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1 bis 20 von 116 Positionspapieren

Datum

Themen

Titel


  • Jun 2019

    Ausgestaltung des neuen Psychotherapeutengesetzes und der anderen psychologischen Fächer an den Universitäten

    • PsychThG

    Zusammenfassung

    An wen adressiert?

    • Gesetzgeber (Bund)
    • Hochschulen

    Problem

    • Wegfall von neuen KJPler*innen aus anderen Studiengängen mit dem neuen PsychThGAusbRefG
      • Verringerung der bereits belasteten Kapazitäten
    • Masterplatzproblematik (nicht für jede*n Psychologiestudierenden steht ein Masterplatz zur Verfügung)
    • unsichere Finanzierung des Studienganges, mit der Folge evtl. sinkende Qualität der Lehre
    • nicht nachlassender Bedarf an Psycholog*innen und Psychotherapeut*innen in der Gesellschaft
    • 1. Konzeption des Bachelors
      • beträchtlicher Umfang der Vorgaben in Approbationsordung
      • Polyvalenz gefährdet
      • umfassende Berufsorientierung und Erwerb von Grundlagenwissen gefährdet
    • 2. Studieninhalte und Studierbarkeit
      • Masterarbeit und psychotherapeutische Approbationsprüfung parallel im letzten Mastersemester vorgesehen
      • Verschiebung der Praxisinhalte auf das Studium verschiebt die prekäre Lage der aktuellen Ausbildung ins Studium
    • 3. Akkreditierung
      • berufsrechtlichen Anerkennung von Bachelorstudiengängen im Zuge des Akkreditierungsverfahrens soll weiterhin den*die studentische*n Gutachter*in unberücksichtigt lassen
    • 4. Studienplätze
      • alleiniger Bachelorabschluss keine Relevanz auf dem Arbeitsmarkt
      • unzureichende Anzahl an Masterstudienplätzen
    • 5. Approbationsprüfung
      • Detailtiefe der Prüfungskonzeption
      • unzureichende Festlegung des Verfahrens bei Nichtantritt oder Nichtbestehen
      • psychotherapeutische Prüfung nach dem Bachelor kein Mehrwert
    • 6. Weiterbildung
      • unzureichende Gestaltung der Ausgestaltung und Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung nach der Approbation
    • 7. Übergangsregelung
      • Unsicherheit über Ausbildungssituation in den nächsten Jahren
      • zu knappe Fristen für den Übergang von alten ins neue System
      • Ansturm auf auslaufende Ausbildungsplätze zu befürchten
      • mit aktueller Regelung gibt es erst 2025/28 Psychotherapeut*innen mit Approbation/ nach dem neuen System
    • 8. Situation der aktuellen Psychotherapeut*innen in Ausbildung
      • Fehlen jeglicher Regelungen zur Beseitigung der aktuellen prekären Lage der Psychotherapeut*innen in Ausbildung, die vom momentanen Gesetzesentwurf nicht im Geringsten profitieren, sondern im Gegenteil unter enormen Zeitdruck gesetzt werden
      • Schaffung Zwei-Klassen-System: es wird zu einer Ungleichbehandlung von PiAs und PiWs kommen
    • 9. Legaldefinition
      • zu eng gefasst
      • Anschluss an Einschätzung der Deutschen Gesellschaft für Psychologie und des Fakultätentages Psychologie vom 11.03.2019
    • 10. Befugniserweiterung
      • keine Befungnis für Psychotherapeut*innen Arbeitsunfähigkeit zu begutachten

    Lösungsvorschlag/ Forderungen

    • transparenter Prozess – Beteiligung der Studierendenvertretung an den Verhandlungen (Ausgestaltung des Psychologiestudiums & des psychotherapeutischen Ausbildungsweges)
    • Aufstockung der Plätze im Master zu ausreichender Anzahl (Gewährleistung MAsterplatz für alle Bachelorstudierenden
    • ausreichende Finanzierung der Studienplätze – Sicherstellung der Qualität der Lehre
    • Gelder für die Durchsetzung der Gesetzesreform sollen den universitäten psychologischen Instituten für eine sinnvolle Finanzierung zur Verfügung gestellt werden
    • Ausfinanzierung darf anderen Teilbereichen der Psychologie nicht schaden
    • polyvalenter Bachelor – Vorgaben der Approbationsordnung an das Bachelor-Studium möglichst gering halten
    • Regelstudienzeit von 10 Semstern soll nicht überschritten werden – Studierbarkeit soll gegeben sein
    • Unterstützung des Änderungsvorschlages der DGPs vom 29.01.2019 (Akkreditierung)
    • Finanzierung der Psychotherapie-Masterplätze darf nicht zulasten der anderen Spezialisierungmöglichkeiten im Master fallen
    • ausreichende Anzahl von Prüfungsterminen für Approbationsprüfung
    • bei Nichtbestehen muss die Prüfung wiederholt werden dürfen
    • KEINE psychotherapeutische Prüfung nach dem Bachelor
    • längere Übergangsfristen für Studierende des alten Systems
    • Regelungen, die den Wechsel ins neue System ermöglichen
    • ausreichendes Angebot an Nachqualifizierungsmöglichkeiten
    • Situation der aktuellen PiAs
      • Gewährleistung sozialrechtlich anerkannte Abrechnung von (therapeutisch-) psychologischen Leistungen
      • Leistung muss der Kompetenz & Veratnwortung entsprechend vergütet werden
      • (sozial-) rechtlicher Status sollte einem Anstellungsverhältnis entsprechen
      • Gleichbahndlung von PiAs & PiWs

