PositionspapiereSucheSuche Suche ClearJahrJahrJahrAuswählen2024202320222021202020192018201720162015201420132012201120102009PP: ThemenAnrechnung und Anerkennung (1)Nachhaltigkeit und Ethik (1)Prüfungen (1)TV-Stud (1)wiss. Mittelbau (1)WissZeitVG (1)PsychTh-ApprO (2)Zulassungstest (2)PiA Problematik (4)Landespolitik (5)Aktuelle Politik (6)Gesellschaft und Ethik (9)PsychThG & MWBO (9)Open Science (10)Sonstiges (10)Masterplatzproblematik (11)PsychThG (28)Studium (28)PP: SortierungSort contentSortierenTitel (A-Z)Titel (Z-A)Am neuestenAm ältestenSelect number per page10202550100Filter zurücksetzen1 bis 20 von 116 PositionspapierenDatumThemenTitelJun 2019PsychThGAusgestaltung des neuen Psychotherapeutengesetzes und der anderen psychologischen Fächer an den UniversitätenDownload SchließenJun 2019Ausgestaltung des neuen Psychotherapeutengesetzes und der anderen psychologischen Fächer an den UniversitätenPsychThGZusammenfassungAn wen adressiert?Gesetzgeber (Bund)HochschulenProblemWegfall von neuen KJPler*innen aus anderen Studiengängen mit dem neuen PsychThGAusbRefGVerringerung der bereits belasteten KapazitätenMasterplatzproblematik (nicht für jede*n Psychologiestudierenden steht ein Masterplatz zur Verfügung)unsichere Finanzierung des Studienganges, mit der Folge evtl. sinkende Qualität der Lehrenicht nachlassender Bedarf an Psycholog*innen und Psychotherapeut*innen in der Gesellschaft1. Konzeption des Bachelorsbeträchtlicher Umfang der Vorgaben in ApprobationsordungPolyvalenz gefährdetumfassende Berufsorientierung und Erwerb von Grundlagenwissen gefährdet2. Studieninhalte und StudierbarkeitMasterarbeit und psychotherapeutische Approbationsprüfung parallel im letzten Mastersemester vorgesehenVerschiebung der Praxisinhalte auf das Studium verschiebt die prekäre Lage der aktuellen Ausbildung ins Studium3. Akkreditierungberufsrechtlichen Anerkennung von Bachelorstudiengängen im Zuge des Akkreditierungsverfahrens soll weiterhin den*die studentische*n Gutachter*in unberücksichtigt lassen4. Studienplätzealleiniger Bachelorabschluss keine Relevanz auf dem Arbeitsmarktunzureichende Anzahl an Masterstudienplätzen5. ApprobationsprüfungDetailtiefe der Prüfungskonzeptionunzureichende Festlegung des Verfahrens bei Nichtantritt oder Nichtbestehenpsychotherapeutische Prüfung nach dem Bachelor kein Mehrwert6. Weiterbildungunzureichende Gestaltung der Ausgestaltung und Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung nach der Approbation7. ÜbergangsregelungUnsicherheit über Ausbildungssituation in den nächsten Jahrenzu knappe Fristen für den Übergang von alten ins neue SystemAnsturm auf auslaufende Ausbildungsplätze zu befürchtenmit aktueller Regelung gibt es erst 2025/28 Psychotherapeut*innen mit Approbation/ nach dem neuen System8. Situation der aktuellen Psychotherapeut*innen in AusbildungFehlen jeglicher Regelungen zur Beseitigung der aktuellen prekären Lage der Psychotherapeut*innen in Ausbildung, die vom momentanen Gesetzesentwurf nicht im Geringsten profitieren, sondern im Gegenteil unter enormen Zeitdruck gesetzt werdenSchaffung Zwei-Klassen-System: es wird zu einer Ungleichbehandlung von PiAs und PiWs kommen9. Legaldefinitionzu eng gefasstAnschluss an Einschätzung der Deutschen Gesellschaft für Psychologie und des Fakultätentages Psychologie vom 11.03.201910. Befugniserweiterungkeine Befungnis für Psychotherapeut*innen Arbeitsunfähigkeit zu begutachtenLösungsvorschlag/ Forderungentransparenter Prozess – Beteiligung der Studierendenvertretung an