlich festgeschrieben und damit legitimiert
- verpasste Chance, angemessene Regelungen für die Finanzierung der Aus- und Weiterbildung zu treffen
Lösungsvorschlag/ Forderungen
- Angemessenen Übergangsregelungen für Studierende des alten Systems & PiA
- adäquates Finanzierungskonzept der ambulanten Weiterbildung
- längere Übergangsfristen
- Anpassung der staatlichen Prüfung im Jahr 2032 – mehr Prüfungszeiträume als nur Frühjahr 2032
- Vergütung von mindestens 1000€ – bessere/ höhere Vergütung
- Klärung des sozial-rechtlichen Status von PiA
- Schuldgeldfreiheit
- Finanzierung der Weiterbildung
- Anteil von mindestens 40% am umgesetzten Honorar für PiA & PiW in der ambulanten Weiterbildung
- Regelungen für Übergangszeiten – Gleichbehandlung von PiA & PiW in der stationären Versorgung
- PiA – Vollmitglieder der jeweiligen Psychotherapeutenkammer – analog zu PiW
- Finanzierung des neuen Studiums
- einheitliche Finanzierung der Mehrkosten
- angemessenen Seminargrößen & ausreichen Personal & Räume
- Aufstockung der Studienplatzzahlen (BA & MA)
- finanziellen Entschädigung der praktischen Studienanteile – angemessenen Regelung für Vergütung
- Gleichstellung der Kinder- & Jugendtherapeut*innen
Jun 2019
Gesellschaft und Ethik
Neuregelung der Geschlechtseintragungen von trans*- und intergeschlechtlichen MenschenJun 2019
Neuregelung der Geschlechtseintragungen von trans*- und intergeschlechtlichen Menschen
- Gesellschaft und Ethik
Zusammenfassung
An wen adressiert?
- Bundesministerin Lambrecht (Justiz)
Problem
- vorliegender Gesetzesentwurf zur Neuregelung der Geschlechtseintragungen
- bleibt weit hinter internationalen Standards zurück
- widerspricht aktuellen medizinischen Kenntnisstand zu Trans*- und Intergeschlechtlichkeit
- spiegelt weder wissenschaftliche noch gesellschaftliche Sicht wider
- behält Fremdbestimmung und definitorische Ausgrenzung bei
Lösungsvorschlag/ Forderungen
- umgehender Rückzug des Gesetztesentwurfes
- Erarbeitung eines neuen Entwurfes (im Dialog mit Betroffenen)
- angemessene Berücksichtigung Betroffener
- freie & gleichberechtigte Gesellschaft
- Regelungen
- frei von Fremdbestimmung & Zwangsberatung mit Begutachtungscharakter
- die nicht bei Gerichten, sondern einheitlich bei den Standesämter angesiedelt sind
- die keine Antragverfahren, sondern Erklärungsverfahren sind
Jun 2019
PsychThG
Ausgestaltung des neuen Psychotherapeutengesetzes und der anderen psychologischen Fächer an den UniversitätenJun 2019
Ausgestaltung des neuen Psychotherapeutengesetzes und der anderen psychologischen Fächer an den Universitäten
- PsychThG
Zusammenfassung
An wen adressiert?
