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1 bis 20 von 107 Positionspapieren

Datum

Themen

Titel


  • Mai 2020

    Studierende in Zeiten von Corona – soziale Notlage gemeinsam bewältigen

    • Gesellschaft und Ethik

    Zusammenfassung

    An wen adressiert?

    • Landtag Nordrhein-Westfalen
    • Mitglieder des Ausschusses Wissenschaft

    Problem

    • Gesetzesentwurf, der im Wirkraum nicht klar auf die Pandemiezeit begrenzt ist
    • Bei entsprechender Vorbildung sollen Menschen zum Dienst im pflegerischen oder medizinischen Bereich verpflichtet werden können
    • Aussetzung von Grundrechten zur Schaffung „kurzfristiger Abhilfe“
    • Ministerium für Kultur und Wissenschaft kann bis zu 11 Paragraphen ändern ohne Landtag oder Hochschulen mit einzubeziehen. Das hat eine Ermächtigung zu Eingriffen in die Hochschulfreiheit auch nach der Pandemie zur Folge
    • zentrale Regelungen zu Prüfungsangelegenheiten und Verfahrensmöglichkeiten zu Modulvoraussetzungen sollten nicht allein in der Hand von Rektoraten liegen
    • Aussetzung der Hochschulwahlen erhöht den Druck auf engagierte Studierende, weil Amtszeiten gezwungen verlängert werden

    Lösungsvorschlag/Forderung

    • Möglichkeit der bezahlten Freistellung von der aktuellen Tätigkeit bei freiwilliger Entscheidung zur Unterstützung
    • Terminierung dieser Änderungen bis Ende des Sommersemesters 2020
    • Erklärung, warum Akkreditierung, Einschreibung und Anerkennungsverfahren geändert werden sollen
    • Einbindung von Senat und AStA bei zentralen Regelungen zu Prüfungsangelegenheiten und Verfahrensmöglichkeiten, die notwendig sind
    • Generelles Mitspracherecht von Studierenden bei der Erstellung dieser Rechtsverordnung
    • Entgegenkommen auf ehrenamtlich engagierte Studierende, die durch verlängerte Amtszeiten potentiell finanzielle, psychische und physische Probleme erleiden


  • Mai 2020

    Gesetzesentwurf zu COVID-19 stellte Hochschuldemokratie in Frage

    • Landespolitik
    • Studium

    Zusammenfassung

    Unterstützung der Stellungnahme „Gesetzesentwurf zu COVID-19 stellt Hochschuldemokratie in Frage“ des Landes-Asten-Treffen Nordrhein-Westfalen (LAT NRW) vom 19.05.2020 
    • An wen adressiert?

      • Landtag Nordrhein-Westfalen

      • Mitglieder des Ausschusses Wissenschaft

    • Problem

      • Gesetzesentwurf, der im Wirkraum nicht klar auf die Pandemiezeit begrenzt ist

      • Bei entsprechender Vorbildung sollen Menschen zum Dienst im pflegerischen oder medizinischen Bereich verpflichtet werden können

      • Aussetzung von Grundrechten zur Schaffung „kurzfristiger Abhilfe“

      • Ministerium für Kultur und Wissenschaft kann bis zu 11 Paragraphen ändern ohne Landtag oder Hochschulen mit einzubeziehen. Das hat eine Ermächtigung zu Eingriffen in die Hochschulfreiheit auch nach der Pandemie zur Folge

      • zentrale Regelungen zu Prüfungsangelegenheiten und Verfahrensmöglichkeiten zu Modulvoraussetzungen sollten nicht allein in der Hand von Rektoraten liegen

      • Aussetzung der Hochschulwahlen erhöht den Druck auf engagierte Studierende, weil Amtszeiten gezwungen verlängert werden

    • Lösungsvorschlag/Forderung

      • Möglichkeit der bezahlten Freistellung von der aktuellen Tätigkeit bei freiwilliger Entscheidung zur Unterstützung

      • Terminierung dieser Änderungen bis Ende des Sommersemesters 2020

      • Erklärung, warum Akkreditierung, Einschreibung und Anerkennungsverfahren geändert werden sollen

      • Einbindung von Senat und AStA bei zentralen Regelungen zu Prüfungsangelegenheiten und Verfahrensmöglichkeiten, die notwendig sind

      • Generelles Mitspracherecht von Studierenden bei der Erstellung dieser Rechtsverordnung

      • Entgegenkommen auf ehrenamtlich engagierte Studierende, die durch verlängerte Amtszeiten potentiell finanzielle, psychische und physische Probleme erleiden


  • Mrz 2020

    Gewichtung des geplanten Studieneignungstests für Psychologie bei universitären Studierendenauswahlverfahren

    • Studium

    Zusammenfassung

    An wen adressiert?

    • Studierendenauswahlverbund Psychologie Baden-Württemberg (STAV-Psych BaWü)
    • Landesregierung BaWü
    • Bund und Länder

    Problem

    • Freiwilligkeit der Teilnahme am STAV-Psych fragwürdig, wenn beide Vergabekriterien (Abiturnote & STAV-Psych-Ergebnis) einbezogen werden
      • mit Test womöglich noch mehr Punkte als bei bestmöglicher Abiturnote
      • Zwangsläufige Teilnahme am Test, der jedoch kostenpflichtig ist
        • Chancengleichheit auf Bildung für Personen mit niedrigem sozioökonomischen Status nicht gegeben

    Lösungsvorschlag/ Forderungen

    • kostenfreie Teilnahme am STAV-Psych – Kostenübernahme durch Bund und Länder
    • Chancengleicheit für alle sozio-ökonomischen Schichten
    • Studienplatzvergabeverfahren, welches eine tatsächliche Freiwilligkeit der Testteilnahme gewährleistet (z.B. quotenbasiertes Verfahren)
    • Erarbeitung eines quotenbasierten Verfahren gemeinsam mit den Studierenden


  • Jan 2020

    Stellungnahme zum Regierungsentwurf der Approbationsordnung PsychTh-ApprO

    • PsychThG & MWBO

    Zusammenfassung

    An wen adressiert?