den Verhandlungen (Ausgestaltung des Psychologiestudiums & des psychotherapeutischen Ausbildungsweges)Aufstockung der Plätze im Master zu ausreichender Anzahl (Gewährleistung MAsterplatz für alle Bachelorstudierendenausreichende Finanzierung der Studienplätze – Sicherstellung der Qualität der LehreGelder für die Durchsetzung der Gesetzesreform sollen den universitäten psychologischen Instituten für eine sinnvolle Finanzierung zur Verfügung gestellt werdenAusfinanzierung darf anderen Teilbereichen der Psychologie nicht schadenpolyvalenter Bachelor – Vorgaben der Approbationsordnung an das Bachelor-Studium möglichst gering haltenRegelstudienzeit von 10 Semstern soll nicht überschritten werden – Studierbarkeit soll gegeben seinUnterstützung des Änderungsvorschlages der DGPs vom 29.01.2019 (Akkreditierung)Finanzierung der Psychotherapie-Masterplätze darf nicht zulasten der anderen Spezialisierungmöglichkeiten im Master fallenausreichende Anzahl von Prüfungsterminen für Approbationsprüfungbei Nichtbestehen muss die Prüfung wiederholt werden dürfenKEINE psychotherapeutische Prüfung nach dem Bachelorlängere Übergangsfristen für Studierende des alten SystemsRegelungen, die den Wechsel ins neue System ermöglichenausreichendes Angebot an NachqualifizierungsmöglichkeitenSituation der aktuellen PiAsGewährleistung sozialrechtlich anerkannte Abrechnung von (therapeutisch-) psychologischen LeistungenLeistung muss der Kompetenz & Veratnwortung entsprechend vergütet werden(sozial-) rechtlicher Status sollte einem Anstellungsverhältnis entsprechenGleichbahndlung von PiAs & PiWsErgänzung des SGB V sollte folgendes beinhalten -> „Befugniserweiterung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten [und Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten] zur Beurteilung und Feststellung von Arbeitsunfähigkeit sowie zur Begutachtung anderer, die berufliche Belastung betreffender Aspekte bei Patientinnen und Patienten mit psychischen Erkrankungen“ Jun 2019ZulassungstestZulassungstest zum Bachelor StudiengangDownload SchließenJun 2019Zulassungstest zum Bachelor StudiengangZulassungstestZusammenfassungAn wen adressiert?Projektleitung „STAV-Psych-BaWü zur Studierendenauswahl“BaPsy-DGPsProblemneuer Zulassungstest ab 2020 in BaWü eingeführtim WiSe 2019 bereits an schon eingeschriebenen Studis im ersten Semester erprobtbis jetzt unzureichender Einbezug von Studierenden als Interessengruppe der zukünftig Betroffenen in den Projektprozessunzureichende Transparenz des Inhalts, der Struktur und des Formats für Teilnehmendefehlende Anleitung für die Vorbereitung auf den Testunzureichende Transparenz der Gewichtung des Tests in Bezug auf andere Zulassungskriterienbei Testung entstehende Kosten sollen aktuell von Teilnehmanden getragen werdenChancengleichheit nicht gewährleistetWahl des Studiengangs sollte nicht abhängig vom sozioökonomischen Status seinaktuell Kooperation mit Projektleitung von „STAV-Psych-BaWü zur Studierendenauswahl“, vorwiegend über persönliche Kontakte, nicht offiziellSorge, dass Einführung von individuell unterschiedlichen Zulasssungstests an staatlichen Universitäten zu einer Unübersichtlichkeit und Verkomplizierung des Bewerbungsprozesses führtSorge, dass der Test nicht mehr zu einer Zulassungsentscheidung beiträgt als die AbiturnoteSorge, dass Test systhematisch Kulturen diskriminieren könnteLösungsvorschlag/ Forderungen1. Einsicht und Einbezug in die Testkonstruktion und -entwicklungAustausch zwischen Projektleitung „STAV-Psych-BaWü