    Ergänzung des SGB V sollte folgendes beinhalten -> „Befugniserweiterung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten [und Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten] zur Beurteilung und Feststellung von Arbeitsunfähigkeit sowie zur Begutachtung anderer, die berufliche Belastung betreffender Aspekte bei Patientinnen und Patienten mit psychischen Erkrankungen“


  • Jun 2019

    Zulassungstest zum Bachelor Studiengang

    • Zulassungstest

    Zusammenfassung

    • An wen adressiert?
    • Projektleitung „STAV-Psych-BaWü zur Studierendenauswahl“
    • BaPsy-DGPs

    Problem

    • neuer Zulassungstest ab 2020 in BaWü eingeführt
    • im WiSe 2019 bereits an schon eingeschriebenen Studis im ersten Semester erprobt
    • bis jetzt unzureichender Einbezug von Studierenden als Interessengruppe der zukünftig Betroffenen in den Projektprozess
    • unzureichende Transparenz des Inhalts, der Struktur und des Formats für  Teilnehmende
      • fehlende Anleitung für die Vorbereitung auf den Test
    • unzureichende Transparenz der Gewichtung des Tests in Bezug auf andere Zulassungskriterien
    • bei Testung entstehende Kosten sollen aktuell von Teilnehmanden getragen werden
      • Chancengleichheit nicht gewährleistet
      • Wahl des Studiengangs sollte nicht abhängig vom sozioökonomischen Status sein
    • aktuell Kooperation mit Projektleitung von „STAV-Psych-BaWü zur  Studierendenauswahl“, vorwiegend über persönliche Kontakte, nicht offiziell
    • Sorge, dass Einführung von individuell unterschiedlichen Zulasssungstests an staatlichen Universitäten zu einer Unübersichtlichkeit und Verkomplizierung des Bewerbungsprozesses führt
    • Sorge, dass der Test nicht mehr zu einer Zulassungsentscheidung beiträgt als die Abiturnote
    • Sorge, dass Test systhematisch Kulturen diskriminieren könnte

    Lösungsvorschlag/ Forderungen

    • 1. Einsicht und Einbezug in die Testkonstruktion und -entwicklung
      • Austausch zwischen Projektleitung „STAV-Psych-BaWü zur Studierendenauswahl“ und der „AG Zulassungstest“ des PsyFako e.V.
    • 2. Transparenz für Testteilnehmende
      • offene Darlegung des Testinhalts, Struktur und Format für Teilnehmende
      • öffentliche Kommunikation der Testgewichtigung im Verhältnis zu Abiturnote und Zusatzqualifikationen
      • Orientierung an Master-Tests
    • 3. Kostenfreier Zugang zu offiziellen Vorbereitungsmaterialien
      • öffentliches Beispielmaterial von offizieller Seite [Anmerkung: durch den DGPS]
    • 4. Kostenfreie Testteilnahme
      • Studiengangswahl darf nicht vom sozioökonomischen Status der Testteilnehmenden abhängig sein;
      • Einsicht in die Kostenaufstellung
    • 5. Zukunftsperspektive
      • positive Erfahrung mit dem Baden-Württembergischen Pilotprojekt
      • Forderung einer offiziellen Kooperation über persönliche Kontakte hinaus
      • bundeseinheitliche Zulassungsverfahren
      • Forderung der hächsten inkrementellen Validität zum Kriterium Studienerfolg (im Vergleich zur Abiturnote); kulturfreies Verfahren
      • andere Fähigkeiten für das Psychologiestudium als Schulleistung

    Forderung sind notwendig, aber nicht zwangsläufig hinreichend


  • Mrz 2019

    Stellungnahme zum Kabinettsentwurf des Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz

    • PsychThG

    Zusammenfassung

    An wen adressiert?