    • Bundesregierung
    • Länder (Finanzierung)
    • Bundesministerium für Gesundheit

    Problem

    • Einschränkung des Orientierungspraktikums auf Einrichtungen der Gesundheitsversorung und der Berufsqualifizierenden Tätigkeit auf Einrichtungen mit angestellten Psychotherapeut*innen verhindert fundierte Berufsorientierung und Sammlung von Berufserfahrung aufgrund von Einblicken in andere Felder
    • Fehlende Finanzierungszusagen der Länder zum WiSe 20/21
    • Polyvalenz wird in BQT I gefährdet durch Vorgabe, psychotherapeutisch betreut sein zu müssen
    • Regelstudienzeit im Master gefährdet durch Umfang der BQT III
    • Erwartete Kapazitätsprobleme bei Praktikastellen

    Lösungsvorschlag/ Forderungen

    • Orientierungspraktikum
      • Anerkennungsbereich sollte auf andere psychologische (Anwendungs-)Felder ausgeweitet werden
    • Berufsqualifizierende Tätigkeit I
      • Anerkennung von Einrichtungen der neuropsychologischen Versorgung (Klinische Neurpsycholog*innen)
    • Berufsqualifizierende Tätigkeit III
      • Verringerung des vorgesehenen zeitlichen Umfangs auf eine studierbare Länge
    • Regelstudienzeit & Psychotherapeutische Prüfung
      • Möglichkeit, Prüfungsphasen der Approbationsprüfungen zu überspringen – flexible Handhabung & Selbstbestimmung
      • Unterstützung des DGPs – ausschließliche schriftlicher Bericht als verpflichtender Teil der fallbezogenen Prüfung
      • KEINE Dopplung von Prüfungsinhalten des Studiums in der mündlich-praktischen Fallprüfung
      • bundeseinheitliche Prüfungsstandards – Erarbeitung eines bundesweiten Wissenskatalogs
      • frühere Mitteilung der Prüfungstermine
    • Finanzierung & Umsetzung zum Inkrafttreten des PsychThG
      • zeitnahe Finanzierungszusage für die neuen Studiengänge


  • Nov 2019

    Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung

    • Studium

    Zusammenfassung

    An wen adressiert?

    • Hochschulen

    Problem

    • Verletzung der informationellen Selbstbestimmung von Studierenden bei krankheitlich bedingtem Prüfungsrücktritt
    • Finanzierung von Amtsärzt*innen durch Studierende benachteiligt finanziell schwächere Studierende

    Lösungsvorschlag/ Forderungen

    • ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung/Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung ist als ausreichend anzusehen
    • Urteil von Amtsärzt*in sollte unter Schweigepflich stehen – nur hinsichtlich der Leistungsminderung & Prüfungsempfehlung Urteil abzugeben
    • Kosten für die Amtsärzt*innen sollten von den Universitäten übernommen werden
    • KEIN Zwang Symptome & Diagnosen gegenüber der Universitäten offen zu legen – KEINE Entbindung der Schweigepflicht für medizinisches Fachpersonal


  • Nov 2019

    Kulturwandel zu einer offenen Wissenschaft: Open Science und Open Access als Lösungsstrategien

    • Open Science

    Zusammenfassung

    An wen adressiert?

    • Hochschulen
    • Forscher*innen
    • Forschungsgesellschaften

    Problem

    • Replikationskrise (Forschungsergebnisse können nur sehr eingeschränkt reproduziert werden)
      • Publikationsdruck, magelnde Transparenz als mögliche Ursachen
    • fehlende Reproduzierbarkeit stellt Qualität der bisheringen Ergebnisse in Frage
    • mangelde Aufklärung und Auseinandersetzung mit den Thema in Lehrveranstaltungen
    • Zugriff auf wissenschaftliche Erkenntnisse ist abhängig von finanziellen Mitteln, da in zu erwerbenden Journals veröffentlicht
    • Fehlanreize in der Wissenschaft: starke Fixierung auf aktuelle konventionelle Metriken, die Mehrwert einer wissenschatlichen Veröffentlichung nur unzureichend abbilden
    • Anreizstrukturen die Open Science entgegenstehen (bspw. bei Berufungen)

    Lösungsvorschlag/ Forderungen

    • Verankerung von Open Science in der Lehre
      • Verankerung in den Modulhandbüchern
      • kritische Auseinandersetzung miz den Anreizstrukturen der Wissenschaft
    • Freier Zugang zu wissenschaftlichen Erkenntnissen – Open Access-Prinzipien
      • Publikationen unter Open Access Bedingungen publizieren – gleiches gilt für Forschungsgesellschaften
      • Förderung von Open Access-Publikationen durch Hochschulen
      • weltweiten, freien Zugang zu Publikationen & weiteren Ressourcen (Software, strukturierte Forschungsdaten & verwendete Versuchsmaterialien
    • Weiterentwicklung von Wissenschaftsmetriken
      • kritische Reflexion der Verwendung & Weiterentwicklung
    • nachhaltige Verbesserung der Anreizstrukturen – Kulturwandel hin zu Open Science
      • Aufnahme eines Passus in der Stellenausschreibung für Professuren (Berücksichtigung von Open Science als Einstellungskriterium)


  • Okt 2020

    Englische Übersetzung: Cultural Change Towards Openness in Research: Open Science und Open Access as Solution Strategies

    • Open Science

    Zusammenfassung

    Zusammenfassung folgt


  • Nov 2019

    Osnabrücker Thesen zur Psychotherapie

    • PsychThG

    Zusammenfassung

    Anschluss der Psychologie-Fachschaften-Konferenz (PsyFaKo e.V.) an die Osnabrücker Thesen zur Psychotheraphie
    Unterstützung der Osnabrücker Thesen zur Psychotherapie ohne Anhang vom 25.10.2019 


  • Nov 2019

    Stellungnahme zum Referentenentwurf der Approbationsordnung

    • PsychThG

    Zusammenfassung

    An wen adressiert?