zur Studierendenauswahl“ und der „AG Zulassungstest“ des PsyFako e.V.2. Transparenz für Testteilnehmendeoffene Darlegung des Testinhalts, Struktur und Format für Teilnehmendeöffentliche Kommunikation der Testgewichtigung im Verhältnis zu Abiturnote und ZusatzqualifikationenOrientierung an Master-Tests3. Kostenfreier Zugang zu offiziellen Vorbereitungsmaterialienöffentliches Beispielmaterial von offizieller Seite [Anmerkung: durch den DGPS]4. Kostenfreie TestteilnahmeStudiengangswahl darf nicht vom sozioökonomischen Status der Testteilnehmenden abhängig sein;Einsicht in die Kostenaufstellung5. Zukunftsperspektivepositive Erfahrung mit dem Baden-Württembergischen PilotprojektForderung einer offiziellen Kooperation über persönliche Kontakte hinausbundeseinheitliche ZulassungsverfahrenForderung der hächsten inkrementellen Validität zum Kriterium Studienerfolg (im Vergleich zur Abiturnote); kulturfreies Verfahrenandere Fähigkeiten für das Psychologiestudium als SchulleistungForderung sind notwendig, aber nicht zwangsläufig hinreichend Mrz 2019PsychThGStellungnahme zum Kabinettsentwurf des PsychotherapeutenausbildungsreformgesetzDownload SchließenMrz 2019Stellungnahme zum Kabinettsentwurf des PsychotherapeutenausbildungsreformgesetzPsychThGZusammenfassungAn wen adressiert?Gesetzgeber (Bund)HochschulenProblemWegfall von neuen KJPler*innen aus anderen Studiengängen mit dem neuen PsychThGAusbRefGVerringerung der bereits belasteten KapazitätenMasterplatzproblematik (nicht für jede*n Psychologiestudierenden steht ein Masterplatz zur Verfügung)unsichere Finanzierung des Studienganges, mit der Folge evtl. sinkende Qualität der Lehrenicht nachlassender Bedarf an Psycholog*innen und Psychotherapeut*innen in der Gesellschaft1. Konzeption des Bachelorsbeträchtlicher Umfang der Vorgaben in ApprobationsordungPolyvalenz gefährdetumfassende Berufsorientierung und Erwerb von Grundlagenwissen gefährdet2. Studieninhalte und StudierbarkeitMasterarbeit und psychotherapeutische Approbationsprüfung parallel im letzten Mastersemester vorgesehenVerschiebung der Praxisinhalte auf das Studium verschiebt die prekäre Lage der aktuellen Ausbildung ins Studium3. Akkreditierungberufsrechtlichen Anerkennung von Bachelorstudiengängen im Zuge des Akkreditierungsverfahrens soll weiterhin den*die studentische*n Gutachter*in unberücksichtigt lassen4. Studienplätzealleiniger Bachelorabschluss keine Relevanz auf dem Arbeitsmarktunzureichende Anzahl an Masterstudienplätzen5. ApprobationsprüfungDetailtiefe der Prüfungskonzeptionunzureichende Festlegung des Verfahrens bei Nichtantritt oder Nichtbestehenpsychotherapeutische Prüfung nach dem Bachelor kein Mehrwert6. Weiterbildungunzureichende Gestaltung der Ausgestaltung und Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung nach der Approbation7. ÜbergangsregelungUnsicherheit über Ausbildungssituation in den nächsten Jahrenzu knappe Fristen für den Übergang von alten ins neue SystemAnsturm auf auslaufende Ausbildungsplätze zu befürchtenmit aktueller Regelung gibt es erst 2025/28 Psychotherapeut*innen mit Approbation/ nach dem neuen System8. Situation der aktuellen Psychotherapeut*innen in AusbildungFehlen jeglicher Regelungen zur Beseitigung der aktuellen prekären Lage der Psychotherapeut*innen in Ausbildung, die vom momentanen Gesetzesentwurf nicht im Geringsten profitieren, sondern im Gegenteil unter enormen Zeitdruck gesetzt werdenSchaffung Zwei-Klassen-System: es wird zu einer Ungleichbehandlung von PiAs und PiWs