PositionspapiereSucheSuche Suche ClearJahrJahrJahrAuswählen2024202320222021202020192018201720162015201420132012201120102009PP: ThemenAnrechnung und Anerkennung (1)Nachhaltigkeit und Ethik (1)Prüfungen (1)PsychTh-ApprO (1)TV-Stud (1)wiss. Mittelbau (1)WissZeitVG (1)Aktuelle Politik (2)Zulassungstest (2)Landespolitik (4)PiA Problematik (4)PsychThG & MWBO (7)Gesellschaft und Ethik (8)Open Science (10)Sonstiges (10)Masterplatzproblematik (11)PsychThG (23)Studium (28)PP: SortierungSort contentSortierenTitel (A-Z)Titel (Z-A)Am neuestenAm ältestenSelect number per page10202550100Filter zurücksetzen1 bis 20 von 107 PositionspapierenDatumThemenTitelMai 2020Gesellschaft und EthikStudierende in Zeiten von Corona – soziale Notlage gemeinsam bewältigenDownload SchließenMai 2020Studierende in Zeiten von Corona – soziale Notlage gemeinsam bewältigenGesellschaft und EthikZusammenfassungAn wen adressiert?Landtag Nordrhein-WestfalenMitglieder des Ausschusses WissenschaftProblemGesetzesentwurf, der im Wirkraum nicht klar auf die Pandemiezeit begrenzt istBei entsprechender Vorbildung sollen Menschen zum Dienst im pflegerischen oder medizinischen Bereich verpflichtet werden könnenAussetzung von Grundrechten zur Schaffung „kurzfristiger Abhilfe“Ministerium für Kultur und Wissenschaft kann bis zu 11 Paragraphen ändern ohne Landtag oder Hochschulen mit einzubeziehen. Das hat eine Ermächtigung zu Eingriffen in die Hochschulfreiheit auch nach der Pandemie zur Folgezentrale Regelungen zu Prüfungsangelegenheiten und Verfahrensmöglichkeiten zu Modulvoraussetzungen sollten nicht allein in der Hand von Rektoraten liegenAussetzung der Hochschulwahlen erhöht den Druck auf engagierte Studierende, weil Amtszeiten gezwungen verlängert werdenLösungsvorschlag/ForderungMöglichkeit der bezahlten Freistellung von der aktuellen Tätigkeit bei freiwilliger Entscheidung zur UnterstützungTerminierung dieser Änderungen bis Ende des Sommersemesters 2020Erklärung, warum Akkreditierung, Einschreibung und Anerkennungsverfahren geändert werden sollenEinbindung von Senat und AStA bei zentralen Regelungen zu Prüfungsangelegenheiten und Verfahrensmöglichkeiten, die notwendig sindGenerelles Mitspracherecht von Studierenden bei der Erstellung dieser RechtsverordnungEntgegenkommen auf ehrenamtlich engagierte Studierende, die durch verlängerte Amtszeiten potentiell finanzielle, psychische und physische Probleme erleiden Mai 2020Landespolitik und StudiumGesetzesentwurf zu COVID-19 stellte Hochschuldemokratie in FrageDownload SchließenMai 2020Gesetzesentwurf zu COVID-19 stellte Hochschuldemokratie in FrageLandespolitikStudiumZusammenfassungUnterstützung der Stellungnahme „Gesetzesentwurf zu COVID-19 stellt Hochschuldemokratie in Frage“ des Landes-Asten-Treffen Nordrhein-Westfalen (LAT NRW) vom 19.05.2020 An wen adressiert?Landtag Nordrhein-WestfalenMitglieder des Ausschusses WissenschaftProblemGesetzesentwurf, der im Wirkraum nicht klar auf die Pandemiezeit begrenzt istBei entsprechender Vorbildung sollen Menschen zum Dienst im pflegerischen oder medizinischen Bereich verpflichtet werden könnenAussetzung von Grundrechten zur Schaffung „kurzfristiger Abhilfe“Ministerium für Kultur und Wissenschaft kann bis zu 11 Paragraphen ändern ohne Landtag oder Hochschulen mit einzubeziehen. Das hat eine Ermächtigung zu Eingriffen in die Hochschulfreiheit auch nach der Pandemie zur Folgezentrale Regelungen zu Prüfungsangelegenheiten und Verfahrensmöglichkeiten zu Modulvoraussetzungen sollten nicht allein in der Hand von Rektoraten liegenAussetzung der Hochschulwahlen erhöht den Druck auf engagierte Studierende, weil Amtszeiten gezwungen verlängert werdenLösungsvorschlag/ForderungMöglichkeit der bezahlten Freistellung von der aktuellen Tätigkeit bei freiwilliger Entscheidung zur UnterstützungTerminierung dieser Änderungen bis Ende des Sommersemesters 2020Erklärung, warum Akkreditierung, Einschreibung und Anerkennungsverfahren geändert werden sollenEinbindung von Senat und AStA bei zentralen Regelungen zu Prüfungsangelegenheiten und Verfahrensmöglichkeiten, die notwendig sindGenerelles Mitspracherecht von Studierenden bei der Erstellung dieser RechtsverordnungEntgegenkommen auf ehrenamtlich engagierte Studierende, die durch verlängerte Amtszeiten potentiell finanzielle, psychische und physische Probleme erleiden Mrz 2020StudiumGewichtung des geplanten Studieneignungstests für Psychologie bei universitären StudierendenauswahlverfahrenDownload SchließenMrz 2020Gewichtung des geplanten Studieneignungstests für Psychologie bei universitären StudierendenauswahlverfahrenStudiumZusammenfassungAn wen adressiert?Studierendenauswahlverbund Psychologie Baden-Württemberg (STAV-Psych BaWü)Landesregierung BaWüBund und LänderProblemFreiwilligkeit der Teilnahme am STAV-Psych fragwürdig, wenn beide Vergabekriterien (Abiturnote & STAV-Psych-Ergebnis) einbezogen werdenmit Test womöglich noch mehr Punkte als bei bestmöglicher AbiturnoteZwangsläufige Teilnahme am Test, der jedoch kostenpflichtig istChancengleichheit auf Bildung für Personen mit niedrigem sozioökonomischen