    • Bundesregierung, Referat für PsyThG
    • Bundesministerium für Gesundheit

    Problem

    • unklare Regelung des Status der Studierenden über gesamten Zeitraum der angegebenen 5 Jahre und 3 Monate aufgrund von Aspekten der Finanzierung des Studiums
    • Einschränkung des Orientierungspraktikums auf Einrichtungen der Gesundheitsversorung verhindert fundierte Berufsorientierung auf Basis von Einblicken in andere Felder
    • Regelstudienzeit im Master gefährdet durch Umfang der BQT 3
      • kaum mit Teilzeit und nebenberuflichen Tätigkeiten vereinbar
      • Überschneidung der Prüfungszeiträume mit dem Zeitraum vorgesehen für Praktika
      • sehr detailiert vorgegebener Umfang, nicht in allen Praktikumseinrichtungen erfüllbar
        • schränkt Einrichtungsauswahl ein, die Anforderungen entsprechen
          • Kapazitätsprobleme in diesen Einrichtungen
    • Anwesenheitspflicht in allen Veranstaltungen
    • Anpassungslehrgänge nur für im Ausland berufsqualifizierte Personen
    • zu großer zeitlicher Aufwand für die Approbationsprüfung
    • Dopplungen der Prüfungsinhalte des Studiums in der mündlich-praktischen Fallprüfung der psychotherapeutischen Prüfung
    • zu späte Mittelung der Prüfungstermine

    Lösungsvorschlag/ Forderungen

    • Dauer des Studiums
      • Schaffung einer klaren Regelung des Status der Studierenden – v.a. für finanzielle Aspekte entscheidend
    • Orientierungspraktikum
      • Anerkennungsbereich sollte auf andere psychologische (Anwendungs-)Felder ausgeweitet werden
    • Berufsqualifizierende Tätigkeit III
      • Verringerung des vorgesehenen zeitlichen Umfangs auf eine studierbare Länge
      • weniger spezifische Ausformulierung der zu erfüllenden Kriterien während der praktisch-therapeutischen Tätigkeiten
    • Anwesenheitspflicht
      • KEINE Anwesenheispflicht in Veranstaltungen OHNE Vermittlung von praktisch-therapeutischen Fertigkeiten
      • Anpassung der Formulieren des Gesetzes im Sinne des Änderungsvorschlages des DGPs
    • Anpassungslehrgänge
      • Zulassung zur Approbationsprüfung durch Anpassungslehrgänge auch für Studierende in Deutschland, welche ein ähnliches psychologisches Studium nach dem alten System abgeschlossen haben
    • Unterstützung des DGPs in Hinsicht auf die Verkürzung der Approbationsprüfung
    • KEINE Doppelungen der Prüfungsinhalte des Studiums / der mündlich-praktischen Fallprüfung der psychotherpaeutischen Prüfung
    • Gewährleistung von bundeseinheitlichen Prüfungsstandards – bundesweiter Kompetenzkatalog
    • frühere Mitteilung der Prüfunsgstermine


  • Nov 2019

    Der Gesetzgeber legitimiert die prekäre Situation des psychotherapeutischen Nachwuchses und führt sie fort

    • PsychThG

    Zusammenfassung

    An wen adressiert?

    • Psychotherapeutische Kammern
    • Hochschulen
    • Bundesregierung – Gesetzgeber

    Problem

    • Verbesserung der Bedingungen in der Psychotherapeut*innenausbildung, fand mit diesem Gesetz nicht ausreichend Berücksichtigung
    • zu knapp bemessene Übergangszeiträume aus dem alten System ins neue System
    • keine Verbesserung der Situation aktueller PiAs, da Vergütung weiterhin akademischem Grad nicht angemessen ist
      • fehlende Regelung zur Vergütung während der Praktischen Tätigkeit II
      • keine Klärung des sozialrechtlichen Status der PiAs
      • Mindestregelung könnte der Standard werden und aktuelle Situation verschlechtern
    • keine finanzielle Entlastung bezüglich Schulgeld vorgesehen
    • weiterhin eigene Finanzierung der Weiterbildung durch die PiAs
      • eigene Kosten werden nicht gedeckt durch unzureichende Bezahlung
    • Befürchtung von Ungleichbehandlung von PiAs und PiWs
    • unzureichend geklärte Finanzierung des neuen Studiums
      • finanzielle Entschädigung der praktischen Studienanteile
    • zu wenig Studienplatzzahlen im Bachelor- und Masterstudiengang, um notwendige Versorgung zu gewährleisten
    • Gleichstellung der approbierten KJPs ggü. PPs und Fachpsychotherapeut*innen nicht vorgesehen
    • prekären Bedingungen für die PiA wurden sogar gesetzlich festgeschrieben und damit legitimiert
      • verpasste Chance, angemessene Regelungen für die Finanzierung der Aus- und Weiterbildung zu treffen

    Lösungsvorschlag/ Forderungen

    • Angemessenen Übergangsregelungen für Studierende des alten Systems & PiA
    • adäquates Finanzierungskonzept der ambulanten Weiterbildung
    • längere Übergangsfristen
      • Anpassung der staatlichen Prüfung im Jahr 2032 – mehr Prüfungszeiträume als nur Frühjahr 2032
    • Vergütung von mindestens 1000€ – bessere/ höhere Vergütung
      • Klärung des sozial-rechtlichen Status von PiA
    • Schuldgeldfreiheit
    • Finanzierung der Weiterbildung
    • Anteil von mindestens 40% am umgesetzten Honorar für PiA & PiW in der ambulanten Weiterbildung
    • Regelungen für Übergangszeiten – Gleichbehandlung von PiA & PiW in der stationären Versorgung
    • PiA – Vollmitglieder der jeweiligen Psychotherapeutenkammer – analog zu PiW
    • Finanzierung des neuen Studiums
      • einheitliche Finanzierung der Mehrkosten
      • angemessenen Seminargrößen & ausreichen Personal & Räume
      • Aufstockung der Studienplatzzahlen (BA & MA)
      • finanziellen Entschädigung der praktischen Studienanteile – angemessenen Regelung für Vergütung
      • Gleichstellung der Kinder- & Jugendtherapeut*innen


  • Jun 2019

    Neuregelung der Geschlechtseintragungen von trans*- und intergeschlechtlichen Menschen

    • Gesellschaft und Ethik

    Zusammenfassung

    An wen adressiert?