    • Gesetzgeber (Bund)
    • Hochschulen

    Problem

    • Wegfall von neuen KJPler*innen aus anderen Studiengängen mit dem neuen PsychThGAusbRefG
      • Verringerung der bereits belasteten Kapazitäten
    • Masterplatzproblematik (nicht für jede*n Psychologiestudierenden steht ein Masterplatz zur Verfügung)
    • unsichere Finanzierung des Studienganges, mit der Folge evtl. sinkende Qualität der Lehre
    • nicht nachlassender Bedarf an Psycholog*innen und Psychotherapeut*innen in der Gesellschaft
    • 1. Konzeption des Bachelors
      • beträchtlicher Umfang der Vorgaben in Approbationsordung
      • Polyvalenz gefährdet
      • umfassende Berufsorientierung und Erwerb von Grundlagenwissen gefährdet
    • 2. Studieninhalte und Studierbarkeit
      • Masterarbeit und psychotherapeutische Approbationsprüfung parallel im letzten Mastersemester vorgesehen
      • Verschiebung der Praxisinhalte auf das Studium verschiebt die prekäre Lage der aktuellen Ausbildung ins Studium
    • 3. Akkreditierung
      • berufsrechtlichen Anerkennung von Bachelorstudiengängen im Zuge des Akkreditierungsverfahrens soll weiterhin den*die studentische*n Gutachter*in unberücksichtigt lassen
    • 4. Studienplätze
      • alleiniger Bachelorabschluss keine Relevanz auf dem Arbeitsmarkt
      • unzureichende Anzahl an Masterstudienplätzen
    • 5. Approbationsprüfung
      • Detailtiefe der Prüfungskonzeption
      • unzureichende Festlegung des Verfahrens bei Nichtantritt oder Nichtbestehen
      • psychotherapeutische Prüfung nach dem Bachelor kein Mehrwert
    • 6. Weiterbildung
      • unzureichende Gestaltung der Ausgestaltung und Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung nach der Approbation
    • 7. Übergangsregelung
      • Unsicherheit über Ausbildungssituation in den nächsten Jahren
      • zu knappe Fristen für den Übergang von alten ins neue System
      • Ansturm auf auslaufende Ausbildungsplätze zu befürchten
      • mit aktueller Regelung gibt es erst 2025/28 Psychotherapeut*innen mit Approbation/ nach dem neuen System
    • 8. Situation der aktuellen Psychotherapeut*innen in Ausbildung
      • Fehlen jeglicher Regelungen zur Beseitigung der aktuellen prekären Lage der Psychotherapeut*innen in Ausbildung, die vom momentanen Gesetzesentwurf nicht im Geringsten profitieren, sondern im Gegenteil unter enormen Zeitdruck gesetzt werden
      • Schaffung Zwei-Klassen-System: es wird zu einer Ungleichbehandlung von PiAs und PiWs kommen
    • 9. Legaldefinition
      • zu eng gefasst
      • Anschluss an Einschätzung der Deutschen Gesellschaft für Psychologie und des Fakultätentages Psychologie vom 11.03.2019
    • 10. Befugniserweiterung
      • keine Befungnis für Psychotherapeut*innen Arbeitsunfähigkeit zu begutachten

    Lösungsvorschlag/ Forderungen

    • transparenter Prozess – Beteiligung der Studierendenvertretung an den Verhandlungen (Ausgestaltung des Psychologiestudiums & des psychotherapeutischen Ausbildungsweges)
    • Aufstockung der Plätze im Master zu ausreichender Anzahl (Gewährleistung MAsterplatz für alle Bachelorstudierenden
    • ausreichende Finanzierung der Studienplätze – Sicherstellung der Qualität der Lehre
    • Gelder für die Durchsetzung der Gesetzesreform sollen den universitäten psychologischen Instituten für eine sinnvolle Finanzierung zur Verfügung gestellt werden
    • Ausfinanzierung darf anderen Teilbereichen der Psychologie nicht schaden
    • polyvalenter Bachelor – Vorgaben der Approbationsordnung an das Bachelor-Studium möglichst gering halten
    • Regelstudienzeit von 10 Semstern soll nicht überschritten werden – Studierbarkeit soll gegeben sein
    • Unterstützung des Änderungsvorschlages der DGPs vom 29.01.2019 (Akkreditierung)
    • Finanzierung der Psychotherapie-Masterplätze darf nicht zulasten der anderen Spezialisierungmöglichkeiten im Master fallen
    • ausreichende Anzahl von Prüfungsterminen für Approbationsprüfung
    • bei Nichtbestehen muss die Prüfung wiederholt werden dürfen
    • KEINE psychotherapeutische Prüfung nach dem Bachelor
    • längere Übergangsfristen für Studierende des alten Systems
    • Regelungen, die den Wechsel ins neue System ermöglichen
    • ausreichendes Angebot an Nachqualifizierungsmöglichkeiten
    • Situation der aktuellen PiAs
      • Gewährleistung sozialrechtlich anerkannte Abrechnung von (therapeutisch-) psychologischen Leistungen
      • Leistung muss der Kompetenz & Veratnwortung entsprechend vergütet werden
      • (sozial-) rechtlicher Status sollte einem Anstellungsverhältnis entsprechen
      • Gleichbahndlung von PiAs & PiWs

    Ergänzung des SGB V sollte folgendes beinhalten -> „Befugniserweiterung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten [und Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten] zur Beurteilung und Feststellung von Arbeitsunfähigkeit sowie zur Begutachtung anderer, die berufliche Belastung betreffender Aspekte bei Patientinnen und Patienten mit psychischen Erkrankungen“


  • Jan 2019

    Stellungnahme zum Referentenentwurf des Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz

    • PsychThG

    Zusammenfassung

    An wen adressiert?