- Gesetzgeber (Bund)
- Hochschulen
Problem
- Wegfall von neuen KJPler*innen aus anderen Studiengängen mit dem neuen PsychThGAusbRefG
- Verringerung der bereits belasteten Kapazitäten
- Masterplatzproblematik (nicht für jede*n Psychologiestudierenden steht ein Masterplatz zur Verfügung)
- unsichere Finanzierung des Studienganges, mit der Folge evtl. sinkende Qualität der Lehre
- nicht nachlassender Bedarf an Psycholog*innen und Psychotherapeut*innen in der Gesellschaft
- 1. Konzeption des Bachelors
- beträchtlicher Umfang der Vorgaben in Approbationsordung
- Polyvalenz gefährdet
- umfassende Berufsorientierung und Erwerb von Grundlagenwissen gefährdet
- 2. Studieninhalte und Studierbarkeit
- Masterarbeit und psychotherapeutische Approbationsprüfung parallel im letzten Mastersemester vorgesehen
- Verschiebung der Praxisinhalte auf das Studium verschiebt die prekäre Lage der aktuellen Ausbildung ins Studium
- 3. Akkreditierung
- berufsrechtlichen Anerkennung von Bachelorstudiengängen im Zuge des Akkreditierungsverfahrens soll weiterhin den*die studentische*n Gutachter*in unberücksichtigt lassen
- 4. Studienplätze
- alleiniger Bachelorabschluss keine Relevanz auf dem Arbeitsmarkt
- unzureichende Anzahl an Masterstudienplätzen
- 5. Approbationsprüfung
- Detailtiefe der Prüfungskonzeption
- unzureichende Festlegung des Verfahrens bei Nichtantritt oder Nichtbestehen
- psychotherapeutische Prüfung nach dem Bachelor kein Mehrwert
- 6. Weiterbildung
- unzureichende Gestaltung der Ausgestaltung und Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung nach der Approbation
- 7. Übergangsregelung
- Unsicherheit über Ausbildungssituation in den nächsten Jahren
- zu knappe Fristen für den Übergang von alten ins neue System
- Ansturm auf auslaufende Ausbildungsplätze zu befürchten
- mit aktueller Regelung gibt es erst 2025/28 Psychotherapeut*innen mit Approbation/ nach dem neuen System
- 8. Situation der aktuellen Psychotherapeut*innen in Ausbildung
- Fehlen jeglicher Regelungen zur Beseitigung der aktuellen prekären Lage der Psychotherapeut*innen in Ausbildung, die vom momentanen Gesetzesentwurf nicht im Geringsten profitieren, sondern im Gegenteil unter enormen Zeitdruck gesetzt werden
- Schaffung Zwei-Klassen-System: es wird zu einer Ungleichbehandlung von PiAs und PiWs kommen
- 9. Legaldefinition
- zu eng gefasst
- Anschluss an Einschätzung der Deutschen Gesellschaft für Psychologie und des Fakultätentages Psychologie vom 11.03.2019
- 10. Befugniserweiterung
- keine Befungnis für Psychotherapeut*innen Arbeitsunfähigkeit zu begutachten
Lösungsvorschlag/ Forderungen
- transparenter Prozess – Beteiligung der Studierendenvertretung an den Verhandlungen (Ausgestaltung des Psychologiestudiums & des psychotherapeutischen Ausbildungsweges)
- Aufstockung der Plätze im Master zu ausreichender Anzahl (Gewährleistung MAsterplatz für alle Bachelorstudierenden
- ausreichende Finanzierung der Studienplätze – Sicherstellung der Qualität der Lehre
- Gelder für die Durchsetzung der Gesetzesreform sollen den universitäten psychologischen Instituten für eine sinnvolle Finanzierung zur Verfügung gestellt werden
- Ausfinanzierung darf anderen Teilbereichen der Psychologie nicht schaden
- polyvalenter Bachelor – Vorgaben der Approbationsordnung an das Bachelor-Studium möglichst gering halten
- Regelstudienzeit von 10 Semstern soll nicht überschritten werden – Studierbarkeit soll gegeben sein
- Unterstützung des Änderungsvorschlages der DGPs vom 29.01.2019 (Akkreditierung)
- Finanzierung der Psychotherapie-Masterplätze darf nicht zulasten der anderen Spezialisierungmöglichkeiten im Master fallen
- ausreichende Anzahl von Prüfungsterminen für Approbationsprüfung
- bei Nichtbestehen muss die Prüfung wiederholt werden dürfen
- KEINE psychotherapeutische Prüfung nach dem Bachelor
- längere Übergangsfristen für Studierende des alten Systems
- Regelungen, die den Wechsel ins neue System ermöglichen
- ausreichendes Angebot an Nachqualifizierungsmöglichkeiten
- Situation der aktuellen PiAs
- Gewährleistung sozialrechtlich anerkannte Abrechnung von (therapeutisch-) psychologischen Leistungen
- Leistung muss der Kompetenz & Veratnwortung entsprechend vergütet werden
- (sozial-) rechtlicher Status sollte einem Anstellungsverhältnis entsprechen
- Gleichbahndlung von PiAs & PiWs
Ergänzung des SGB V sollte folgendes beinhalten -> „Befugniserweiterung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten [und Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten] zur Beurteilung und Feststellung von Arbeitsunfähigkeit sowie zur Begutachtung anderer, die berufliche Belastung betreffender Aspekte bei Patientinnen und Patienten mit psychischen Erkrankungen“
Jun 2019
Zulassungstest
Zulassungstest zum Bachelor StudiengangJun 2019
Zulassungstest zum Bachelor Studiengang
- Zulassungstest
Zusammenfassung
- An wen adressiert?