kommen9. Legaldefinitionzu eng gefasstAnschluss an Einschätzung der Deutschen Gesellschaft für Psychologie und des Fakultätentages Psychologie vom 11.03.201910. Befugniserweiterungkeine Befungnis für Psychotherapeut*innen Arbeitsunfähigkeit zu begutachtenLösungsvorschlag/ Forderungentransparenter Prozess – Beteiligung der Studierendenvertretung an den Verhandlungen (Ausgestaltung des Psychologiestudiums & des psychotherapeutischen Ausbildungsweges)Aufstockung der Plätze im Master zu ausreichender Anzahl (Gewährleistung MAsterplatz für alle Bachelorstudierendenausreichende Finanzierung der Studienplätze – Sicherstellung der Qualität der LehreGelder für die Durchsetzung der Gesetzesreform sollen den universitäten psychologischen Instituten für eine sinnvolle Finanzierung zur Verfügung gestellt werdenAusfinanzierung darf anderen Teilbereichen der Psychologie nicht schadenpolyvalenter Bachelor – Vorgaben der Approbationsordnung an das Bachelor-Studium möglichst gering haltenRegelstudienzeit von 10 Semstern soll nicht überschritten werden – Studierbarkeit soll gegeben seinUnterstützung des Änderungsvorschlages der DGPs vom 29.01.2019 (Akkreditierung)Finanzierung der Psychotherapie-Masterplätze darf nicht zulasten der anderen Spezialisierungmöglichkeiten im Master fallenausreichende Anzahl von Prüfungsterminen für Approbationsprüfungbei Nichtbestehen muss die Prüfung wiederholt werden dürfenKEINE psychotherapeutische Prüfung nach dem Bachelorlängere Übergangsfristen für Studierende des alten SystemsRegelungen, die den Wechsel ins neue System ermöglichenausreichendes Angebot an NachqualifizierungsmöglichkeitenSituation der aktuellen PiAsGewährleistung sozialrechtlich anerkannte Abrechnung von (therapeutisch-) psychologischen LeistungenLeistung muss der Kompetenz & Veratnwortung entsprechend vergütet werden(sozial-) rechtlicher Status sollte einem Anstellungsverhältnis entsprechenGleichbahndlung von PiAs & PiWsErgänzung des SGB V sollte folgendes beinhalten -> „Befugniserweiterung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten [und Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten] zur Beurteilung und Feststellung von Arbeitsunfähigkeit sowie zur Begutachtung anderer, die berufliche Belastung betreffender Aspekte bei Patientinnen und Patienten mit psychischen Erkrankungen“ Jan 2019PsychThGStellungnahme zum Referentenentwurf des PsychotherapeutenausbildungsreformgesetzDownload SchließenJan 2019Stellungnahme zum Referentenentwurf des PsychotherapeutenausbildungsreformgesetzPsychThGZusammenfassungAn wen adressiert?Gesetzgeber (Bund)HochschulenProblemWegfall von neuen KJPler*innen aus anderen Studiengängen mit dem neuen PsychThGAusbRefGVerringerung der bereits belasteten KapazitätenMasterplatzproblematik (nicht für jede*n Psychologiestudierenden steht ein Masterplatz zur Verfügung)unsichere Finanzierung des Studienganges, mit der Folge evtl. sinkende Qualität der Lehrenicht nachlassender Bedarf an Psycholog*innen und Psychotherapeut*innen in der Gesellschaft1. Konzeption des Bachelorsbeträchtlicher Umfang der Vorgaben in ApprobationsordungPolyvalenz gefährdetumfassende Berufsorientierung und Erwerb von Grundlagenwissen gefährdet2. Studieninhalte und StudierbarkeitMasterarbeit und psychotherapeutische Approbationsprüfung parallel im letzten Mastersemester vorgesehenVerschiebung der Praxisinhalte auf das Studium verschiebt die prekäre Lage der aktuellen Ausbildung ins Studium3. Akkreditierungberufsrechtlichen Anerkennung von Bachelorstudiengängen