    • Bundesministerin Lambrecht (Justiz)

    Problem

    • vorliegender Gesetzesentwurf zur Neuregelung der Geschlechtseintragungen
    • bleibt weit hinter internationalen Standards zurück
    • widerspricht aktuellen medizinischen Kenntnisstand zu Trans*- und Intergeschlechtlichkeit
    • spiegelt weder wissenschaftliche noch gesellschaftliche Sicht wider
    • behält Fremdbestimmung und definitorische Ausgrenzung bei

    Lösungsvorschlag/ Forderungen

    • umgehender Rückzug des Gesetztesentwurfes
    • Erarbeitung eines neuen Entwurfes (im Dialog mit Betroffenen)
      • angemessene Berücksichtigung Betroffener
      • freie & gleichberechtigte Gesellschaft
    • Regelungen
      • frei von Fremdbestimmung & Zwangsberatung mit Begutachtungscharakter
      • die nicht bei Gerichten, sondern einheitlich bei den Standesämter angesiedelt sind
      • die keine Antragverfahren, sondern Erklärungsverfahren sind


  • Jun 2019

    Ausgestaltung des neuen Psychotherapeutengesetzes und der anderen psychologischen Fächer an den Universitäten

    • PsychThG

    Zusammenfassung

    An wen adressiert?

    • Gesetzgeber (Bund)
    • Hochschulen

    Problem

    • Wegfall von neuen KJPler*innen aus anderen Studiengängen mit dem neuen PsychThGAusbRefG
      • Verringerung der bereits belasteten Kapazitäten
    • Masterplatzproblematik (nicht für jede*n Psychologiestudierenden steht ein Masterplatz zur Verfügung)
    • unsichere Finanzierung des Studienganges, mit der Folge evtl. sinkende Qualität der Lehre
    • nicht nachlassender Bedarf an Psycholog*innen und Psychotherapeut*innen in der Gesellschaft
    • 1. Konzeption des Bachelors
      • beträchtlicher Umfang der Vorgaben in Approbationsordung
      • Polyvalenz gefährdet
      • umfassende Berufsorientierung und Erwerb von Grundlagenwissen gefährdet
    • 2. Studieninhalte und Studierbarkeit
      • Masterarbeit und psychotherapeutische Approbationsprüfung parallel im letzten Mastersemester vorgesehen
      • Verschiebung der Praxisinhalte auf das Studium verschiebt die prekäre Lage der aktuellen Ausbildung ins Studium
    • 3. Akkreditierung
      • berufsrechtlichen Anerkennung von Bachelorstudiengängen im Zuge des Akkreditierungsverfahrens soll weiterhin den*die studentische*n Gutachter*in unberücksichtigt lassen
    • 4. Studienplätze
      • alleiniger Bachelorabschluss keine Relevanz auf dem Arbeitsmarkt
      • unzureichende Anzahl an Masterstudienplätzen
    • 5. Approbationsprüfung
      • Detailtiefe der Prüfungskonzeption
      • unzureichende Festlegung des Verfahrens bei Nichtantritt oder Nichtbestehen
      • psychotherapeutische Prüfung nach dem Bachelor kein Mehrwert
    • 6. Weiterbildung
      • unzureichende Gestaltung der Ausgestaltung und Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung nach der Approbation
    • 7. Übergangsregelung
      • Unsicherheit über Ausbildungssituation in den nächsten Jahren
      • zu knappe Fristen für den Übergang von alten ins neue System
      • Ansturm auf auslaufende Ausbildungsplätze zu befürchten
      • mit aktueller Regelung gibt es erst 2025/28 Psychotherapeut*innen mit Approbation/ nach dem neuen System
    • 8. Situation der aktuellen Psychotherapeut*innen in Ausbildung
      • Fehlen jeglicher Regelungen zur Beseitigung der aktuellen prekären Lage der Psychotherapeut*innen in Ausbildung, die vom momentanen Gesetzesentwurf nicht im Geringsten profitieren, sondern im Gegenteil unter enormen Zeitdruck gesetzt werden
      • Schaffung Zwei-Klassen-System: es wird zu einer Ungleichbehandlung von PiAs und PiWs kommen
    • 9. Legaldefinition
      • zu eng gefasst
      • Anschluss an Einschätzung der Deutschen Gesellschaft für Psychologie und des Fakultätentages Psychologie vom 11.03.2019
    • 10. Befugniserweiterung
      • keine Befungnis für Psychotherapeut*innen Arbeitsunfähigkeit zu begutachten