- Projektleitung „STAV-Psych-BaWü zur Studierendenauswahl“
- BaPsy-DGPs
Problem
- neuer Zulassungstest ab 2020 in BaWü eingeführt
- im WiSe 2019 bereits an schon eingeschriebenen Studis im ersten Semester erprobt
- bis jetzt unzureichender Einbezug von Studierenden als Interessengruppe der zukünftig Betroffenen in den Projektprozess
- unzureichende Transparenz des Inhalts, der Struktur und des Formats für Teilnehmende
- fehlende Anleitung für die Vorbereitung auf den Test
- unzureichende Transparenz der Gewichtung des Tests in Bezug auf andere Zulassungskriterien
- bei Testung entstehende Kosten sollen aktuell von Teilnehmanden getragen werden
- Chancengleichheit nicht gewährleistet
- Wahl des Studiengangs sollte nicht abhängig vom sozioökonomischen Status sein
- aktuell Kooperation mit Projektleitung von „STAV-Psych-BaWü zur Studierendenauswahl“, vorwiegend über persönliche Kontakte, nicht offiziell
- Sorge, dass Einführung von individuell unterschiedlichen Zulasssungstests an staatlichen Universitäten zu einer Unübersichtlichkeit und Verkomplizierung des Bewerbungsprozesses führt
- Sorge, dass der Test nicht mehr zu einer Zulassungsentscheidung beiträgt als die Abiturnote
- Sorge, dass Test systhematisch Kulturen diskriminieren könnte
Lösungsvorschlag/ Forderungen
- 1. Einsicht und Einbezug in die Testkonstruktion und -entwicklung
- Austausch zwischen Projektleitung „STAV-Psych-BaWü zur Studierendenauswahl“ und der „AG Zulassungstest“ des PsyFako e.V.
- 2. Transparenz für Testteilnehmende
- offene Darlegung des Testinhalts, Struktur und Format für Teilnehmende
- öffentliche Kommunikation der Testgewichtigung im Verhältnis zu Abiturnote und Zusatzqualifikationen
- Orientierung an Master-Tests
- 3. Kostenfreier Zugang zu offiziellen Vorbereitungsmaterialien
- öffentliches Beispielmaterial von offizieller Seite [Anmerkung: durch den DGPS]
- 4. Kostenfreie Testteilnahme
- Studiengangswahl darf nicht vom sozioökonomischen Status der Testteilnehmenden abhängig sein;
- Einsicht in die Kostenaufstellung
- 5. Zukunftsperspektive
- positive Erfahrung mit dem Baden-Württembergischen Pilotprojekt
- Forderung einer offiziellen Kooperation über persönliche Kontakte hinaus
- bundeseinheitliche Zulassungsverfahren
- Forderung der hächsten inkrementellen Validität zum Kriterium Studienerfolg (im Vergleich zur Abiturnote); kulturfreies Verfahren
- andere Fähigkeiten für das Psychologiestudium als Schulleistung
Forderung sind notwendig, aber nicht zwangsläufig hinreichend
Mrz 2019
PsychThG
Stellungnahme zum Kabinettsentwurf des PsychotherapeutenausbildungsreformgesetzMrz 2019
Stellungnahme zum Kabinettsentwurf des Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz
- PsychThG
Zusammenfassung
An wen adressiert?