Status nicht gegebenLösungsvorschlag/ Forderungenkostenfreie Teilnahme am STAV-Psych – Kostenübernahme durch Bund und LänderChancengleicheit für alle sozio-ökonomischen SchichtenStudienplatzvergabeverfahren, welches eine tatsächliche Freiwilligkeit der Testteilnahme gewährleistet (z.B. quotenbasiertes Verfahren)Erarbeitung eines quotenbasierten Verfahren gemeinsam mit den Studierenden Jan 2020PsychThG & MWBOStellungnahme zum Regierungsentwurf der Approbationsordnung PsychTh-ApprODownload SchließenJan 2020Stellungnahme zum Regierungsentwurf der Approbationsordnung PsychTh-ApprOPsychThG & MWBOZusammenfassungAn wen adressiert?BundesregierungLänder (Finanzierung)Bundesministerium für GesundheitProblemEinschränkung des Orientierungspraktikums auf Einrichtungen der Gesundheitsversorung und der Berufsqualifizierenden Tätigkeit auf Einrichtungen mit angestellten Psychotherapeut*innen verhindert fundierte Berufsorientierung und Sammlung von Berufserfahrung aufgrund von Einblicken in andere FelderFehlende Finanzierungszusagen der Länder zum WiSe 20/21Polyvalenz wird in BQT I gefährdet durch Vorgabe, psychotherapeutisch betreut sein zu müssenRegelstudienzeit im Master gefährdet durch Umfang der BQT IIIErwartete Kapazitätsprobleme bei PraktikastellenLösungsvorschlag/ ForderungenOrientierungspraktikumAnerkennungsbereich sollte auf andere psychologische (Anwendungs-)Felder ausgeweitet werdenBerufsqualifizierende Tätigkeit IAnerkennung von Einrichtungen der neuropsychologischen Versorgung (Klinische Neurpsycholog*innen)Berufsqualifizierende Tätigkeit IIIVerringerung des vorgesehenen zeitlichen Umfangs auf eine studierbare LängeRegelstudienzeit & Psychotherapeutische PrüfungMöglichkeit, Prüfungsphasen der Approbationsprüfungen zu überspringen – flexible Handhabung & SelbstbestimmungUnterstützung des DGPs – ausschließliche schriftlicher Bericht als verpflichtender Teil der fallbezogenen PrüfungKEINE Dopplung von Prüfungsinhalten des Studiums in der mündlich-praktischen Fallprüfungbundeseinheitliche Prüfungsstandards – Erarbeitung eines bundesweiten Wissenskatalogsfrühere Mitteilung der PrüfungstermineFinanzierung & Umsetzung zum Inkrafttreten des PsychThGzeitnahe Finanzierungszusage für die neuen Studiengänge Nov 2019StudiumPrüfungsunfähigkeitsbescheinigungDownload SchließenNov 2019PrüfungsunfähigkeitsbescheinigungStudiumZusammenfassungAn wen adressiert?HochschulenProblemVerletzung der informationellen Selbstbestimmung von Studierenden bei krankheitlich bedingtem PrüfungsrücktrittFinanzierung von Amtsärzt*innen durch Studierende benachteiligt finanziell schwächere StudierendeLösungsvorschlag/ Forderungenärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung/Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung ist als ausreichend anzusehenUrteil von Amtsärzt*in sollte unter Schweigepflich stehen – nur hinsichtlich der Leistungsminderung & Prüfungsempfehlung Urteil abzugebenKosten für die Amtsärzt*innen sollten von den Universitäten übernommen werdenKEIN Zwang Symptome & Diagnosen gegenüber der Universitäten offen zu legen – KEINE Entbindung der Schweigepflicht für medizinisches Fachpersonal Nov 2019Open ScienceKulturwandel zu einer offenen Wissenschaft: Open Science und Open Access als LösungsstrategienDownload SchließenNov 2019Kulturwandel zu einer offenen Wissenschaft: Open Science und Open Access als LösungsstrategienOpen ScienceZusammenfassungAn wen adressiert?HochschulenForscher*innenForschungsgesellschaftenProblemReplikationskrise (Forschungsergebnisse können nur sehr eingeschränkt reproduziert werden)Publikationsdruck, magelnde Transparenz als mögliche Ursachenfehlende Reproduzierbarkeit stellt Qualität der bisheringen Ergebnisse in Fragemangelde Aufklärung und Auseinandersetzung mit den Thema in LehrveranstaltungenZugriff auf wissenschaftliche Erkenntnisse ist abhängig von finanziellen Mitteln, da in zu erwerbenden Journals veröffentlichtFehlanreize in der Wissenschaft: starke Fixierung auf aktuelle konventionelle Metriken, die Mehrwert einer wissenschatlichen Veröffentlichung nur unzureichend abbildenAnreizstrukturen die Open Science entgegenstehen (bspw. bei Berufungen)Lösungsvorschlag/ ForderungenVerankerung von Open Science in der LehreVerankerung in den Modulhandbüchernkritische Auseinandersetzung miz den Anreizstrukturen der WissenschaftFreier Zugang zu wissenschaftlichen Erkenntnissen – Open Access-PrinzipienPublikationen unter Open Access Bedingungen publizieren – gleiches gilt für ForschungsgesellschaftenFörderung von Open Access-Publikationen durch Hochschulenweltweiten, freien Zugang zu Publikationen & weiteren Ressourcen (Software, strukturierte Forschungsdaten & verwendete VersuchsmaterialienWeiterentwicklung von Wissenschaftsmetrikenkritische Reflexion der Verwendung & Weiterentwicklungnachhaltige Verbesserung der Anreizstrukturen – Kulturwandel hin zu Open ScienceAufnahme eines Passus in der Stellenausschreibung für Professuren (Berücksichtigung von Open Science als Einstellungskriterium)AntwortenElsevierOliver Kaczmarek – SPD MdPProf. Dr. Oliver Schultheiss der