    Lösungsvorschlag/ Forderungen

    • transparenter Prozess – Beteiligung der Studierendenvertretung an den Verhandlungen (Ausgestaltung des Psychologiestudiums & des psychotherapeutischen Ausbildungsweges)
    • Aufstockung der Plätze im Master zu ausreichender Anzahl (Gewährleistung MAsterplatz für alle Bachelorstudierenden
    • ausreichende Finanzierung der Studienplätze – Sicherstellung der Qualität der Lehre
    • Gelder für die Durchsetzung der Gesetzesreform sollen den universitäten psychologischen Instituten für eine sinnvolle Finanzierung zur Verfügung gestellt werden
    • Ausfinanzierung darf anderen Teilbereichen der Psychologie nicht schaden
    • polyvalenter Bachelor – Vorgaben der Approbationsordnung an das Bachelor-Studium möglichst gering halten
    • Regelstudienzeit von 10 Semstern soll nicht überschritten werden – Studierbarkeit soll gegeben sein
    • Unterstützung des Änderungsvorschlages der DGPs vom 29.01.2019 (Akkreditierung)
    • Finanzierung der Psychotherapie-Masterplätze darf nicht zulasten der anderen Spezialisierungmöglichkeiten im Master fallen
    • ausreichende Anzahl von Prüfungsterminen für Approbationsprüfung
    • bei Nichtbestehen muss die Prüfung wiederholt werden dürfen
    • KEINE psychotherapeutische Prüfung nach dem Bachelor
    • längere Übergangsfristen für Studierende des alten Systems
    • Regelungen, die den Wechsel ins neue System ermöglichen
    • ausreichendes Angebot an Nachqualifizierungsmöglichkeiten
    • Situation der aktuellen PiAs
      • Gewährleistung sozialrechtlich anerkannte Abrechnung von (therapeutisch-) psychologischen Leistungen
      • Leistung muss der Kompetenz & Veratnwortung entsprechend vergütet werden
      • (sozial-) rechtlicher Status sollte einem Anstellungsverhältnis entsprechen
      • Gleichbahndlung von PiAs & PiWs

    Ergänzung des SGB V sollte folgendes beinhalten -> „Befugniserweiterung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten [und Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten] zur Beurteilung und Feststellung von Arbeitsunfähigkeit sowie zur Begutachtung anderer, die berufliche Belastung betreffender Aspekte bei Patientinnen und Patienten mit psychischen Erkrankungen“


  • Jun 2019

    Zulassungstest zum Bachelor Studiengang

    • Zulassungstest

    Zusammenfassung

    • An wen adressiert?
    • Projektleitung „STAV-Psych-BaWü zur Studierendenauswahl“
    • BaPsy-DGPs

    Problem

    • neuer Zulassungstest ab 2020 in BaWü eingeführt
    • im WiSe 2019 bereits an schon eingeschriebenen Studis im ersten Semester erprobt
    • bis jetzt unzureichender Einbezug von Studierenden als Interessengruppe der zukünftig Betroffenen in den Projektprozess
    • unzureichende Transparenz des Inhalts, der Struktur und des Formats für  Teilnehmende
      • fehlende Anleitung für die Vorbereitung auf den Test
    • unzureichende Transparenz der Gewichtung des Tests in Bezug auf andere Zulassungskriterien
    • bei Testung entstehende Kosten sollen aktuell von Teilnehmanden getragen werden
      • Chancengleichheit nicht gewährleistet
      • Wahl des Studiengangs sollte nicht abhängig vom sozioökonomischen Status sein
    • aktuell Kooperation mit Projektleitung von „STAV-Psych-BaWü zur  Studierendenauswahl“, vorwiegend über persönliche Kontakte, nicht offiziell
    • Sorge, dass Einführung von individuell unterschiedlichen Zulasssungstests an staatlichen Universitäten zu einer Unübersichtlichkeit und Verkomplizierung des Bewerbungsprozesses führt
    • Sorge, dass der Test nicht mehr zu einer Zulassungsentscheidung beiträgt als die Abiturnote
    • Sorge, dass Test systhematisch Kulturen diskriminieren könnte

    Lösungsvorschlag/ Forderungen

    • 1. Einsicht und Einbezug in die Testkonstruktion und -entwicklung
      • Austausch zwischen Projektleitung „STAV-Psych-BaWü zur Studierendenauswahl“ und der „AG Zulassungstest“ des PsyFako e.V.
    • 2. Transparenz für Testteilnehmende
      • offene Darlegung des Testinhalts, Struktur und Format für Teilnehmende
      • öffentliche Kommunikation der Testgewichtigung im Verhältnis zu Abiturnote und Zusatzqualifikationen
      • Orientierung an Master-Tests
    • 3. Kostenfreier Zugang zu offiziellen Vorbereitungsmaterialien
      • öffentliches Beispielmaterial von offizieller Seite [Anmerkung: durch den DGPS]
    • 4. Kostenfreie Testteilnahme
      • Studiengangswahl darf nicht vom sozioökonomischen Status der Testteilnehmenden abhängig sein;
      • Einsicht in die Kostenaufstellung
    • 5. Zukunftsperspektive
      • positive Erfahrung mit dem Baden-Württembergischen Pilotprojekt
      • Forderung einer offiziellen Kooperation über persönliche Kontakte hinaus
      • bundeseinheitliche Zulassungsverfahren
      • Forderung der hächsten inkrementellen Validität zum Kriterium Studienerfolg (im Vergleich zur Abiturnote); kulturfreies Verfahren
      • andere Fähigkeiten für das Psychologiestudium als Schulleistung

    Forderung sind notwendig, aber nicht zwangsläufig hinreichend


  • Mrz 2019

    Stellungnahme zum Kabinettsentwurf des Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz

    • PsychThG

    Zusammenfassung

    An wen adressiert?