- Gesetzgeber (Bund)
- Hochschulen
Problem
- Wegfall von neuen KJPler*innen aus anderen Studiengängen mit dem neuen PsychThGAusbRefG
- Verringerung der bereits belasteten Kapazitäten
- Masterplatzproblematik (nicht für jede*n Psychologiestudierenden steht ein Masterplatz zur Verfügung)
- unsichere Finanzierung des Studienganges, mit der Folge evtl. sinkende Qualität der Lehre
- nicht nachlassender Bedarf an Psycholog*innen und Psychotherapeut*innen in der Gesellschaft
- 1. Konzeption des Bachelors
- beträchtlicher Umfang der Vorgaben in Approbationsordung
- Polyvalenz gefährdet
- umfassende Berufsorientierung und Erwerb von Grundlagenwissen gefährdet
- 2. Studieninhalte und Studierbarkeit
- Masterarbeit und psychotherapeutische Approbationsprüfung parallel im letzten Mastersemester vorgesehen
- Verschiebung der Praxisinhalte auf das Studium verschiebt die prekäre Lage der aktuellen Ausbildung ins Studium
- 3. Akkreditierung
- berufsrechtlichen Anerkennung von Bachelorstudiengängen im Zuge des Akkreditierungsverfahrens soll weiterhin den*die studentische*n Gutachter*in unberücksichtigt lassen
- 4. Studienplätze
- alleiniger Bachelorabschluss keine Relevanz auf dem Arbeitsmarkt
- unzureichende Anzahl an Masterstudienplätzen
- 5. Approbationsprüfung
- Detailtiefe der Prüfungskonzeption
- unzureichende Festlegung des Verfahrens bei Nichtantritt oder Nichtbestehen
- psychotherapeutische Prüfung nach dem Bachelor kein Mehrwert
- 6. Weiterbildung
- unzureichende Gestaltung der Ausgestaltung und Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung nach der Approbation
- 7. Übergangsregelung
- Unsicherheit über Ausbildungssituation in den nächsten Jahren
- zu knappe Fristen für den Übergang von alten ins neue System
- Ansturm auf auslaufende Ausbildungsplätze zu befürchten
- mit aktueller Regelung gibt es erst 2025/28 Psychotherapeut*innen mit Approbation/ nach dem neuen System
- 8. Situation der aktuellen Psychotherapeut*innen in Ausbildung
- Fehlen jeglicher Regelungen zur Beseitigung der aktuellen prekären Lage der Psychotherapeut*innen in Ausbildung, die vom momentanen Gesetzesentwurf nicht im Geringsten profitieren, sondern im Gegenteil unter enormen Zeitdruck gesetzt werden
- Schaffung Zwei-Klassen-System: es wird zu einer Ungleichbehandlung von PiAs und PiWs kommen
- 9. Legaldefinition
- zu eng gefasst
- Anschluss an Einschätzung der Deutschen Gesellschaft für Psychologie und des Fakultätentages Psychologie vom 11.03.2019
- 10. Befugniserweiterung
- keine Befungnis für Psychotherapeut*innen Arbeitsunfähigkeit zu begutachten
Lösungsvorschlag/ Forderungen
- transparenter Prozess – Beteiligung der Studierendenvertretung an den Verhandlungen (Ausgestaltung des Psychologiestudiums & des psychotherapeutischen Ausbildungsweges)
- Aufstockung der Plätze im Master zu ausreichender Anzahl (Gewährleistung MAsterplatz für alle Bachelorstudierenden
- ausreichende Finanzierung der Studienplätze – Sicherstellung der Qualität der Lehre
- Gelder für die Durchsetzung der Gesetzesreform sollen den universitäten psychologischen Instituten für eine sinnvolle Finanzierung zur Verfügung gestellt werden
- Ausfinanzierung darf anderen Teilbereichen der Psychologie nicht schaden
- polyvalenter Bachelor – Vorgaben der Approbationsordnung an das Bachelor-Studium möglichst gering halten
- Regelstudienzeit von 10 Semstern soll nicht überschritten werden – Studierbarkeit soll gegeben sein
- Unterstützung des Änderungsvorschlages der DGPs vom 29.01.2019 (Akkreditierung)
- Finanzierung der Psychotherapie-Masterplätze darf nicht zulasten der anderen Spezialisierungmöglichkeiten im Master fallen
- ausreichende Anzahl von Prüfungsterminen für Approbationsprüfung
- bei Nichtbestehen muss die Prüfung wiederholt werden dürfen
- KEINE psychotherapeutische Prüfung nach dem Bachelor
- längere Übergangsfristen für Studierende des alten Systems
- Regelungen, die den Wechsel ins neue System ermöglichen
- ausreichendes Angebot an Nachqualifizierungsmöglichkeiten
- Situation der aktuellen PiAs
- Gewährleistung sozialrechtlich anerkannte Abrechnung von (therapeutisch-) psychologischen Leistungen
- Leistung muss der Kompetenz & Veratnwortung entsprechend vergütet werden
- (sozial-) rechtlicher Status sollte einem Anstellungsverhältnis entsprechen
- Gleichbahndlung von PiAs & PiWs
Ergänzung des SGB V sollte folgendes beinhalten -> „Befugniserweiterung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten [und Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten] zur Beurteilung und Feststellung von Arbeitsunfähigkeit sowie zur Begutachtung anderer, die berufliche Belastung betreffender Aspekte bei Patientinnen und Patienten mit psychischen Erkrankungen“
Jan 2019
PsychThG
Stellungnahme zum Referentenentwurf des PsychotherapeutenausbildungsreformgesetzJan 2019
Stellungnahme zum Referentenentwurf des Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz
- PsychThG
Zusammenfassung
An wen adressiert?