Universität ErlangenStaatsministerium für Wissenschaft Kultur und Tousimus SachsenMinisterium für Bildung Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein Okt 2020Open ScienceEnglische Übersetzung: Cultural Change Towards Openness in Research: Open Science und Open Access as Solution StrategiesDownload SchließenOkt 2020Englische Übersetzung: Cultural Change Towards Openness in Research: Open Science und Open Access as Solution StrategiesOpen ScienceZusammenfassungZusammenfassung folgt Nov 2019PsychThGOsnabrücker Thesen zur PsychotherapieDownload SchließenNov 2019Osnabrücker Thesen zur PsychotherapiePsychThGZusammenfassungAnschluss der Psychologie-Fachschaften-Konferenz (PsyFaKo e.V.) an die Osnabrücker Thesen zur PsychotheraphieUnterstützung der Osnabrücker Thesen zur Psychotherapie ohne Anhang vom 25.10.2019 Nov 2019PsychThGStellungnahme zum Referentenentwurf der ApprobationsordnungDownload SchließenNov 2019Stellungnahme zum Referentenentwurf der ApprobationsordnungPsychThGZusammenfassungAn wen adressiert?Bundesregierung, Referat für PsyThGBundesministerium für GesundheitProblemunklare Regelung des Status der Studierenden über gesamten Zeitraum der angegebenen 5 Jahre und 3 Monate aufgrund von Aspekten der Finanzierung des StudiumsEinschränkung des Orientierungspraktikums auf Einrichtungen der Gesundheitsversorung verhindert fundierte Berufsorientierung auf Basis von Einblicken in andere FelderRegelstudienzeit im Master gefährdet durch Umfang der BQT 3kaum mit Teilzeit und nebenberuflichen Tätigkeiten vereinbarÜberschneidung der Prüfungszeiträume mit dem Zeitraum vorgesehen für Praktikasehr detailiert vorgegebener Umfang, nicht in allen Praktikumseinrichtungen erfüllbarschränkt Einrichtungsauswahl ein, die Anforderungen entsprechenKapazitätsprobleme in diesen EinrichtungenAnwesenheitspflicht in allen VeranstaltungenAnpassungslehrgänge nur für im Ausland berufsqualifizierte Personenzu großer zeitlicher Aufwand für die ApprobationsprüfungDopplungen der Prüfungsinhalte des Studiums in der mündlich-praktischen Fallprüfung der psychotherapeutischen Prüfungzu späte Mittelung der PrüfungstermineLösungsvorschlag/ ForderungenDauer des StudiumsSchaffung einer klaren Regelung des Status der Studierenden – v.a. für finanzielle Aspekte entscheidendOrientierungspraktikumAnerkennungsbereich sollte auf andere psychologische (Anwendungs-)Felder ausgeweitet werdenBerufsqualifizierende Tätigkeit IIIVerringerung des vorgesehenen zeitlichen Umfangs auf eine studierbare Längeweniger spezifische Ausformulierung der zu erfüllenden Kriterien während der praktisch-therapeutischen TätigkeitenAnwesenheitspflichtKEINE Anwesenheispflicht in Veranstaltungen OHNE Vermittlung von praktisch-therapeutischen FertigkeitenAnpassung der Formulieren des Gesetzes im Sinne des Änderungsvorschlages des DGPsAnpassungslehrgängeZulassung zur Approbationsprüfung durch Anpassungslehrgänge auch für Studierende in Deutschland, welche ein ähnliches psychologisches Studium nach dem alten System abgeschlossen habenUnterstützung des DGPs in Hinsicht auf die Verkürzung der ApprobationsprüfungKEINE Doppelungen der Prüfungsinhalte des Studiums / der mündlich-praktischen Fallprüfung der psychotherpaeutischen PrüfungGewährleistung von bundeseinheitlichen Prüfungsstandards – bundesweiter Kompetenzkatalogfrühere Mitteilung der Prüfunsgstermine Nov 2019PsychThGDer Gesetzgeber legitimiert die prekäre Situation des psychotherapeutischen Nachwuchses und führt sie fortDownload SchließenNov 2019Der Gesetzgeber legitimiert die prekäre Situation des psychotherapeutischen Nachwuchses und führt sie fortPsychThGZusammenfassungAn wen adressiert?Psychotherapeutische KammernHochschulenBundesregierung – GesetzgeberProblemVerbesserung der Bedingungen in der Psychotherapeut*innenausbildung, fand mit diesem Gesetz nicht ausreichend Berücksichtigungzu knapp bemessene Übergangszeiträume aus dem alten System ins neue Systemkeine Verbesserung der Situation aktueller PiAs, da Vergütung weiterhin akademischem Grad nicht angemessen istfehlende Regelung zur Vergütung während der Praktischen Tätigkeit IIkeine Klärung des sozialrechtlichen Status der PiAsMindestregelung könnte der Standard werden und aktuelle Situation verschlechternkeine finanzielle Entlastung bezüglich Schulgeld vorgesehenweiterhin eigene Finanzierung der Weiterbildung durch die PiAseigene Kosten werden nicht gedeckt durch unzureichende BezahlungBefürchtung von Ungleichbehandlung von PiAs und PiWsunzureichend geklärte Finanzierung des neuen Studiumsfinanzielle Entschädigung der praktischen Studienanteilezu wenig Studienplatzzahlen im Bachelor- und Masterstudiengang, um notwendige Versorgung zu gewährleistenGleichstellung der approbierten KJPs ggü. PPs und Fachpsychotherapeut*innen nicht vorgesehenprekären Bedingungen für die PiA wurden sogar gesetzlich festgeschrieben und damit legitimiertverpasste Chance, angemessene Regelungen für die Finanzierung der Aus- und Weiterbildung zu treffenLösungsvorschlag/ ForderungenAngemessenen Übergangsregelungen für Studierende des alten Systems & PiAadäquates