    • Gesetzgeber (Bund)
    • Hochschulen

    Problem

    • Wegfall von neuen KJPler*innen aus anderen Studiengängen mit dem neuen PsychThGAusbRefG
      • Verringerung der bereits belasteten Kapazitäten
    • Masterplatzproblematik (nicht für jede*n Psychologiestudierenden steht ein Masterplatz zur Verfügung)
    • unsichere Finanzierung des Studienganges, mit der Folge evtl. sinkende Qualität der Lehre
    • nicht nachlassender Bedarf an Psycholog*innen und Psychotherapeut*innen in der Gesellschaft
    • 1. Konzeption des Bachelors
      • beträchtlicher Umfang der Vorgaben in Approbationsordung
      • Polyvalenz gefährdet
      • umfassende Berufsorientierung und Erwerb von Grundlagenwissen gefährdet
    • 2. Studieninhalte und Studierbarkeit
      • Masterarbeit und psychotherapeutische Approbationsprüfung parallel im letzten Mastersemester vorgesehen
      • Verschiebung der Praxisinhalte auf das Studium verschiebt die prekäre Lage der aktuellen Ausbildung ins Studium
    • 3. Akkreditierung
      • berufsrechtlichen Anerkennung von Bachelorstudiengängen im Zuge des Akkreditierungsverfahrens soll weiterhin den*die studentische*n Gutachter*in unberücksichtigt lassen
    • 4. Studienplätze
      • alleiniger Bachelorabschluss keine Relevanz auf dem Arbeitsmarkt
      • unzureichende Anzahl an Masterstudienplätzen
    • 5. Approbationsprüfung
      • Detailtiefe der Prüfungskonzeption
      • unzureichende Festlegung des Verfahrens bei Nichtantritt oder Nichtbestehen
      • psychotherapeutische Prüfung nach dem Bachelor kein Mehrwert
    • 6. Weiterbildung
      • unzureichende Gestaltung der Ausgestaltung und Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung nach der Approbation
    • 7. Übergangsregelung
      • Unsicherheit über Ausbildungssituation in den nächsten Jahren
      • zu knappe Fristen für den Übergang von alten ins neue System
      • Ansturm auf auslaufende Ausbildungsplätze zu befürchten
      • mit aktueller Regelung gibt es erst 2025/28 Psychotherapeut*innen mit Approbation/ nach dem neuen System
    • 8. Situation der aktuellen Psychotherapeut*innen in Ausbildung
      • Fehlen jeglicher Regelungen zur Beseitigung der aktuellen prekären Lage der Psychotherapeut*innen in Ausbildung, die vom momentanen Gesetzesentwurf nicht im Geringsten profitieren, sondern im Gegenteil unter enormen Zeitdruck gesetzt werden
      • Schaffung Zwei-Klassen-System: es wird zu einer Ungleichbehandlung von PiAs und PiWs kommen
    • 9. Legaldefinition
      • zu eng gefasst
      • Anschluss an Einschätzung der Deutschen Gesellschaft für Psychologie und des Fakultätentages Psychologie vom 11.03.2019
    • 10. Befugniserweiterung
      • keine Befungnis für Psychotherapeut*innen Arbeitsunfähigkeit zu begutachten

    Lösungsvorschlag/ Forderungen

    • transparenter Prozess – Beteiligung der Studierendenvertretung an den Verhandlungen (Ausgestaltung des Psychologiestudiums & des psychotherapeutischen Ausbildungsweges)
    • Aufstockung der Plätze im Master zu ausreichender Anzahl (Gewährleistung MAsterplatz für alle Bachelorstudierenden
    • ausreichende Finanzierung der Studienplätze – Sicherstellung der Qualität der Lehre
    • Gelder für die Durchsetzung der Gesetzesreform sollen den universitäten psychologischen Instituten für eine sinnvolle Finanzierung zur Verfügung gestellt werden
    • Ausfinanzierung darf anderen Teilbereichen der Psychologie nicht schaden
    • polyvalenter Bachelor – Vorgaben der Approbationsordnung an das Bachelor-Studium möglichst gering halten
    • Regelstudienzeit von 10 Semstern soll nicht überschritten werden – Studierbarkeit soll gegeben sein
    • Unterstützung des Änderungsvorschlages der DGPs vom 29.01.2019 (Akkreditierung)
    • Finanzierung der Psychotherapie-Masterplätze darf nicht zulasten der anderen Spezialisierungmöglichkeiten im Master fallen
    • ausreichende Anzahl von Prüfungsterminen für Approbationsprüfung
    • bei Nichtbestehen muss die Prüfung wiederholt werden dürfen
    • KEINE psychotherapeutische Prüfung nach dem Bachelor
    • längere Übergangsfristen für Studierende des alten Systems
    • Regelungen, die den Wechsel ins neue System ermöglichen
    • ausreichendes Angebot an Nachqualifizierungsmöglichkeiten
    • Situation der aktuellen PiAs
      • Gewährleistung sozialrechtlich anerkannte Abrechnung von (therapeutisch-) psychologischen Leistungen
      • Leistung muss der Kompetenz & Veratnwortung entsprechend vergütet werden
      • (sozial-) rechtlicher Status sollte einem Anstellungsverhältnis entsprechen
      • Gleichbahndlung von PiAs & PiWs

    Ergänzung des SGB V sollte folgendes beinhalten -> „Befugniserweiterung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten [und Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten] zur Beurteilung und Feststellung von Arbeitsunfähigkeit sowie zur Begutachtung anderer, die berufliche Belastung betreffender Aspekte bei Patientinnen und Patienten mit psychischen Erkrankungen“


  • Jan 2019

    Stellungnahme zum Referentenentwurf des Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz

    • PsychThG

    Zusammenfassung

    An wen adressiert?