    • Gesetzgeber (Bund)
    • Hochschulen

    Problem

    • Wegfall von neuen KJPler*innen aus anderen Studiengängen mit dem neuen PsychThGAusbRefG
      • Verringerung der bereits belasteten Kapazitäten
    • Masterplatzproblematik (nicht für jede*n Psychologiestudierenden steht ein Masterplatz zur Verfügung)
    • unsichere Finanzierung des Studienganges, mit der Folge evtl. sinkende Qualität der Lehre
    • nicht nachlassender Bedarf an Psycholog*innen und Psychotherapeut*innen in der Gesellschaft
    • 1. Konzeption des Bachelors
      • beträchtlicher Umfang der Vorgaben in Approbationsordung
      • Polyvalenz gefährdet
      • umfassende Berufsorientierung und Erwerb von Grundlagenwissen gefährdet
    • 2. Studieninhalte und Studierbarkeit
      • Masterarbeit und psychotherapeutische Approbationsprüfung parallel im letzten Mastersemester vorgesehen
      • Verschiebung der Praxisinhalte auf das Studium verschiebt die prekäre Lage der aktuellen Ausbildung ins Studium
    • 3. Akkreditierung
      • berufsrechtlichen Anerkennung von Bachelorstudiengängen im Zuge des Akkreditierungsverfahrens soll weiterhin den*die studentische*n Gutachter*in unberücksichtigt lassen
    • 4. Studienplätze
      • alleiniger Bachelorabschluss keine Relevanz auf dem Arbeitsmarkt
      • unzureichende Anzahl an Masterstudienplätzen
    • 5. Approbationsprüfung
      • Detailtiefe der Prüfungskonzeption
      • unzureichende Festlegung des Verfahrens bei Nichtantritt oder Nichtbestehen
      • psychotherapeutische Prüfung nach dem Bachelor kein Mehrwert
    • 6. Weiterbildung
      • unzureichende Gestaltung der Ausgestaltung und Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung nach der Approbation
    • 7. Übergangsregelung
      • Unsicherheit über Ausbildungssituation in den nächsten Jahren
      • zu knappe Fristen für den Übergang von alten ins neue System
      • Ansturm auf auslaufende Ausbildungsplätze zu befürchten
      • mit aktueller Regelung gibt es erst 2025/28 Psychotherapeut*innen mit Approbation/ nach dem neuen System
    • 8. Situation der aktuellen Psychotherapeut*innen in Ausbildung
      • Fehlen jeglicher Regelungen zur Beseitigung der aktuellen prekären Lage der Psychotherapeut*innen in Ausbildung, die vom momentanen Gesetzesentwurf nicht im Geringsten profitieren, sondern im Gegenteil unter enormen Zeitdruck gesetzt werden
      • Schaffung Zwei-Klassen-System: es wird zu einer Ungleichbehandlung von PiAs und PiWs kommen
    • 9. Legaldefinition
      • zu eng gefasst
      • Anschluss an Einschätzung der Deutschen Gesellschaft für Psychologie und des Fakultätentages Psychologie vom 11.03.2019
    • 10. Befugniserweiterung
      • keine Befungnis für Psychotherapeut*innen Arbeitsunfähigkeit zu begutachten

    Lösungsvorschlag/ Forderungen

    • transparenter Prozess – Beteiligung der Studierendenvertretung an den Verhandlungen (Ausgestaltung des Psychologiestudiums & des psychotherapeutischen Ausbildungsweges)
    • Aufstockung der Plätze im Master zu ausreichender Anzahl (Gewährleistung MAsterplatz für alle Bachelorstudierenden
    • ausreichende Finanzierung der Studienplätze – Sicherstellung der Qualität der Lehre
    • Gelder für die Durchsetzung der Gesetzesreform sollen den universitäten psychologischen Instituten für eine sinnvolle Finanzierung zur Verfügung gestellt werden
    • Ausfinanzierung darf anderen Teilbereichen der Psychologie nicht schaden
    • polyvalenter Bachelor – Vorgaben der Approbationsordnung an das Bachelor-Studium möglichst gering halten
    • Regelstudienzeit von 10 Semstern soll nicht überschritten werden – Studierbarkeit soll gegeben sein
    • Unterstützung des Änderungsvorschlages der DGPs vom 29.01.2019 (Akkreditierung)
    • Finanzierung der Psychotherapie-Masterplätze darf nicht zulasten der anderen Spezialisierungmöglichkeiten im Master fallen
    • ausreichende Anzahl von Prüfungsterminen für Approbationsprüfung
    • bei Nichtbestehen muss die Prüfung wiederholt werden dürfen
    • KEINE psychotherapeutische Prüfung nach dem Bachelor
    • längere Übergangsfristen für Studierende des alten Systems
    • Regelungen, die den Wechsel ins neue System ermöglichen
    • ausreichendes Angebot an Nachqualifizierungsmöglichkeiten
    • Situation der aktuellen PiAs
      • Gewährleistung sozialrechtlich anerkannte Abrechnung von (therapeutisch-) psychologischen Leistungen
      • Leistung muss der Kompetenz & Veratnwortung entsprechend vergütet werden
      • (sozial-) rechtlicher Status sollte einem Anstellungsverhältnis entsprechen
      • Gleichbahndlung von PiAs & PiWs
    • Ergänzung des SGB V sollte folgendes beinhalten -> „Befugniserweiterung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten [und Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten] zur Beurteilung und Feststellung von Arbeitsunfähigkeit sowie zur Begutachtung anderer, die berufliche Belastung betreffender Aspekte bei Patientinnen und Patienten mit psychischen Erkrankungen“


  • Nov 2018

    Akkreditierung in Mecklenburg-Vorpommern

    • Landespolitik

    Zusammenfassung

    An wen adressiert?

    • Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern: Manuela Schwesig
    • Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern: Birgit Hesse
    • Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit des Landes Mecklenburg-Vorpommern: Harry Glawe

    Problem

    • angestrebte Landtagsentscheidung zur Änderung des Hochschulgesetzes wird schädliche Folgen für Studierende und Absolvent*innen der Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern haben (im Bezug auf Anerkennung von Studienleistungen und Studienabschlüssen)
      • Mobilität innerhalb Deutschland würde erschwert werden
      • Meck-Pom als Mobilitätsziel von ausländischen Studis und Studis aus anderen Bundesländern disqualifiziert
    • Attrativität von Mec-Pom als Hochschulstandort sinkt nicht nur für Studis, sondern auch Lehrende, Forscher*innen
      • zukünfitge Qualität der akademischen Ausbildung in Meck-Pom dadurch gefährdet
    • deutsche Hochschullandschaft wird auf internationaler Ebene diskreditiert
      • europaweite Vergleichbarkeit von Studiengängen und Studienabschlüssen nicht mehr gewährleistet


  • Nov 2018

    Nachhaltigkeit und Ethik an Hochschulen

    • Gesellschaft und Ethik

    Zusammenfassung

    An wen adressiert?

    • alle Hochschulangehörigen, insbesondere an die Hochschulleitungen
    • Partner der Hochschulen (z.B. Studierendenwerke)
    • bildungspolitische Akteure auf Landes- und Bundesebene

    Problem

    • fortschreitender Klimawandel, Resourcenverknappung, zunehmende Biodiversitätsverluste, zwischen und innerstaatliche Konflikte, soziale Ungleichheit, Ernährungsunsicherheit

    Lösungsvorschlag/ Forderungen

    • ausführliche Begründungen, mögliche Maßnahmen sowie Good-Practice-Beispiele finden sich im PP aufgelistet in den Bereichen Governance, Betrieb, Lehre, Forschung
    • Das Verantwortungsbewusstsein für einen nachhaltigen Umgang mit Gesellschaft,Wirtschaft und Umwelt bei Hochschulleitungen, Studierenden, Wissenschaftler_innen und den weiteren Hochschulangehörigen fördern.
    • Alle Hochschulangehörigen und Verantwortlichen der Wissenschaftspolitik zu strukturellen Veränderungen in den Bereichen Lehre, Forschung und Betrieb anregen und konkrete Wege des Wandels aufzeigen.
    • Nachhaltiges und ethisches Handeln als Selbstverständlichkeit in Hochschulen und so in der Konsequenz auch in der Gesellschaft zu etablieren.
    • ausführliche Begründungen, mögliche Maßnahmen sowie Good-Practice-Beispiele finden sich im PP aufgelistet in den Bereichen Governance, Betrieb, Lehre, Forschung


  • Nov 2018

    Position der Jugend zu der neuen Strategie der Bundesregierung zu Globaler Gesundheit

    • Gesellschaft und Ethik

    Zusammenfassung

    An wen adressiert?

    • Bundesregierung

    Problem

    • wichtige Themen aus Sicht des Nachwuchses zur Globalen Gesundheit:
      • Forschung und Lehre
      • Universal Health Coverage
      • Konzept der Planetaren Gesundheit


  • Jun 2018

    Stellungnahme zum Thema „BaPsychKHG“

    • Landespolitik

    Zusammenfassung

    An wen adressiert?

    • Bayrische Landesregierung

    Problem

    • Novellierung des Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes weißt erhebliche Mängel auf
      • Orientierung des BayPsychKHG am BayMRVG (Maßregelvollzug) nicht akzeptabel
        • Linderung psychischen Leids und das individuelle Patient*innenwohl tritt in den Hintergrund
        • trägt massiv zur Stigmatisierung von psychischen Krankheiten bei
        • Unterbringung von nicht-delinquenten Personen nach dem Vorbild der Unterbringung von verurteilten Straftäter*innen widerspricht  der Unschuldsvermutung
      • Kinder und Jugendliche werden ohne Sonderregelungen miteingeschlossen
      • Meldepflicht (Art. 14) stellt einen erheblichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar

    Lösungsvorschlag/ Forderungen

    • entsprechende Überarbeitung des Gesetzentwurfs


  • Jun 2018

    Studieren mit psychischer Störung – Chancengleicheit auch bei Prüfungen

    • Studium

    Zusammenfassung

    An wen adressiert?

    • Hochschulen, deren Gremien/Prüfungsausschüssen, die Studierendenvertretungen und allen weiteren Beteiligten

    Problem

    • Studierende mit psychischen Erkrankungen, die im Gegensatz zu körperlichen Erkrankungen weniger sichtbar sind, erhalten in Prüfungssituationen weniger Unterstützung
    • nach Schätzung etwa jeder vierte Studierende von psychischen Problem betroffen
    • Hürden, die zu Studienabbruch und bedeutsamen psychosozialen Beeinträchtigungen von Betroffenen führen
      • Beratungsangebote und die Rechte der Studierenden im Falle einer psychischen Störung oft nicht bekannt
      • Befürchtung Opfer von Stigmatisierung zu werden
    • Prüfungen
      • regelmäßig psychosoziale Stresssituationen
      • vor allem belastend für Betroffene
    • Nachteilsausgleich
      • begründet durch stigmatisierenden Begriff „Behinderung“ im Sozialgesetzbuch
    • Prüfungsordnung – Probleme
      • Nachteilsausglich bei „Glaubhaftmachung“ einer solchen Beeinträchtigung
        • Prüfungsausschüsse veweigern einen Nachteilsausgleich „pauschal“
          • nichtsichtbaren Erkrankungen werden „stigmatisiert“
        • Prüfungsausschüsse bestzt mit Personen, die über nicht ausreichende klinisch-diagnostische oder psychologische bzw. psychotherapeutische Kompetenzen verfügen um psychische Erkrankungen festzustellen
        • laut Aussagen werden selbst ärztliche Atteste ignoriert, die zur Glaubhaftmachung eingereicht werden
        • bewilligte Ausgleiche müssen mitunter bei allen Professor*innen für jede Prüfung geltend gemacht werden
        • grundlegende Recht auf informationelle Selbstbestimmung gefährdet
    • oft werden aufwändige Einzellösungen gefunden, die mit hohen bürokratischen und strukturellen Barrieren verbunden sind