im Zuge des Akkreditierungsverfahrens soll weiterhin den*die studentische*n Gutachter*in unberücksichtigt lassen4. Studienplätzealleiniger Bachelorabschluss keine Relevanz auf dem Arbeitsmarktunzureichende Anzahl an Masterstudienplätzen5. ApprobationsprüfungDetailtiefe der Prüfungskonzeptionunzureichende Festlegung des Verfahrens bei Nichtantritt oder Nichtbestehenpsychotherapeutische Prüfung nach dem Bachelor kein Mehrwert6. Weiterbildungunzureichende Gestaltung der Ausgestaltung und Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung nach der Approbation7. ÜbergangsregelungUnsicherheit über Ausbildungssituation in den nächsten Jahrenzu knappe Fristen für den Übergang von alten ins neue SystemAnsturm auf auslaufende Ausbildungsplätze zu befürchtenmit aktueller Regelung gibt es erst 2025/28 Psychotherapeut*innen mit Approbation/ nach dem neuen System8. Situation der aktuellen Psychotherapeut*innen in AusbildungFehlen jeglicher Regelungen zur Beseitigung der aktuellen prekären Lage der Psychotherapeut*innen in Ausbildung, die vom momentanen Gesetzesentwurf nicht im Geringsten profitieren, sondern im Gegenteil unter enormen Zeitdruck gesetzt werdenSchaffung Zwei-Klassen-System: es wird zu einer Ungleichbehandlung von PiAs und PiWs kommen9. Legaldefinitionzu eng gefasstAnschluss an Einschätzung der Deutschen Gesellschaft für Psychologie und des Fakultätentages Psychologie vom 11.03.201910. Befugniserweiterungkeine Befungnis für Psychotherapeut*innen Arbeitsunfähigkeit zu begutachtenLösungsvorschlag/ Forderungentransparenter Prozess – Beteiligung der Studierendenvertretung an den Verhandlungen (Ausgestaltung des Psychologiestudiums & des psychotherapeutischen Ausbildungsweges)Aufstockung der Plätze im Master zu ausreichender Anzahl (Gewährleistung MAsterplatz für alle Bachelorstudierendenausreichende Finanzierung der Studienplätze – Sicherstellung der Qualität der LehreGelder für die Durchsetzung der Gesetzesreform sollen den universitäten psychologischen Instituten für eine sinnvolle Finanzierung zur Verfügung gestellt werdenAusfinanzierung darf anderen Teilbereichen der Psychologie nicht schadenpolyvalenter Bachelor – Vorgaben der Approbationsordnung an das Bachelor-Studium möglichst gering haltenRegelstudienzeit von 10 Semstern soll nicht überschritten werden – Studierbarkeit soll gegeben seinUnterstützung des Änderungsvorschlages der DGPs vom 29.01.2019 (Akkreditierung)Finanzierung der Psychotherapie-Masterplätze darf nicht zulasten der anderen Spezialisierungmöglichkeiten im Master fallenausreichende Anzahl von Prüfungsterminen für Approbationsprüfungbei Nichtbestehen muss die Prüfung wiederholt werden dürfenKEINE psychotherapeutische Prüfung nach dem Bachelorlängere Übergangsfristen für Studierende des alten SystemsRegelungen, die den Wechsel ins neue System ermöglichenausreichendes Angebot an NachqualifizierungsmöglichkeitenSituation der aktuellen PiAsGewährleistung sozialrechtlich anerkannte Abrechnung von (therapeutisch-) psychologischen LeistungenLeistung muss der Kompetenz & Veratnwortung entsprechend vergütet werden(sozial-) rechtlicher Status sollte einem Anstellungsverhältnis entsprechenGleichbahndlung von PiAs & PiWsErgänzung des SGB V sollte folgendes beinhalten -> „Befugniserweiterung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten [und Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten] zur Beurteilung und Feststellung von Arbeitsunfähigkeit sowie zur Begutachtung anderer, die berufliche Belastung betreffender Aspekte bei Patientinnen und Patienten mit psychischen Erkrankungen“ Nov 2018LandespolitikAkkreditierung in Mecklenburg-VorpommernDownload SchließenNov 2018Akkreditierung in Mecklenburg-VorpommernLandespolitikZusammenfassungAn wen adressiert?Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern: Manuela SchwesigMinisterin für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern: Birgit HesseMinister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit des Landes Mecklenburg-Vorpommern: Harry GlaweProblemangestrebte Landtagsentscheidung zur Änderung des Hochschulgesetzes wird schädliche Folgen für Studierende und Absolvent*innen der Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern haben (im Bezug auf Anerkennung von Studienleistungen und Studienabschlüssen)Mobilität innerhalb Deutschland würde erschwert werdenMeck-Pom als Mobilitätsziel von ausländischen Studis und Studis aus anderen Bundesländern disqualifiziertAttrativität von Mec-Pom als Hochschulstandort sinkt nicht nur für Studis, sondern auch Lehrende, Forscher*innenzukünfitge Qualität der akademischen Ausbildung in Meck-Pom dadurch gefährdetdeutsche Hochschullandschaft wird auf internationaler Ebene diskreditierteuropaweite Vergleichbarkeit von Studiengängen und Studienabschlüssen nicht mehr gewährleistet Nov 2018Gesellschaft und EthikNachhaltigkeit und Ethik an HochschulenDownload SchließenNov 2018Nachhaltigkeit und Ethik an HochschulenGesellschaft und EthikZusammenfassungAn wen adressiert?alle Hochschulangehörigen, insbesondere an die HochschulleitungenPartner der Hochschulen (z.B. Studierendenwerke)bildungspolitische Akteure auf Landes- und BundesebeneProblemfortschreitender Klimawandel, Resourcenverknappung, zunehmende Biodiversitätsverluste, zwischen und innerstaatliche Konflikte, soziale Ungleichheit, ErnährungsunsicherheitLösungsvorschlag/ Forderungenausführliche Begründungen, mögliche Maßnahmen sowie Good-Practice-Beispiele finden sich im PP aufgelistet in den Bereichen Governance, Betrieb, Lehre, ForschungDas Verantwortungsbewusstsein für einen nachhaltigen Umgang mit Gesellschaft,Wirtschaft und Umwelt bei Hochschulleitungen, Studierenden, Wissenschaftler_innen und den weiteren Hochschulangehörigen fördern.Alle Hochschulangehörigen und Verantwortlichen der Wissenschaftspolitik zu strukturellen Veränderungen in den Bereichen Lehre, Forschung und Betrieb anregen und konkrete Wege des Wandels aufzeigen.Nachhaltiges und ethisches Handeln als Selbstverständlichkeit in Hochschulen und so in der Konsequenz auch in der Gesellschaft zu etablieren.ausführliche Begründungen, mögliche Maßnahmen sowie Good-Practice-Beispiele finden sich im PP aufgelistet in den Bereichen Governance, Betrieb, Lehre, Forschung Nov 2018Gesellschaft und EthikPosition der Jugend zu der neuen Strategie der Bundesregierung zu Globaler GesundheitDownload SchließenNov 2018Position der Jugend zu der neuen Strategie der Bundesregierung zu Globaler GesundheitGesellschaft und EthikZusammenfassungAn wen adressiert?BundesregierungProblemwichtige Themen aus Sicht des Nachwuchses zur Globalen Gesundheit:Forschung und LehreUniversal Health CoverageKonzept der Planetaren Gesundheit Jun 2018LandespolitikStellungnahme zum Thema „BaPsychKHG“Download SchließenJun 2018Stellungnahme zum Thema „BaPsychKHG“LandespolitikZusammenfassungAn wen adressiert?Bayrische LandesregierungProblemNovellierung des Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes weißt erhebliche Mängel aufOrientierung des BayPsychKHG