Finanzierungskonzept der ambulanten Weiterbildunglängere ÜbergangsfristenAnpassung der staatlichen Prüfung im Jahr 2032 – mehr Prüfungszeiträume als nur Frühjahr 2032Vergütung von mindestens 1000€ – bessere/ höhere VergütungKlärung des sozial-rechtlichen Status von PiASchuldgeldfreiheitFinanzierung der WeiterbildungAnteil von mindestens 40% am umgesetzten Honorar für PiA & PiW in der ambulanten WeiterbildungRegelungen für Übergangszeiten – Gleichbehandlung von PiA & PiW in der stationären VersorgungPiA – Vollmitglieder der jeweiligen Psychotherapeutenkammer – analog zu PiWFinanzierung des neuen Studiumseinheitliche Finanzierung der Mehrkostenangemessenen Seminargrößen & ausreichen Personal & RäumeAufstockung der Studienplatzzahlen (BA & MA)finanziellen Entschädigung der praktischen Studienanteile – angemessenen Regelung für VergütungGleichstellung der Kinder- & Jugendtherapeut*innen Jun 2019Gesellschaft und EthikNeuregelung der Geschlechtseintragungen von trans*- und intergeschlechtlichen MenschenDownload SchließenJun 2019Neuregelung der Geschlechtseintragungen von trans*- und intergeschlechtlichen MenschenGesellschaft und EthikZusammenfassungAn wen adressiert?Bundesministerin Lambrecht (Justiz)Problemvorliegender Gesetzesentwurf zur Neuregelung der Geschlechtseintragungenbleibt weit hinter internationalen Standards zurückwiderspricht aktuellen medizinischen Kenntnisstand zu Trans*- und Intergeschlechtlichkeitspiegelt weder wissenschaftliche noch gesellschaftliche Sicht widerbehält Fremdbestimmung und definitorische Ausgrenzung beiLösungsvorschlag/ Forderungenumgehender Rückzug des GesetztesentwurfesErarbeitung eines neuen Entwurfes (im Dialog mit Betroffenen)angemessene Berücksichtigung Betroffenerfreie & gleichberechtigte GesellschaftRegelungenfrei von Fremdbestimmung & Zwangsberatung mit Begutachtungscharakterdie nicht bei Gerichten, sondern einheitlich bei den Standesämter angesiedelt sinddie keine Antragverfahren, sondern Erklärungsverfahren sind Jun 2019PsychThGAusgestaltung des neuen Psychotherapeutengesetzes und der anderen psychologischen Fächer an den UniversitätenDownload SchließenJun 2019Ausgestaltung des neuen Psychotherapeutengesetzes und der anderen psychologischen Fächer an den UniversitätenPsychThGZusammenfassungAn wen adressiert?Gesetzgeber (Bund)HochschulenProblemWegfall von neuen KJPler*innen aus anderen Studiengängen mit dem neuen PsychThGAusbRefGVerringerung der bereits belasteten KapazitätenMasterplatzproblematik (nicht für jede*n Psychologiestudierenden steht ein Masterplatz zur Verfügung)unsichere Finanzierung des Studienganges, mit der Folge evtl. sinkende Qualität der Lehrenicht nachlassender Bedarf an Psycholog*innen und Psychotherapeut*innen in der Gesellschaft1. Konzeption des Bachelorsbeträchtlicher Umfang der Vorgaben in ApprobationsordungPolyvalenz gefährdetumfassende Berufsorientierung und Erwerb von Grundlagenwissen gefährdet2. Studieninhalte und StudierbarkeitMasterarbeit und psychotherapeutische Approbationsprüfung parallel im letzten Mastersemester vorgesehenVerschiebung der Praxisinhalte auf das Studium verschiebt die prekäre Lage der aktuellen Ausbildung ins Studium3. Akkreditierungberufsrechtlichen Anerkennung von Bachelorstudiengängen im Zuge des Akkreditierungsverfahrens soll weiterhin den*die studentische*n Gutachter*in unberücksichtigt lassen4. Studienplätzealleiniger Bachelorabschluss keine Relevanz auf dem Arbeitsmarktunzureichende Anzahl an Masterstudienplätzen5. ApprobationsprüfungDetailtiefe der Prüfungskonzeptionunzureichende Festlegung des Verfahrens bei Nichtantritt oder Nichtbestehenpsychotherapeutische Prüfung nach dem Bachelor kein Mehrwert6. Weiterbildungunzureichende Gestaltung der Ausgestaltung und Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung nach der Approbation7. ÜbergangsregelungUnsicherheit über Ausbildungssituation in den nächsten Jahrenzu knappe Fristen für den Übergang von alten ins neue SystemAnsturm auf auslaufende Ausbildungsplätze zu befürchtenmit aktueller Regelung gibt es erst 2025/28 Psychotherapeut*innen mit Approbation/ nach dem neuen System8. Situation der aktuellen Psychotherapeut*innen in AusbildungFehlen jeglicher Regelungen zur Beseitigung der aktuellen prekären Lage der Psychotherapeut*innen in Ausbildung, die vom momentanen Gesetzesentwurf nicht im Geringsten profitieren, sondern im Gegenteil unter enormen Zeitdruck gesetzt werdenSchaffung Zwei-Klassen-System: es wird zu einer Ungleichbehandlung von PiAs und PiWs kommen9. Legaldefinitionzu eng gefasstAnschluss an Einschätzung der Deutschen Gesellschaft für Psychologie und des Fakultätentages Psychologie vom 11.03.201910. Befugniserweiterungkeine Befungnis für Psychotherapeut*innen Arbeitsunfähigkeit zu begutachtenLösungsvorschlag/ Forderungentransparenter Prozess – Beteiligung der Studierendenvertretung an den Verhandlungen (Ausgestaltung des Psychologiestudiums & des psychotherapeutischen Ausbildungsweges)Aufstockung der Plätze im Master zu ausreichender Anzahl (Gewährleistung MAsterplatz für alle Bachelorstudierendenausreichende