- Gesetzgeber (Bund)
- Hochschulen
Problem
- Wegfall von neuen KJPler*innen aus anderen Studiengängen mit dem neuen PsychThGAusbRefG
- Verringerung der bereits belasteten Kapazitäten
- Masterplatzproblematik (nicht für jede*n Psychologiestudierenden steht ein Masterplatz zur Verfügung)
- unsichere Finanzierung des Studienganges, mit der Folge evtl. sinkende Qualität der Lehre
- nicht nachlassender Bedarf an Psycholog*innen und Psychotherapeut*innen in der Gesellschaft
- 1. Konzeption des Bachelors
- beträchtlicher Umfang der Vorgaben in Approbationsordung
- Polyvalenz gefährdet
- umfassende Berufsorientierung und Erwerb von Grundlagenwissen gefährdet
- 2. Studieninhalte und Studierbarkeit
- Masterarbeit und psychotherapeutische Approbationsprüfung parallel im letzten Mastersemester vorgesehen
- Verschiebung der Praxisinhalte auf das Studium verschiebt die prekäre Lage der aktuellen Ausbildung ins Studium
- 3. Akkreditierung
- berufsrechtlichen Anerkennung von Bachelorstudiengängen im Zuge des Akkreditierungsverfahrens soll weiterhin den*die studentische*n Gutachter*in unberücksichtigt lassen
- 4. Studienplätze
- alleiniger Bachelorabschluss keine Relevanz auf dem Arbeitsmarkt
- unzureichende Anzahl an Masterstudienplätzen
- 5. Approbationsprüfung
- Detailtiefe der Prüfungskonzeption
- unzureichende Festlegung des Verfahrens bei Nichtantritt oder Nichtbestehen
- psychotherapeutische Prüfung nach dem Bachelor kein Mehrwert
- 6. Weiterbildung
- unzureichende Gestaltung der Ausgestaltung und Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung nach der Approbation
- 7. Übergangsregelung
- Unsicherheit über Ausbildungssituation in den nächsten Jahren
- zu knappe Fristen für den Übergang von alten ins neue System
- Ansturm auf auslaufende Ausbildungsplätze zu befürchten
- mit aktueller Regelung gibt es erst 2025/28 Psychotherapeut*innen mit Approbation/ nach dem neuen System
- 8. Situation der aktuellen Psychotherapeut*innen in Ausbildung
- Fehlen jeglicher Regelungen zur Beseitigung der aktuellen prekären Lage der Psychotherapeut*innen in Ausbildung, die vom momentanen Gesetzesentwurf nicht im Geringsten profitieren, sondern im Gegenteil unter enormen Zeitdruck gesetzt werden
- Schaffung Zwei-Klassen-System: es wird zu einer Ungleichbehandlung von PiAs und PiWs kommen
- 9. Legaldefinition
- zu eng gefasst
- Anschluss an Einschätzung der Deutschen Gesellschaft für Psychologie und des Fakultätentages Psychologie vom 11.03.2019
- 10. Befugniserweiterung
- keine Befungnis für Psychotherapeut*innen Arbeitsunfähigkeit zu begutachten
Lösungsvorschlag/ Forderungen
- transparenter Prozess – Beteiligung der Studierendenvertretung an den Verhandlungen (Ausgestaltung des Psychologiestudiums & des psychotherapeutischen Ausbildungsweges)
- Aufstockung der Plätze im Master zu ausreichender Anzahl (Gewährleistung MAsterplatz für alle Bachelorstudierenden
- ausreichende Finanzierung der Studienplätze – Sicherstellung der Qualität der Lehre
- Gelder für die Durchsetzung der Gesetzesreform sollen den universitäten psychologischen Instituten für eine sinnvolle Finanzierung zur Verfügung gestellt werden
- Ausfinanzierung darf anderen Teilbereichen der Psychologie nicht schaden
- polyvalenter Bachelor – Vorgaben der Approbationsordnung an das Bachelor-Studium möglichst gering halten
- Regelstudienzeit von 10 Semstern soll nicht überschritten werden – Studierbarkeit soll gegeben sein
- Unterstützung des Änderungsvorschlages der DGPs vom 29.01.2019 (Akkreditierung)
- Finanzierung der Psychotherapie-Masterplätze darf nicht zulasten der anderen Spezialisierungmöglichkeiten im Master fallen
- ausreichende Anzahl von Prüfungsterminen für Approbationsprüfung
- bei Nichtbestehen muss die Prüfung wiederholt werden dürfen
- KEINE psychotherapeutische Prüfung nach dem Bachelor
- längere Übergangsfristen für Studierende des alten Systems
- Regelungen, die den Wechsel ins neue System ermöglichen
- ausreichendes Angebot an Nachqualifizierungsmöglichkeiten
- Situation der aktuellen PiAs
- Gewährleistung sozialrechtlich anerkannte Abrechnung von (therapeutisch-) psychologischen Leistungen
- Leistung muss der Kompetenz & Veratnwortung entsprechend vergütet werden
- (sozial-) rechtlicher Status sollte einem Anstellungsverhältnis entsprechen
- Gleichbahndlung von PiAs & PiWs
- Ergänzung des SGB V sollte folgendes beinhalten -> „Befugniserweiterung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten [und Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten] zur Beurteilung und Feststellung von Arbeitsunfähigkeit sowie zur Begutachtung anderer, die berufliche Belastung betreffender Aspekte bei Patientinnen und Patienten mit psychischen Erkrankungen“
Nov 2018
Landespolitik
Akkreditierung in Mecklenburg-VorpommernNov 2018
Akkreditierung in Mecklenburg-Vorpommern
- Landespolitik
Zusammenfassung
An wen adressiert?
- Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern: Manuela Schwesig
- Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern: Birgit Hesse
- Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit des Landes Mecklenburg-Vorpommern: Harry Glawe
Problem
- angestrebte Landtagsentscheidung zur Änderung des Hochschulgesetzes wird schädliche Folgen für Studierende und Absolvent*innen der Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern haben (im Bezug auf Anerkennung von Studienleistungen und Studienabschlüssen)
- Mobilität innerhalb Deutschland würde erschwert werden
- Meck-Pom als Mobilitätsziel von ausländischen Studis und Studis aus anderen Bundesländern disqualifiziert
- Attrativität von Mec-Pom als Hochschulstandort sinkt nicht nur für Studis, sondern auch Lehrende, Forscher*innen
- zukünfitge Qualität der akademischen Ausbildung in Meck-Pom dadurch gefährdet
- deutsche Hochschullandschaft wird auf internationaler Ebene diskreditiert
- europaweite Vergleichbarkeit von Studiengängen und Studienabschlüssen nicht mehr gewährleistet
Nov 2018
Gesellschaft und Ethik
Nachhaltigkeit und Ethik an HochschulenNov 2018
Nachhaltigkeit und Ethik an Hochschulen
- Gesellschaft und Ethik
Zusammenfassung
An wen adressiert?
- alle Hochschulangehörigen, insbesondere an die Hochschulleitungen
- Partner der Hochschulen (z.B. Studierendenwerke)
- bildungspolitische Akteure auf Landes- und Bundesebene
Problem
- fortschreitender Klimawandel, Resourcenverknappung, zunehmende Biodiversitätsverluste, zwischen und innerstaatliche Konflikte, soziale Ungleichheit, Ernährungsunsicherheit
Lösungsvorschlag/ Forderungen
- ausführliche Begründungen, mögliche Maßnahmen sowie Good-Practice-Beispiele finden sich im PP aufgelistet in den Bereichen Governance, Betrieb, Lehre, Forschung
- Das Verantwortungsbewusstsein für einen nachhaltigen Umgang mit Gesellschaft,Wirtschaft und Umwelt bei Hochschulleitungen, Studierenden, Wissenschaftler_innen und den weiteren Hochschulangehörigen fördern.
- Alle Hochschulangehörigen und Verantwortlichen der Wissenschaftspolitik zu strukturellen Veränderungen in den Bereichen Lehre, Forschung und Betrieb anregen und konkrete Wege des Wandels aufzeigen.
- Nachhaltiges und ethisches Handeln als Selbstverständlichkeit in Hochschulen und so in der Konsequenz auch in der Gesellschaft zu etablieren.
- ausführliche Begründungen, mögliche Maßnahmen sowie Good-Practice-Beispiele finden sich im PP aufgelistet in den Bereichen Governance, Betrieb, Lehre, Forschung
Nov 2018
Gesellschaft und Ethik
Position der Jugend zu der neuen Strategie der Bundesregierung zu Globaler GesundheitNov 2018
Position der Jugend zu der neuen Strategie der Bundesregierung zu Globaler Gesundheit
- Gesellschaft und Ethik
Zusammenfassung
An wen adressiert?