    • Gesetzgeber (Bund)
    • Hochschulen

    Problem

    • Wegfall von neuen KJPler*innen aus anderen Studiengängen mit dem neuen PsychThGAusbRefG
      • Verringerung der bereits belasteten Kapazitäten
    • Masterplatzproblematik (nicht für jede*n Psychologiestudierenden steht ein Masterplatz zur Verfügung)
    • unsichere Finanzierung des Studienganges, mit der Folge evtl. sinkende Qualität der Lehre
    • nicht nachlassender Bedarf an Psycholog*innen und Psychotherapeut*innen in der Gesellschaft
    • 1. Konzeption des Bachelors
      • beträchtlicher Umfang der Vorgaben in Approbationsordung
      • Polyvalenz gefährdet
      • umfassende Berufsorientierung und Erwerb von Grundlagenwissen gefährdet
    • 2. Studieninhalte und Studierbarkeit
      • Masterarbeit und psychotherapeutische Approbationsprüfung parallel im letzten Mastersemester vorgesehen
      • Verschiebung der Praxisinhalte auf das Studium verschiebt die prekäre Lage der aktuellen Ausbildung ins Studium
    • 3. Akkreditierung
      • berufsrechtlichen Anerkennung von Bachelorstudiengängen im Zuge des Akkreditierungsverfahrens soll weiterhin den*die studentische*n Gutachter*in unberücksichtigt lassen
    • 4. Studienplätze
      • alleiniger Bachelorabschluss keine Relevanz auf dem Arbeitsmarkt
      • unzureichende Anzahl an Masterstudienplätzen
    • 5. Approbationsprüfung
      • Detailtiefe der Prüfungskonzeption
      • unzureichende Festlegung des Verfahrens bei Nichtantritt oder Nichtbestehen
      • psychotherapeutische Prüfung nach dem Bachelor kein Mehrwert
    • 6. Weiterbildung
      • unzureichende Gestaltung der Ausgestaltung und Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung nach der Approbation
    • 7. Übergangsregelung
      • Unsicherheit über Ausbildungssituation in den nächsten Jahren
      • zu knappe Fristen für den Übergang von alten ins neue System
      • Ansturm auf auslaufende Ausbildungsplätze zu befürchten
      • mit aktueller Regelung gibt es erst 2025/28 Psychotherapeut*innen mit Approbation/ nach dem neuen System
    • 8. Situation der aktuellen Psychotherapeut*innen in Ausbildung
      • Fehlen jeglicher Regelungen zur Beseitigung der aktuellen prekären Lage der Psychotherapeut*innen in Ausbildung, die vom momentanen Gesetzesentwurf nicht im Geringsten profitieren, sondern im Gegenteil unter enormen Zeitdruck gesetzt werden
      • Schaffung Zwei-Klassen-System: es wird zu einer Ungleichbehandlung von PiAs und PiWs kommen
    • 9. Legaldefinition
      • zu eng gefasst
      • Anschluss an Einschätzung der Deutschen Gesellschaft für Psychologie und des Fakultätentages Psychologie vom 11.03.2019
    • 10. Befugniserweiterung
      • keine Befungnis für Psychotherapeut*innen Arbeitsunfähigkeit zu begutachten

    Lösungsvorschlag/ Forderungen

    • transparenter Prozess – Beteiligung der Studierendenvertretung an den Verhandlungen (Ausgestaltung des Psychologiestudiums & des psychotherapeutischen Ausbildungsweges)
    • Aufstockung der Plätze im Master zu ausreichender Anzahl (Gewährleistung MAsterplatz für alle Bachelorstudierenden
    • ausreichende Finanzierung der Studienplätze – Sicherstellung der Qualität der Lehre
    • Gelder für die Durchsetzung der Gesetzesreform sollen den universitäten psychologischen Instituten für eine sinnvolle Finanzierung zur Verfügung gestellt werden
    • Ausfinanzierung darf anderen Teilbereichen der Psychologie nicht schaden
    • polyvalenter Bachelor – Vorgaben der Approbationsordnung an das Bachelor-Studium möglichst gering halten
    • Regelstudienzeit von 10 Semstern soll nicht überschritten werden – Studierbarkeit soll gegeben sein
    • Unterstützung des Änderungsvorschlages der DGPs vom 29.01.2019 (Akkreditierung)
    • Finanzierung der Psychotherapie-Masterplätze darf nicht zulasten der anderen Spezialisierungmöglichkeiten im Master fallen
    • ausreichende Anzahl von Prüfungsterminen für Approbationsprüfung
    • bei Nichtbestehen muss die Prüfung wiederholt werden dürfen
    • KEINE psychotherapeutische Prüfung nach dem Bachelor
    • längere Übergangsfristen für Studierende des alten Systems
    • Regelungen, die den Wechsel ins neue System ermöglichen
    • ausreichendes Angebot an Nachqualifizierungsmöglichkeiten
    • Situation der aktuellen PiAs
      • Gewährleistung sozialrechtlich anerkannte Abrechnung von (therapeutisch-) psychologischen Leistungen
      • Leistung muss der Kompetenz & Veratnwortung entsprechend vergütet werden
      • (sozial-) rechtlicher Status sollte einem Anstellungsverhältnis entsprechen
      • Gleichbahndlung von PiAs & PiWs
    • Ergänzung des SGB V sollte folgendes beinhalten -> „Befugniserweiterung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten [und Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten] zur Beurteilung und Feststellung von Arbeitsunfähigkeit sowie zur Begutachtung anderer, die berufliche Belastung betreffender Aspekte bei Patientinnen und Patienten mit psychischen Erkrankungen“


  • Nov 2018

    Akkreditierung in Mecklenburg-Vorpommern

    • Landespolitik

    Zusammenfassung

    An wen adressiert?

    • Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern: Manuela Schwesig
    • Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern: Birgit Hesse
    • Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit des Landes Mecklenburg-Vorpommern: Harry Glawe

    Problem

    • angestrebte Landtagsentscheidung zur Änderung des Hochschulgesetzes wird schädliche Folgen für Studierende und Absolvent*innen der Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern haben (im Bezug auf Anerkennung von Studienleistungen und Studienabschlüssen)
      • Mobilität innerhalb Deutschland würde erschwert werden
      • Meck-Pom als Mobilitätsziel von ausländischen Studis und Studis aus anderen Bundesländern disqualifiziert
    • Attrativität von Mec-Pom als Hochschulstandort sinkt nicht nur für Studis, sondern auch Lehrende, Forscher*innen
      • zukünfitge Qualität der akademischen Ausbildung in Meck-Pom dadurch gefährdet
    • deutsche Hochschullandschaft wird auf internationaler Ebene diskreditiert
      • europaweite Vergleichbarkeit von Studiengängen und Studienabschlüssen nicht mehr gewährleistet


  • Nov 2018

    Nachhaltigkeit und Ethik an Hochschulen

    • Gesellschaft und Ethik

    Zusammenfassung

    An wen adressiert?