Finanzierung der Studienplätze – Sicherstellung der Qualität der LehreGelder für die Durchsetzung der Gesetzesreform sollen den universitäten psychologischen Instituten für eine sinnvolle Finanzierung zur Verfügung gestellt werdenAusfinanzierung darf anderen Teilbereichen der Psychologie nicht schadenpolyvalenter Bachelor – Vorgaben der Approbationsordnung an das Bachelor-Studium möglichst gering haltenRegelstudienzeit von 10 Semstern soll nicht überschritten werden – Studierbarkeit soll gegeben seinUnterstützung des Änderungsvorschlages der DGPs vom 29.01.2019 (Akkreditierung)Finanzierung der Psychotherapie-Masterplätze darf nicht zulasten der anderen Spezialisierungmöglichkeiten im Master fallenausreichende Anzahl von Prüfungsterminen für Approbationsprüfungbei Nichtbestehen muss die Prüfung wiederholt werden dürfenKEINE psychotherapeutische Prüfung nach dem Bachelorlängere Übergangsfristen für Studierende des alten SystemsRegelungen, die den Wechsel ins neue System ermöglichenausreichendes Angebot an NachqualifizierungsmöglichkeitenSituation der aktuellen PiAsGewährleistung sozialrechtlich anerkannte Abrechnung von (therapeutisch-) psychologischen LeistungenLeistung muss der Kompetenz & Veratnwortung entsprechend vergütet werden(sozial-) rechtlicher Status sollte einem Anstellungsverhältnis entsprechenGleichbahndlung von PiAs & PiWsErgänzung des SGB V sollte folgendes beinhalten -> „Befugniserweiterung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten [und Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten] zur Beurteilung und Feststellung von Arbeitsunfähigkeit sowie zur Begutachtung anderer, die berufliche Belastung betreffender Aspekte bei Patientinnen und Patienten mit psychischen Erkrankungen“ Jun 2019ZulassungstestZulassungstest zum Bachelor StudiengangDownload SchließenJun 2019Zulassungstest zum Bachelor StudiengangZulassungstestZusammenfassungAn wen adressiert?Projektleitung „STAV-Psych-BaWü zur Studierendenauswahl“BaPsy-DGPsProblemneuer Zulassungstest ab 2020 in BaWü eingeführtim WiSe 2019 bereits an schon eingeschriebenen Studis im ersten Semester erprobtbis jetzt unzureichender Einbezug von Studierenden als Interessengruppe der zukünftig Betroffenen in den Projektprozessunzureichende Transparenz des Inhalts, der Struktur und des Formats für Teilnehmendefehlende Anleitung für die Vorbereitung auf den Testunzureichende Transparenz der Gewichtung des Tests in Bezug auf andere Zulassungskriterienbei Testung entstehende Kosten sollen aktuell von Teilnehmanden getragen werdenChancengleichheit nicht gewährleistetWahl des Studiengangs sollte nicht abhängig vom sozioökonomischen Status seinaktuell Kooperation mit Projektleitung von „STAV-Psych-BaWü zur Studierendenauswahl“, vorwiegend über persönliche Kontakte, nicht offiziellSorge, dass Einführung von individuell unterschiedlichen Zulasssungstests an staatlichen Universitäten zu einer Unübersichtlichkeit und Verkomplizierung des Bewerbungsprozesses führtSorge, dass der Test nicht mehr zu einer Zulassungsentscheidung beiträgt als die AbiturnoteSorge, dass Test systhematisch Kulturen diskriminieren könnteLösungsvorschlag/ Forderungen1. Einsicht und Einbezug in die Testkonstruktion und -entwicklungAustausch zwischen Projektleitung „STAV-Psych-BaWü zur Studierendenauswahl“ und der „AG Zulassungstest“ des PsyFako e.V.2. Transparenz für Testteilnehmendeoffene Darlegung des Testinhalts, Struktur und Format für Teilnehmendeöffentliche Kommunikation der Testgewichtigung im Verhältnis zu Abiturnote und ZusatzqualifikationenOrientierung an Master-Tests3. Kostenfreier Zugang zu offiziellen Vorbereitungsmaterialienöffentliches Beispielmaterial von offizieller Seite [Anmerkung: durch den DGPS]4. Kostenfreie TestteilnahmeStudiengangswahl darf nicht vom sozioökonomischen Status der Testteilnehmenden abhängig sein;Einsicht in die Kostenaufstellung5. Zukunftsperspektivepositive Erfahrung mit dem Baden-Württembergischen PilotprojektForderung einer offiziellen Kooperation über persönliche Kontakte hinausbundeseinheitliche ZulassungsverfahrenForderung der hächsten inkrementellen Validität zum Kriterium Studienerfolg (im Vergleich zur Abiturnote); kulturfreies Verfahrenandere Fähigkeiten für das Psychologiestudium als SchulleistungForderung sind notwendig, aber nicht zwangsläufig hinreichend Mrz 2019PsychThGStellungnahme zum Kabinettsentwurf des PsychotherapeutenausbildungsreformgesetzDownload SchließenMrz 2019Stellungnahme zum Kabinettsentwurf des PsychotherapeutenausbildungsreformgesetzPsychThGZusammenfassungAn wen adressiert?Gesetzgeber (Bund)HochschulenProblemWegfall von neuen KJPler*innen aus anderen Studiengängen mit dem neuen PsychThGAusbRefGVerringerung der bereits belasteten KapazitätenMasterplatzproblematik (nicht für jede*n Psychologiestudierenden steht ein Masterplatz zur Verfügung)unsichere Finanzierung des Studienganges, mit der Folge evtl. sinkende Qualität der Lehrenicht nachlassender Bedarf an Psycholog*innen und Psychotherapeut*innen in der Gesellschaft1. Konzeption des Bachelorsbeträchtlicher Umfang der Vorgaben