- Bundesregierung
Problem
- wichtige Themen aus Sicht des Nachwuchses zur Globalen Gesundheit:
- Forschung und Lehre
- Universal Health Coverage
- Konzept der Planetaren Gesundheit
Jun 2018
Landespolitik
Stellungnahme zum Thema „BaPsychKHG“Jun 2018
Stellungnahme zum Thema „BaPsychKHG“
- Landespolitik
Zusammenfassung
An wen adressiert?
- Bayrische Landesregierung
Problem
- Novellierung des Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes weißt erhebliche Mängel auf
- Orientierung des BayPsychKHG am BayMRVG (Maßregelvollzug) nicht akzeptabel
- Linderung psychischen Leids und das individuelle Patient*innenwohl tritt in den Hintergrund
- trägt massiv zur Stigmatisierung von psychischen Krankheiten bei
- Unterbringung von nicht-delinquenten Personen nach dem Vorbild der Unterbringung von verurteilten Straftäter*innen widerspricht der Unschuldsvermutung
- Kinder und Jugendliche werden ohne Sonderregelungen miteingeschlossen
- Meldepflicht (Art. 14) stellt einen erheblichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar
- Orientierung des BayPsychKHG am BayMRVG (Maßregelvollzug) nicht akzeptabel
Lösungsvorschlag/ Forderungen
- entsprechende Überarbeitung des Gesetzentwurfs
Jun 2018
Studium
Studieren mit psychischer Störung – Chancengleicheit auch bei PrüfungenJun 2018
Studieren mit psychischer Störung – Chancengleicheit auch bei Prüfungen
- Studium
Zusammenfassung
An wen adressiert?
- Hochschulen, deren Gremien/Prüfungsausschüssen, die Studierendenvertretungen und allen weiteren Beteiligten
Problem
- Studierende mit psychischen Erkrankungen, die im Gegensatz zu körperlichen Erkrankungen weniger sichtbar sind, erhalten in Prüfungssituationen weniger Unterstützung
- nach Schätzung etwa jeder vierte Studierende von psychischen Problem betroffen
- Hürden, die zu Studienabbruch und bedeutsamen psychosozialen Beeinträchtigungen von Betroffenen führen
- Beratungsangebote und die Rechte der Studierenden im Falle einer psychischen Störung oft nicht bekannt
- Befürchtung Opfer von Stigmatisierung zu werden
- Prüfungen
- regelmäßig psychosoziale Stresssituationen
- vor allem belastend für Betroffene
- Nachteilsausgleich
- begründet durch stigmatisierenden Begriff „Behinderung“ im Sozialgesetzbuch
- Prüfungsordnung – Probleme
- Nachteilsausglich bei „Glaubhaftmachung“ einer solchen Beeinträchtigung
- Prüfungsausschüsse veweigern einen Nachteilsausgleich „pauschal“
- nichtsichtbaren Erkrankungen werden „stigmatisiert“
- Prüfungsausschüsse bestzt mit Personen, die über nicht ausreichende klinisch-diagnostische oder psychologische bzw. psychotherapeutische Kompetenzen verfügen um psychische Erkrankungen festzustellen
- laut Aussagen werden selbst ärztliche Atteste ignoriert, die zur Glaubhaftmachung eingereicht werden
- bewilligte Ausgleiche müssen mitunter bei allen Professor*innen für jede Prüfung geltend gemacht werden
- grundlegende Recht auf informationelle Selbstbestimmung gefährdet
- Prüfungsausschüsse veweigern einen Nachteilsausgleich „pauschal“
- Nachteilsausglich bei „Glaubhaftmachung“ einer solchen Beeinträchtigung
- oft werden aufwändige Einzellösungen gefunden, die mit hohen bürokratischen und strukturellen Barrieren verbunden sind
Lösungsvorschlag/ Forderungen
- aktive und gezielte Unterstützung für Studierende, sich gegen Ausgrenzung und Diskriminierung zu wehren
- strukturelle Barrieren beseitigen
- Übersicht von Hilfsangeboten, Präventionsmaßnahmen und die Rechte der Studierenden bereitstellen
- Prüfungsämter und Prüfungsausschüsse für die Lage und die Rechte von Studierenden mit psychischer Störung sensibilisieren
- Prüfungsämter/-ausschüsse sollen Atteste ohne Symptompflicht anerkennen
- Einrichtung von Clearingstellen analog zur Ethikommission für Entscheidungen über Nachteilsausgleiche
Okt 2020
Open Science
Englische Übersetzung: Replication Crisis and Open Science in PsychologyOkt 2020
Englische Übersetzung: Replication Crisis and Open Science in Psychology
- Open Science
Jun 2018
Open Science
Replikationskrise und Open Science in der PsychologieJun 2018
Replikationskrise und Open Science in der Psychologie
- Open Science
Zusammenfassung
An wen adressiert?