am BayMRVG (Maßregelvollzug) nicht akzeptabelLinderung psychischen Leids und das individuelle Patient*innenwohl tritt in den Hintergrundträgt massiv zur Stigmatisierung von psychischen Krankheiten beiUnterbringung von nicht-delinquenten Personen nach dem Vorbild der Unterbringung von verurteilten Straftäter*innen widerspricht der UnschuldsvermutungKinder und Jugendliche werden ohne Sonderregelungen miteingeschlossenMeldepflicht (Art. 14) stellt einen erheblichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte darLösungsvorschlag/ Forderungenentsprechende Überarbeitung des Gesetzentwurfs Jun 2018StudiumStudieren mit psychischer Störung – Chancengleicheit auch bei PrüfungenDownload SchließenJun 2018Studieren mit psychischer Störung – Chancengleicheit auch bei PrüfungenStudiumZusammenfassungAn wen adressiert?Hochschulen, deren Gremien/Prüfungsausschüssen, die Studierendenvertretungen und allen weiteren BeteiligtenProblemStudierende mit psychischen Erkrankungen, die im Gegensatz zu körperlichen Erkrankungen weniger sichtbar sind, erhalten in Prüfungssituationen weniger Unterstützungnach Schätzung etwa jeder vierte Studierende von psychischen Problem betroffenHürden, die zu Studienabbruch und bedeutsamen psychosozialen Beeinträchtigungen von Betroffenen führenBeratungsangebote und die Rechte der Studierenden im Falle einer psychischen Störung oft nicht bekanntBefürchtung Opfer von Stigmatisierung zu werdenPrüfungenregelmäßig psychosoziale Stresssituationenvor allem belastend für BetroffeneNachteilsausgleichbegründet durch stigmatisierenden Begriff „Behinderung“ im SozialgesetzbuchPrüfungsordnung – ProblemeNachteilsausglich bei „Glaubhaftmachung“ einer solchen BeeinträchtigungPrüfungsausschüsse veweigern einen Nachteilsausgleich „pauschal“nichtsichtbaren Erkrankungen werden „stigmatisiert“Prüfungsausschüsse bestzt mit Personen, die über nicht ausreichende klinisch-diagnostische oder psychologische bzw. psychotherapeutische Kompetenzen verfügen um psychische Erkrankungen festzustellenlaut Aussagen werden selbst ärztliche Atteste ignoriert, die zur Glaubhaftmachung eingereicht werdenbewilligte Ausgleiche müssen mitunter bei allen Professor*innen für jede Prüfung geltend gemacht werdengrundlegende Recht auf informationelle Selbstbestimmung gefährdetoft werden aufwändige Einzellösungen gefunden, die mit hohen bürokratischen und strukturellen Barrieren verbunden sindLösungsvorschlag/ Forderungenaktive und gezielte Unterstützung für Studierende, sich gegen Ausgrenzung und Diskriminierung zu wehrenstrukturelle Barrieren beseitigenÜbersicht von Hilfsangeboten, Präventionsmaßnahmen und die Rechte der Studierenden bereitstellenPrüfungsämter und Prüfungsausschüsse für die Lage und die Rechte von Studierenden mit psychischer Störung sensibilisierenPrüfungsämter/-ausschüsse sollen Atteste ohne Symptompflicht anerkennenEinrichtung von Clearingstellen analog zur Ethikommission für Entscheidungen über Nachteilsausgleiche Okt 2020Open ScienceEnglische Übersetzung: Replication Crisis and Open Science in PsychologyDownload SchließenOkt 2020Englische Übersetzung: Replication Crisis and Open Science in PsychologyOpen Science Jun 2018Open ScienceReplikationskrise und Open Science in der PsychologieDownload SchließenJun 2018Replikationskrise und Open Science in der PsychologieOpen ScienceZusammenfassungAn wen adressiert?StudierendeUniversitäre Lehre und ForschungFördermittelstellenProblemReplikationkrisegroßer Teil der psychologischen Forschung produziert