in ApprobationsordungPolyvalenz gefährdetumfassende Berufsorientierung und Erwerb von Grundlagenwissen gefährdet2. Studieninhalte und StudierbarkeitMasterarbeit und psychotherapeutische Approbationsprüfung parallel im letzten Mastersemester vorgesehenVerschiebung der Praxisinhalte auf das Studium verschiebt die prekäre Lage der aktuellen Ausbildung ins Studium3. Akkreditierungberufsrechtlichen Anerkennung von Bachelorstudiengängen im Zuge des Akkreditierungsverfahrens soll weiterhin den*die studentische*n Gutachter*in unberücksichtigt lassen4. Studienplätzealleiniger Bachelorabschluss keine Relevanz auf dem Arbeitsmarktunzureichende Anzahl an Masterstudienplätzen5. ApprobationsprüfungDetailtiefe der Prüfungskonzeptionunzureichende Festlegung des Verfahrens bei Nichtantritt oder Nichtbestehenpsychotherapeutische Prüfung nach dem Bachelor kein Mehrwert6. Weiterbildungunzureichende Gestaltung der Ausgestaltung und Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung nach der Approbation7. ÜbergangsregelungUnsicherheit über Ausbildungssituation in den nächsten Jahrenzu knappe Fristen für den Übergang von alten ins neue SystemAnsturm auf auslaufende Ausbildungsplätze zu befürchtenmit aktueller Regelung gibt es erst 2025/28 Psychotherapeut*innen mit Approbation/ nach dem neuen System8. Situation der aktuellen Psychotherapeut*innen in AusbildungFehlen jeglicher Regelungen zur Beseitigung der aktuellen prekären Lage der Psychotherapeut*innen in Ausbildung, die vom momentanen Gesetzesentwurf nicht im Geringsten profitieren, sondern im Gegenteil unter enormen Zeitdruck gesetzt werdenSchaffung Zwei-Klassen-System: es wird zu einer Ungleichbehandlung von PiAs und PiWs kommen9. Legaldefinitionzu eng gefasstAnschluss an Einschätzung der Deutschen Gesellschaft für Psychologie und des Fakultätentages Psychologie vom 11.03.201910. Befugniserweiterungkeine Befungnis für Psychotherapeut*innen Arbeitsunfähigkeit zu begutachtenLösungsvorschlag/ Forderungentransparenter Prozess – Beteiligung der Studierendenvertretung an den Verhandlungen (Ausgestaltung des Psychologiestudiums & des psychotherapeutischen Ausbildungsweges)Aufstockung der Plätze im Master zu ausreichender Anzahl (Gewährleistung MAsterplatz für alle Bachelorstudierendenausreichende Finanzierung der Studienplätze – Sicherstellung der Qualität der LehreGelder für die Durchsetzung der Gesetzesreform sollen den universitäten psychologischen Instituten für eine sinnvolle Finanzierung zur Verfügung gestellt werdenAusfinanzierung darf anderen Teilbereichen der Psychologie nicht schadenpolyvalenter Bachelor – Vorgaben der Approbationsordnung an das Bachelor-Studium möglichst gering haltenRegelstudienzeit von 10 Semstern soll nicht überschritten werden – Studierbarkeit soll gegeben seinUnterstützung des Änderungsvorschlages der DGPs vom 29.01.2019 (Akkreditierung)Finanzierung der Psychotherapie-Masterplätze darf nicht zulasten der anderen Spezialisierungmöglichkeiten im Master fallenausreichende Anzahl von Prüfungsterminen für Approbationsprüfungbei Nichtbestehen muss die Prüfung wiederholt werden dürfenKEINE psychotherapeutische Prüfung nach dem Bachelorlängere Übergangsfristen für Studierende des alten SystemsRegelungen, die den Wechsel ins neue System ermöglichenausreichendes Angebot an NachqualifizierungsmöglichkeitenSituation der aktuellen PiAsGewährleistung sozialrechtlich anerkannte Abrechnung von (therapeutisch-) psychologischen LeistungenLeistung muss der Kompetenz & Veratnwortung entsprechend vergütet werden(sozial-) rechtlicher Status sollte einem Anstellungsverhältnis entsprechenGleichbahndlung von PiAs & PiWsErgänzung des SGB V sollte folgendes beinhalten -> „Befugniserweiterung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten [und Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten] zur Beurteilung und Feststellung von Arbeitsunfähigkeit sowie zur Begutachtung anderer, die berufliche Belastung betreffender Aspekte bei Patientinnen und Patienten mit psychischen Erkrankungen“ Jan 2019PsychThGStellungnahme zum Referentenentwurf des PsychotherapeutenausbildungsreformgesetzDownload SchließenJan 2019Stellungnahme zum Referentenentwurf des PsychotherapeutenausbildungsreformgesetzPsychThGZusammenfassungAn wen adressiert?Gesetzgeber (Bund)HochschulenProblemWegfall von neuen KJPler*innen aus anderen Studiengängen mit dem neuen PsychThGAusbRefGVerringerung der bereits belasteten KapazitätenMasterplatzproblematik (nicht für jede*n Psychologiestudierenden steht ein Masterplatz zur Verfügung)unsichere Finanzierung des Studienganges, mit der Folge evtl. sinkende Qualität der Lehrenicht nachlassender Bedarf an Psycholog*innen und Psychotherapeut*innen in der Gesellschaft1. Konzeption des Bachelorsbeträchtlicher Umfang der Vorgaben in ApprobationsordungPolyvalenz gefährdetumfassende Berufsorientierung und Erwerb von Grundlagenwissen gefährdet2. Studieninhalte und StudierbarkeitMasterarbeit und psychotherapeutische Approbationsprüfung parallel im letzten Mastersemester vorgesehenVerschiebung der Praxisinhalte auf das Studium verschiebt