    • alle Hochschulangehörigen, insbesondere an die Hochschulleitungen
    • Partner der Hochschulen (z.B. Studierendenwerke)
    • bildungspolitische Akteure auf Landes- und Bundesebene

    Problem

    • fortschreitender Klimawandel, Resourcenverknappung, zunehmende Biodiversitätsverluste, zwischen und innerstaatliche Konflikte, soziale Ungleichheit, Ernährungsunsicherheit

    Lösungsvorschlag/ Forderungen

    • ausführliche Begründungen, mögliche Maßnahmen sowie Good-Practice-Beispiele finden sich im PP aufgelistet in den Bereichen Governance, Betrieb, Lehre, Forschung
    • Das Verantwortungsbewusstsein für einen nachhaltigen Umgang mit Gesellschaft,Wirtschaft und Umwelt bei Hochschulleitungen, Studierenden, Wissenschaftler_innen und den weiteren Hochschulangehörigen fördern.
    • Alle Hochschulangehörigen und Verantwortlichen der Wissenschaftspolitik zu strukturellen Veränderungen in den Bereichen Lehre, Forschung und Betrieb anregen und konkrete Wege des Wandels aufzeigen.
    • Nachhaltiges und ethisches Handeln als Selbstverständlichkeit in Hochschulen und so in der Konsequenz auch in der Gesellschaft zu etablieren.
    • ausführliche Begründungen, mögliche Maßnahmen sowie Good-Practice-Beispiele finden sich im PP aufgelistet in den Bereichen Governance, Betrieb, Lehre, Forschung


  • Nov 2018

    Position der Jugend zu der neuen Strategie der Bundesregierung zu Globaler Gesundheit

    • Gesellschaft und Ethik

    Zusammenfassung

    An wen adressiert?

    • Bundesregierung

    Problem

    • wichtige Themen aus Sicht des Nachwuchses zur Globalen Gesundheit:
      • Forschung und Lehre
      • Universal Health Coverage
      • Konzept der Planetaren Gesundheit


  • Jun 2018

    Stellungnahme zum Thema „BaPsychKHG“

    • Landespolitik

    Zusammenfassung

    An wen adressiert?

    • Bayrische Landesregierung

    Problem

    • Novellierung des Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes weißt erhebliche Mängel auf
      • Orientierung des BayPsychKHG am BayMRVG (Maßregelvollzug) nicht akzeptabel
        • Linderung psychischen Leids und das individuelle Patient*innenwohl tritt in den Hintergrund
        • trägt massiv zur Stigmatisierung von psychischen Krankheiten bei
        • Unterbringung von nicht-delinquenten Personen nach dem Vorbild der Unterbringung von verurteilten Straftäter*innen widerspricht  der Unschuldsvermutung
      • Kinder und Jugendliche werden ohne Sonderregelungen miteingeschlossen
      • Meldepflicht (Art. 14) stellt einen erheblichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar

    Lösungsvorschlag/ Forderungen

    • entsprechende Überarbeitung des Gesetzentwurfs


  • Jun 2018

    Studieren mit psychischer Störung – Chancengleicheit auch bei Prüfungen

    • Studium

    Zusammenfassung

    An wen adressiert?

    • Hochschulen, deren Gremien/Prüfungsausschüssen, die Studierendenvertretungen und allen weiteren Beteiligten

    Problem

    • Studierende mit psychischen Erkrankungen, die im Gegensatz zu körperlichen Erkrankungen weniger sichtbar sind, erhalten in Prüfungssituationen weniger Unterstützung
    • nach Schätzung etwa jeder vierte Studierende von psychischen Problem betroffen
    • Hürden, die zu Studienabbruch und bedeutsamen psychosozialen Beeinträchtigungen von Betroffenen führen
      • Beratungsangebote und die Rechte der Studierenden im Falle einer psychischen Störung oft nicht bekannt
      • Befürchtung Opfer von Stigmatisierung zu werden
    • Prüfungen
      • regelmäßig psychosoziale Stresssituationen
      • vor allem belastend für Betroffene
    • Nachteilsausgleich
      • begründet durch stigmatisierenden Begriff „Behinderung“ im Sozialgesetzbuch
    • Prüfungsordnung – Probleme
      • Nachteilsausglich bei „Glaubhaftmachung“ einer solchen Beeinträchtigung
        • Prüfungsausschüsse veweigern einen Nachteilsausgleich „pauschal“
          • nichtsichtbaren Erkrankungen werden „stigmatisiert“
        • Prüfungsausschüsse bestzt mit Personen, die über nicht ausreichende klinisch-diagnostische oder psychologische bzw. psychotherapeutische Kompetenzen verfügen um psychische Erkrankungen festzustellen
        • laut Aussagen werden selbst ärztliche Atteste ignoriert, die zur Glaubhaftmachung eingereicht werden
        • bewilligte Ausgleiche müssen mitunter bei allen Professor*innen für jede Prüfung geltend gemacht werden
        • grundlegende Recht auf informationelle Selbstbestimmung gefährdet
    • oft werden aufwändige Einzellösungen gefunden, die mit hohen bürokratischen und strukturellen Barrieren verbunden sind

    Lösungsvorschlag/ Forderungen

    • aktive und gezielte Unterstützung für Studierende, sich gegen Ausgrenzung und Diskriminierung zu wehren
    • strukturelle Barrieren beseitigen
    • Übersicht von Hilfsangeboten, Präventionsmaßnahmen und die Rechte der Studierenden bereitstellen
    • Prüfungsämter und Prüfungsausschüsse für die Lage und die Rechte von Studierenden mit psychischer Störung sensibilisieren
    • Prüfungsämter/-ausschüsse sollen Atteste ohne Symptompflicht anerkennen
    • Einrichtung von Clearingstellen analog zur Ethikommission für Entscheidungen über Nachteilsausgleiche


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