- Studierende
- Universitäre Lehre und Forschung
- Fördermittelstellen
Problem
- Replikationkrise
- großer Teil der psychologischen Forschung produziert keine neuen Erkenntnisse, sondern womöglich häufig falsch-positive Ergebnisse
- aktuelle Methodik der Psychologie ist anfällig für Verzerrungen (absichtliche und unabsichtliche)
- fragwürdige Forschungsmethoden (engl. questionable research practices, QRP)
- kein Nischenproblem
- Wissenschaftssystem begünstigt Einsatz QRPs
- Publikations-Bias und nur wenig publizierte Replikationsstudien
- Vermittlung unzureichend gesicherter Forschungsergebnisse stellt eine massive Verschwendung von Ressourcen dar
Lösungsvorschlag/ Forderungen
- Behandlung der Replikationskrise in der Methodenlehre
- kritische Einordnung der gelehrten Befunde in Grundlagen- und Anwendungsfächern in der Lehre
- Präregistrierung von Abschlussarbeiten als Standard etablieren
- Abschlussarbeiten als Replikationen ermöglichen
- Offene Forschungspraktiken als zentrales Einstellungskriterium für alle wissenschaftlichen Positionen an psychologischen Instituten
- Vergabe von Fördermitteln unter Bedingung offener Forschungspraktiken
Antworten
Nov 2017
PsychThG
Positionspapier zum Arbeitsentwurf „Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz“ des BMGNov 2017
Positionspapier zum Arbeitsentwurf „Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz“ des BMG
- PsychThG
Zusammenfassung
An wen adressiert?
- Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)
- Berufsverbände
- Träger aus dem Gesundheitswesen
Problem
- Auszubildende im aktuellen Modell erfahren keinerlei Verbesserung ihrer Ausbildungsbedingungen
- sie sind nach der Umstellung des Modells mit der Notwendigkeit zur Nachqualifikation zusätzlich belastet
- Einführung eines neuen Studiengangs „Psychotherapie“ führt zum Auseinanderdriften der psychologischen Fachrichtungen und damit langfristig zum Ende des klassischen Studiengangs „Psychologie“
- keine verlässlich konsekutive Ausbildung gewährleistet (Platzmangel), da die Platzanzahl in den Psychotherapie-Masterstudiengängen nicht der Platzanzahl in den Psychotherapie-Bachelorstudiengängen entspricht
- es ergibt sich ein Ausbildungsweg zum*zur Psychotherapeut*in mit drei Leistungshürden
- „kapazitäre Überhänge bei der Verteilung von Kassensitzen“ ist nicht zielführend, da eine Unterversorgung an Psychotherapieplätzen besteht
- immenser Leistungsdruck durch parallele Prüfungen, wissenschaftliche Abschlussarbeiten und Staatsexamina
- Ermöglichung adäquater Lehre durch Psychotherapeut*innen ist teuer
- Bezahlung der Weiterbildung nach TVÖD-TVL Entgeldgruppe 13 verschiebt das Problem der Ausbeutung in die Praxiszeiten während des Studiums
Lösungsvorschlag/ Forderungen
- Finanzen
- Definition der Kosten (Zukunftsfrage der Ausbildungsinstitute)
- Zusicherung der Kostenneutralität ist nicht haltbar
- Existenzsicherung der aktuellen und zukünftigen Psychotherapeut:innen in Ausbildung
- nähere Definition der Nachqualifikationskosten + Klärung des daraus resultierenden Status
- angemessene Höhe der Vergütung nach Abschluss der fünfjährigen Weiterbildung festsetzen
- zukünftige Status / Befugnisse der Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen mehr Beachtung schenken
- Hochschulwesen
- Bachelor in Psychotherapie soll dazu berechtigen an jeder anderen deutschen Hochschule, die einen Master anbietet, zu studieren
- gleiche Anzahl an Bachelorstudien- als auch Masterstudienplätzen und Weiterbildungsplätzen
- Verlängerung der Weiterbildungszeit auf fünf Jahre muss inhaltlich begründet werden
- Bei der Ausarbeitung der Berufsbezeichnung muss darauf geachtet werden, dass diese sowie der sozialrechtliche Status der Psychotherapeut*innen in Weiterbildung aufgeschlüsselt werden.
Antworten