die prekäre Lage der aktuellen Ausbildung ins Studium3. Akkreditierungberufsrechtlichen Anerkennung von Bachelorstudiengängen im Zuge des Akkreditierungsverfahrens soll weiterhin den*die studentische*n Gutachter*in unberücksichtigt lassen4. Studienplätzealleiniger Bachelorabschluss keine Relevanz auf dem Arbeitsmarktunzureichende Anzahl an Masterstudienplätzen5. ApprobationsprüfungDetailtiefe der Prüfungskonzeptionunzureichende Festlegung des Verfahrens bei Nichtantritt oder Nichtbestehenpsychotherapeutische Prüfung nach dem Bachelor kein Mehrwert6. Weiterbildungunzureichende Gestaltung der Ausgestaltung und Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung nach der Approbation7. ÜbergangsregelungUnsicherheit über Ausbildungssituation in den nächsten Jahrenzu knappe Fristen für den Übergang von alten ins neue SystemAnsturm auf auslaufende Ausbildungsplätze zu befürchtenmit aktueller Regelung gibt es erst 2025/28 Psychotherapeut*innen mit Approbation/ nach dem neuen System8. Situation der aktuellen Psychotherapeut*innen in AusbildungFehlen jeglicher Regelungen zur Beseitigung der aktuellen prekären Lage der Psychotherapeut*innen in Ausbildung, die vom momentanen Gesetzesentwurf nicht im Geringsten profitieren, sondern im Gegenteil unter enormen Zeitdruck gesetzt werdenSchaffung Zwei-Klassen-System: es wird zu einer Ungleichbehandlung von PiAs und PiWs kommen9. Legaldefinitionzu eng gefasstAnschluss an Einschätzung der Deutschen Gesellschaft für Psychologie und des Fakultätentages Psychologie vom 11.03.201910. Befugniserweiterungkeine Befungnis für Psychotherapeut*innen Arbeitsunfähigkeit zu begutachtenLösungsvorschlag/ Forderungentransparenter Prozess – Beteiligung der Studierendenvertretung an den Verhandlungen (Ausgestaltung des Psychologiestudiums & des psychotherapeutischen Ausbildungsweges)Aufstockung der Plätze im Master zu ausreichender Anzahl (Gewährleistung MAsterplatz für alle Bachelorstudierendenausreichende Finanzierung der Studienplätze – Sicherstellung der Qualität der LehreGelder für die Durchsetzung der Gesetzesreform sollen den universitäten psychologischen Instituten für eine sinnvolle Finanzierung zur Verfügung gestellt werdenAusfinanzierung darf anderen Teilbereichen der Psychologie nicht schadenpolyvalenter Bachelor – Vorgaben der Approbationsordnung an das Bachelor-Studium möglichst gering haltenRegelstudienzeit von 10 Semstern soll nicht überschritten werden – Studierbarkeit soll gegeben seinUnterstützung des Änderungsvorschlages der DGPs vom 29.01.2019 (Akkreditierung)Finanzierung der Psychotherapie-Masterplätze darf nicht zulasten der anderen Spezialisierungmöglichkeiten im Master fallenausreichende Anzahl von Prüfungsterminen für Approbationsprüfungbei Nichtbestehen muss die Prüfung wiederholt werden dürfenKEINE psychotherapeutische Prüfung nach dem Bachelorlängere Übergangsfristen für Studierende des alten SystemsRegelungen, die den Wechsel ins neue System ermöglichenausreichendes Angebot an NachqualifizierungsmöglichkeitenSituation der aktuellen PiAsGewährleistung sozialrechtlich anerkannte Abrechnung von (therapeutisch-) psychologischen LeistungenLeistung muss der Kompetenz & Veratnwortung entsprechend vergütet werden(sozial-) rechtlicher Status sollte einem Anstellungsverhältnis entsprechenGleichbahndlung von PiAs & PiWsErgänzung des SGB V sollte folgendes beinhalten -> „Befugniserweiterung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten [und Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten] zur Beurteilung und Feststellung von Arbeitsunfähigkeit sowie zur Begutachtung anderer, die berufliche Belastung betreffender Aspekte bei Patientinnen und Patienten mit psychischen Erkrankungen“ Nov 2018LandespolitikAkkreditierung in Mecklenburg-VorpommernDownload SchließenNov 2018Akkreditierung in Mecklenburg-VorpommernLandespolitikZusammenfassungAn wen adressiert?Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern: Manuela SchwesigMinisterin für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern: Birgit HesseMinister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit des Landes Mecklenburg-Vorpommern: Harry GlaweProblemangestrebte Landtagsentscheidung zur Änderung des Hochschulgesetzes wird schädliche Folgen für Studierende und Absolvent*innen der Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern haben (im Bezug auf Anerkennung von Studienleistungen und Studienabschlüssen)Mobilität innerhalb Deutschland würde erschwert werdenMeck-Pom als Mobilitätsziel von ausländischen Studis und Studis aus anderen Bundesländern disqualifiziertAttrativität von Mec-Pom als Hochschulstandort sinkt nicht nur für Studis, sondern auch Lehrende, Forscher*innenzukünfitge Qualität der akademischen Ausbildung in Meck-Pom dadurch gefährdetdeutsche Hochschullandschaft wird auf internationaler Ebene diskreditierteuropaweite Vergleichbarkeit von Studiengängen und Studienabschlüssen nicht mehr gewährleistet Nov 2018Gesellschaft und EthikNachhaltigkeit und Ethik an HochschulenDownload SchließenNov 2018Nachhaltigkeit und Ethik an HochschulenGesellschaft