    Lösungsvorschlag/ Forderungen

    • aktive und gezielte Unterstützung für Studierende, sich gegen Ausgrenzung und Diskriminierung zu wehren
    • strukturelle Barrieren beseitigen
    • Übersicht von Hilfsangeboten, Präventionsmaßnahmen und die Rechte der Studierenden bereitstellen
    • Prüfungsämter und Prüfungsausschüsse für die Lage und die Rechte von Studierenden mit psychischer Störung sensibilisieren
    • Prüfungsämter/-ausschüsse sollen Atteste ohne Symptompflicht anerkennen
    • Einrichtung von Clearingstellen analog zur Ethikommission für Entscheidungen über Nachteilsausgleiche


  • Okt 2020

    Englische Übersetzung: Replication Crisis and Open Science in Psychology

    • Open Science

  • Jun 2018

    Replikationskrise und Open Science in der Psychologie

    • Open Science

    Zusammenfassung

    An wen adressiert?

    • Studierende
    • Universitäre Lehre und Forschung
    • Fördermittelstellen

    Problem

    • Replikationkrise
      • großer Teil der psychologischen Forschung produziert keine neuen Erkenntnisse, sondern womöglich häufig falsch-positive Ergebnisse
      • aktuelle Methodik der Psychologie ist anfällig für Verzerrungen (absichtliche und unabsichtliche)
    • fragwürdige Forschungsmethoden (engl. questionable research practices, QRP)
      • kein Nischenproblem
      • Wissenschaftssystem begünstigt Einsatz QRPs
    • Publikations-Bias und nur wenig publizierte Replikationsstudien
    • Vermittlung unzureichend gesicherter Forschungsergebnisse stellt eine massive Verschwendung von Ressourcen dar

    Lösungsvorschlag/ Forderungen

    • Behandlung der Replikationskrise in der Methodenlehre
    • kritische Einordnung der gelehrten Befunde in Grundlagen- und Anwendungsfächern in der Lehre
    • Präregistrierung von Abschlussarbeiten als Standard etablieren
    • Abschlussarbeiten als Replikationen ermöglichen
    • Offene Forschungspraktiken als zentrales Einstellungskriterium für alle wissenschaftlichen Positionen an psychologischen Instituten
    • Vergabe von Fördermitteln unter Bedingung offener Forschungspraktiken

    Antworten


  • Nov 2017

    Positionspapier zum Arbeitsentwurf „Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz“ des BMG

    • PsychThG

    Zusammenfassung

    An wen adressiert?

    • Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)
    • Berufsverbände
    • Träger aus dem Gesundheitswesen

    Problem

    • Auszubildende im aktuellen Modell erfahren keinerlei Verbesserung ihrer Ausbildungsbedingungen
      • sie sind nach der Umstellung des Modells mit der Notwendigkeit zur Nachqualifikation zusätzlich belastet
    • Einführung eines neuen Studiengangs „Psychotherapie“ führt zum Auseinanderdriften der psychologischen Fachrichtungen und damit langfristig zum Ende des klassischen Studiengangs „Psychologie“
    • keine verlässlich konsekutive Ausbildung gewährleistet (Platzmangel), da die Platzanzahl in den Psychotherapie-Masterstudiengängen nicht der Platzanzahl in den Psychotherapie-Bachelorstudiengängen entspricht
    • es ergibt sich ein Ausbildungsweg zum*zur Psychotherapeut*in mit drei Leistungshürden
      • „kapazitäre Überhänge bei der Verteilung von Kassensitzen“ ist nicht zielführend, da eine Unterversorgung an Psychotherapieplätzen besteht
    • immenser Leistungsdruck durch parallele Prüfungen, wissenschaftliche Abschlussarbeiten und Staatsexamina
    • Ermöglichung adäquater Lehre durch Psychotherapeut*innen ist teuer
    • Bezahlung der Weiterbildung nach TVÖD-TVL Entgeldgruppe 13 verschiebt das Problem der Ausbeutung in die Praxiszeiten während des Studiums

    Lösungsvorschlag/ Forderungen

    • Finanzen
      • Definition der Kosten (Zukunftsfrage der Ausbildungsinstitute)
      • Zusicherung der Kostenneutralität ist nicht haltbar
      • Existenzsicherung der aktuellen und zukünftigen Psychotherapeut:innen in Ausbildung
      • nähere Definition der Nachqualifikationskosten + Klärung des daraus resultierenden Status
      • angemessene Höhe der Vergütung nach Abschluss der fünfjährigen Weiterbildung festsetzen
    • zukünftige Status / Befugnisse der Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen mehr Beachtung schenken
    • Hochschulwesen
      • Bachelor in Psychotherapie soll dazu berechtigen an jeder anderen deutschen Hochschule, die einen Master anbietet, zu studieren
      • gleiche Anzahl an  Bachelorstudien- als auch Masterstudienplätzen und Weiterbildungsplätzen
    • Verlängerung der Weiterbildungszeit auf fünf Jahre muss inhaltlich begründet werden
    • Bei der Ausarbeitung der Berufsbezeichnung muss darauf geachtet werden, dass diese sowie der sozialrechtliche Status der Psychotherapeut*innen in Weiterbildung aufgeschlüsselt werden.


  • Nov 2017

    Positionspapier zur anhaltenden Masterplatzproblematik im Fach Psychologie

    • Masterplatzproblematik

    Zusammenfassung

    An wen adressiert?

    • Bildungsministerien
    • Hochschulen

    Problem

    • Bologna-Reform
      • Problematik von zu wenig Masterplätzen für die Bachelorabsolvent*innen der Psychologie
      • universitätsspezifische Auswahlkriterien verhindern Ziel der Reform
      • bisherige Maßnahmen unzureichend

    Lösungsvorschlag/ Forderungen

    • Garantie, dass jeder Bachelorabsolvent einen Masterstudienplatz in Anspruch nehmen kann
    • bundeseinheitliche erreichbare(!) Mindestzahl an ECTS als Zulassungsvorraussetzung zur Bewerbung
    • keine Benachteiligungen durch unterschiedliche ECTS Vergaben
    • Bundesweit einheitliche Bewerbungen und -fristen, Termine für das Versenden von Zulassungs- und Ablehnungsbescheiden sowie Immatrikulationszeitpunkte durch bundesweit einheitliches Vergabeverfahren


  • Nov 2017

    Positionspapier zum Thema Gremienblockzeit

    • Studium

    Zusammenfassung

    An wen adressiert?

    • alle deutschen Hoschulen

    Problem

    • Viele Unis haben keine Gremienblockzeit
      • Gremienblockzeit beschreibt einen definierten Zeitraum, in dem zu Gunsten von Gremienarbeit keine universitären Veranstaltungen stattfinden
      • Benachteiligung von Studis, die sich engagieren
        • Mitwirkung aller Mitglieder einer Hochschule an der universitären Selbstverwaltung wird von allen Hochschulgesetzen festgeschrieben

    Lösungsvorschlag/ Forderungen

    • Einführung von Gremienblockzeit an allen deutschen Hochschulen durch eine Festlegung in dieser in den Allgemeinen Bestimmungen einer jeden Hochschule
    • Teilnahme aller Gremienmitglieder gewährleisten und vor Benachteiliung schützen
    • Rahmenbedingungen
      • Kinderbetreuung in diesem Zeitraum möglich
      • keine universitären Veranstaltungen in diesem Zeitraum
      • Forschungsablauf nicht übermäßig dadurch beeinträchtigt


  • Nov 2017

    Beschlusstext anlässlich der Einladung zum CHE Hochschulranking

    • Sonstiges

    Zusammenfassung

    An wen adressiert?

    • CHE (Centrum für Hochschulentwicklung)

    Problem

    • vielerorts geäußerte Kritik am Ranking des Centrums für Hochschulentwicklung (CHE)

    Lösungsvorschlag/ Forderungen

    • Evaluation der Instrumente (Studierenden- und Professor*innen-Befragung) insbesondere zur Prüfung der Gütekriterien Reliabilität und Validität
    • Offenlegung von Stichprobenkennwerten der einzelnen Hochschulen und Veröffentlichung der Items
    • Erneuerung des Ampelsystems, sodass die Farbzuweisung nicht mehr abhängig vom Abschneiden der anderen Hochschulen ist
      • permanente Anzeige der (hochschulspezifischen) Mittelwerte der Kriterien
    • Es sollte dem*der Nutzer*in möglich sein, schon vor der Anzeige des Rankings eine erste Auswahl der anzuzeigenden Kriterien zu treffen


  • Jun 2017

    Anfrage zum Qualitätssiegel der DGPs

    • Sonstiges

    Zusammenfassung

    An wen adressiert?

    • Deutsche Gesellschaft für Psychologie

    Problem

    • problemlosen Übergang von Bachelor zu Master sowie die Qualität bezogen auf Inhalte und Strukturen des Studiums sicherstellen
    • Kommentar zum Kriterienkatalog des DGPs für das Qualitätssiegel für psychologischhe Bachelorstudiengänge an deutschsprachigen Hochschulen
      • starke Fokussierung auf Aspekte der Foschung, wodurch Aspekte der Lehre in den Hintergrund gestellt werden

    Lösungsvorschlag/Forderungen

    • Punkte, die im Kriterienkatalog fehlen oder zu kurz dargestellt werden
      • Regelmäßigkeit von Lehrevaluationen
      • Werden Strukturen bereitgestellt, die eine studentische Selbstverwaltung ermöglichen?
      • Vorhandensein fachspezifischer Literatur und Relation dieser zu den Studierendenzahlen
      • Sicherstellung einer ausreichenden Zahl an Lehrpersonen durch die Kapazitätsberechnung


  • Jun 2017

    Resolution zur Schaffung permanenter Stellen im wissenschaftlichen Mittelbau

    • Sonstiges

    Zusammenfassung

    An wen adressiert?