und EthikZusammenfassungAn wen adressiert?alle Hochschulangehörigen, insbesondere an die HochschulleitungenPartner der Hochschulen (z.B. Studierendenwerke)bildungspolitische Akteure auf Landes- und BundesebeneProblemfortschreitender Klimawandel, Resourcenverknappung, zunehmende Biodiversitätsverluste, zwischen und innerstaatliche Konflikte, soziale Ungleichheit, ErnährungsunsicherheitLösungsvorschlag/ Forderungenausführliche Begründungen, mögliche Maßnahmen sowie Good-Practice-Beispiele finden sich im PP aufgelistet in den Bereichen Governance, Betrieb, Lehre, ForschungDas Verantwortungsbewusstsein für einen nachhaltigen Umgang mit Gesellschaft,Wirtschaft und Umwelt bei Hochschulleitungen, Studierenden, Wissenschaftler_innen und den weiteren Hochschulangehörigen fördern.Alle Hochschulangehörigen und Verantwortlichen der Wissenschaftspolitik zu strukturellen Veränderungen in den Bereichen Lehre, Forschung und Betrieb anregen und konkrete Wege des Wandels aufzeigen.Nachhaltiges und ethisches Handeln als Selbstverständlichkeit in Hochschulen und so in der Konsequenz auch in der Gesellschaft zu etablieren.ausführliche Begründungen, mögliche Maßnahmen sowie Good-Practice-Beispiele finden sich im PP aufgelistet in den Bereichen Governance, Betrieb, Lehre, Forschung Nov 2018Gesellschaft und EthikPosition der Jugend zu der neuen Strategie der Bundesregierung zu Globaler GesundheitDownload SchließenNov 2018Position der Jugend zu der neuen Strategie der Bundesregierung zu Globaler GesundheitGesellschaft und EthikZusammenfassungAn wen adressiert?BundesregierungProblemwichtige Themen aus Sicht des Nachwuchses zur Globalen Gesundheit:Forschung und LehreUniversal Health CoverageKonzept der Planetaren Gesundheit Jun 2018LandespolitikStellungnahme zum Thema „BaPsychKHG“Download SchließenJun 2018Stellungnahme zum Thema „BaPsychKHG“LandespolitikZusammenfassungAn wen adressiert?Bayrische LandesregierungProblemNovellierung des Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes weißt erhebliche Mängel aufOrientierung des BayPsychKHG am BayMRVG (Maßregelvollzug) nicht akzeptabelLinderung psychischen Leids und das individuelle Patient*innenwohl tritt in den Hintergrundträgt massiv zur Stigmatisierung von psychischen Krankheiten beiUnterbringung von nicht-delinquenten Personen nach dem Vorbild der Unterbringung von verurteilten Straftäter*innen widerspricht der UnschuldsvermutungKinder und Jugendliche werden ohne Sonderregelungen miteingeschlossenMeldepflicht (Art. 14) stellt einen erheblichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte darLösungsvorschlag/ Forderungenentsprechende Überarbeitung des Gesetzentwurfs Jun 2018StudiumStudieren mit psychischer Störung – Chancengleicheit auch bei PrüfungenDownload SchließenJun 2018Studieren mit psychischer Störung – Chancengleicheit auch bei PrüfungenStudiumZusammenfassungAn wen adressiert?Hochschulen, deren Gremien/Prüfungsausschüssen, die Studierendenvertretungen und allen weiteren BeteiligtenProblemStudierende mit psychischen Erkrankungen, die im Gegensatz zu körperlichen Erkrankungen weniger sichtbar sind, erhalten in Prüfungssituationen weniger Unterstützungnach Schätzung etwa jeder vierte Studierende von psychischen Problem betroffenHürden, die zu Studienabbruch und bedeutsamen psychosozialen Beeinträchtigungen von Betroffenen führenBeratungsangebote und die Rechte der Studierenden im Falle einer psychischen Störung oft nicht bekanntBefürchtung Opfer von Stigmatisierung zu werdenPrüfungenregelmäßig psychosoziale Stresssituationenvor allem belastend für BetroffeneNachteilsausgleichbegründet durch stigmatisierenden Begriff „Behinderung“ im SozialgesetzbuchPrüfungsordnung – ProblemeNachteilsausglich bei „Glaubhaftmachung“ einer solchen BeeinträchtigungPrüfungsausschüsse veweigern einen Nachteilsausgleich „pauschal“nichtsichtbaren Erkrankungen werden „stigmatisiert“Prüfungsausschüsse bestzt mit Personen, die über nicht ausreichende klinisch-diagnostische oder psychologische bzw. psychotherapeutische Kompetenzen verfügen um psychische Erkrankungen festzustellenlaut Aussagen werden selbst ärztliche Atteste ignoriert, die zur Glaubhaftmachung eingereicht werdenbewilligte Ausgleiche müssen mitunter bei allen Professor*innen für jede Prüfung geltend gemacht werdengrundlegende Recht auf informationelle Selbstbestimmung gefährdetoft werden aufwändige Einzellösungen gefunden, die mit hohen bürokratischen und strukturellen Barrieren verbunden sindLösungsvorschlag/ Forderungenaktive und gezielte Unterstützung für Studierende, sich gegen Ausgrenzung und Diskriminierung zu wehrenstrukturelle Barrieren beseitigenÜbersicht von Hilfsangeboten, Präventionsmaßnahmen und die Rechte der Studierenden bereitstellenPrüfungsämter und Prüfungsausschüsse für die Lage und die Rechte von Studierenden mit psychischer Störung sensibilisierenPrüfungsämter/-ausschüsse sollen Atteste ohne Symptompflicht anerkennenEinrichtung von Clearingstellen analog zur Ethikommission für Entscheidungen über Nachteilsausgleiche Filter zurücksetzen1 bis 20 von 107 Positionspapieren12…6❯