    • Hochschulen
    • Wissenschaftsministerien

    Problem

    • wissenschaftlichen Mittelbau fehlen unbefristete Stellen
      • Unsicherheit für Zukunftsplanung, da Aussichten auf unbefristete Stellen abseits der Professur gering sind
        • Karriere & Familienplanung in der Wissenschaft kaum vereinbar
        • Karriereweg für viele Studierende sehr unattraktiv
    • negative Folgen für Kontinuität von Lehre und langfristigen Forschungsvorhaben

    Lösungsvorschlag/ Forderungen

    • deutliche Erhöhung und Schaffung permanenter unbefristeter Stellen im wissenschaftlichen Mittelbau


  • Jun 2017

    Positionspapier zum MDR Beitrag des 10. Mai 2017

    • Sonstiges

    Zusammenfassung

    An wen adressiert?

    • MDR Exakt

    Problem

    • Beitrags des MDR Exakt vom 10.05.2017, „Therapie unter Drogen“, der Sachverhalte tendenziös dargestellt hat

    Lösungsvorschlag/ Forderungen

    • Richtigstellungen zum Beitrag
    • unvoreingenommene und wissenschaftlich fundierte Untersuchung der Psycholyse
    • Vorträge in Ergänzung zum universitären Lehrplan, auch wenn diese kontroverse Disziplinen betrachten,
    • offener wissenschaftlicher Diskurs über den Mainstream hinaus

     

    Antworten


  • Jun 2017

    Positionspapier zur aktuellen Lehrsituation in der Psychologie

    • Studium

    Zusammenfassung

    An wen adressiert?

    • Hochschulen

    Problem

    • Frust, Stress und Zukunftsängste im universitären Alltag des Psychologiestudiums
      • Angst, keinen Masterstudienplatz in der Psychologie zu erhalten
    • aktuelle Studiensituation gleichwohl maßgeblich von der Bologna-Reform geprägt
      • Verschulung des Studiums, Kanonisierung des Bildungsangebotes, weniger Wahlmöglichkeiten, ständige Überprüfung von Leistungen
      • deutlicher Anstieg der gefühlten Belastung seitens der Studierenden
    • Universitäten begreifen sich vornehmlich als Konkurrenten
      • Wettbewerb um Drittmittel, Publikationen sowie Studierende
      • Wünsche der Studierenden (in Bezug auf akademischen Erfolg sowie Planungssicherheit) stehen Bedürfnissen der Dozierenden gegenüber (Anspruch an faire Prüfungen und erfolreiche Forschungstätigkeiten)
    • Trade-Offs zwischen Forschung und Lehre
      • wissenschaftliche Mitarbeiter*innen sind prekären Beschäftigungsverhältnissen ausgesetzt
        • Publikationsdruck im Wissenschaftssystem
      • mittelmäßige Lehrtätigkeit reicht häufig aus
        • Engagement nur selten honoriert
      • knappe (zeitliche) Ressourcen führen zu Zielkonflikten
    • Anspannung zwischenmenschlicher Beziehungen
      • Noten bergen Konfliktpotential, werden zum Tabuthema
      • zunehmend gestresste oder verzweifelte Studierende

    Lösungsvorschlag/ Forderungen

    • Aufmerksamkeit gegenüber dem Thema Qualität der Lehre erhöhen
    • Bedeutung der Lehre im universitären Kontext mehr hervorheben
    • ausreichend Ressourcen für Lehre und Forschung zur Verfügung stellen
      • angemessene Lern- und Arbeitsbedingungen für Studierende & Dozierende sicherstellen
    • Recht auf Mitbestimmung der Studierenden und Dozierenden Qualität der Lehre
    • größtmögliche Transparenz der universitären Abläufe und Strukturen
    • Lehrinhalte: verstärkte Umsetzung des humanistischen Bildungsideals
      • Förderung selbstständigen kritischen Denkens
      • tiefgehende Auseinandersetzung mit den Lehrinhalten


  • Nov 2016

    Positionspapier zum Rahmenvertrag der VG Wort mit den Bundesländern

    • Sonstiges

    Zusammenfassung

    An wen adressiert?

    • Kultusministerkonferenz

    Problem

    • Bekräftigung des Positionspapiers der 23. PsyFaKo in Mainz zur Änderung des §52a UrhG
    • Pilotprojekt  an der Universität Osnabrück sowie die Weigerung der Hochschulen, den Rahmenvertrag zu unterschreiben, zeigt, dass die vorgeschlagene Lösung zur Durchsetzung des §52a UrhG nicht praktisch umsetzbar ist
    • massive Beeinträchtigung der Qualität der Lehre, da keine urheberrechtlich geschützten Lehrmaterialien mehr online zur Verfügung gestellt werden dürfen

    Lösungsvorschlag/ Forderungen

    • Vertragsentwurf, der dem zeitgemäßen Umgang mit digitalen Lehrmaterialien gerecht wird und eine hohe Qualität der Lehre gewährleistet
    • Einbezug der Studierenden in den Prozess
    • Aufrechterhaltung der Qualität der Lehre
    • Finden einer Übergangslösung


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