keine neuen Erkenntnisse, sondern womöglich häufig falsch-positive Ergebnisseaktuelle Methodik der Psychologie ist anfällig für Verzerrungen (absichtliche und unabsichtliche)fragwürdige Forschungsmethoden (engl. questionable research practices, QRP)kein NischenproblemWissenschaftssystem begünstigt Einsatz QRPsPublikations-Bias und nur wenig publizierte ReplikationsstudienVermittlung unzureichend gesicherter Forschungsergebnisse stellt eine massive Verschwendung von Ressourcen darLösungsvorschlag/ ForderungenBehandlung der Replikationskrise in der Methodenlehrekritische Einordnung der gelehrten Befunde in Grundlagen- und Anwendungsfächern in der LehrePräregistrierung von Abschlussarbeiten als Standard etablierenAbschlussarbeiten als Replikationen ermöglichenOffene Forschungspraktiken als zentrales Einstellungskriterium für alle wissenschaftlichen Positionen an psychologischen InstitutenVergabe von Fördermitteln unter Bedingung offener ForschungspraktikenAntwortenTU Dresden Nov 2017PsychThGPositionspapier zum Arbeitsentwurf „Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz“ des BMGDownload SchließenNov 2017Positionspapier zum Arbeitsentwurf „Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz“ des BMGPsychThGZusammenfassungAn wen adressiert?Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)BerufsverbändeTräger aus dem GesundheitswesenProblemAuszubildende im aktuellen Modell erfahren keinerlei Verbesserung ihrer Ausbildungsbedingungensie sind nach der Umstellung des Modells mit der Notwendigkeit zur Nachqualifikation zusätzlich belastetEinführung eines neuen Studiengangs „Psychotherapie“ führt zum Auseinanderdriften der psychologischen Fachrichtungen und damit langfristig zum Ende des klassischen Studiengangs „Psychologie“keine verlässlich konsekutive Ausbildung gewährleistet (Platzmangel), da die Platzanzahl in den Psychotherapie-Masterstudiengängen nicht der Platzanzahl in den Psychotherapie-Bachelorstudiengängen entsprichtes ergibt sich ein Ausbildungsweg zum*zur Psychotherapeut*in mit drei Leistungshürden„kapazitäre Überhänge bei der Verteilung von Kassensitzen“ ist nicht zielführend, da eine Unterversorgung an Psychotherapieplätzen bestehtimmenser Leistungsdruck durch parallele Prüfungen, wissenschaftliche Abschlussarbeiten und StaatsexaminaErmöglichung adäquater Lehre durch Psychotherapeut*innen ist teuerBezahlung der Weiterbildung nach TVÖD-TVL Entgeldgruppe 13 verschiebt das Problem der Ausbeutung in die Praxiszeiten während des StudiumsLösungsvorschlag/ ForderungenFinanzenDefinition der Kosten (Zukunftsfrage der Ausbildungsinstitute)Zusicherung der Kostenneutralität ist nicht haltbarExistenzsicherung der aktuellen und zukünftigen Psychotherapeut:innen in Ausbildungnähere Definition der Nachqualifikationskosten + Klärung des daraus resultierenden Statusangemessene Höhe der Vergütung nach Abschluss der fünfjährigen Weiterbildung festsetzenzukünftige Status / Befugnisse der Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen mehr Beachtung schenkenHochschulwesenBachelor in Psychotherapie soll dazu berechtigen an jeder anderen deutschen Hochschule, die einen Master anbietet, zu studierengleiche Anzahl an Bachelorstudien- als auch Masterstudienplätzen und WeiterbildungsplätzenVerlängerung der Weiterbildungszeit auf fünf Jahre muss inhaltlich begründet werdenBei der Ausarbeitung der Berufsbezeichnung muss darauf geachtet werden, dass diese sowie der sozialrechtliche Status der Psychotherapeut*innen in Weiterbildung aufgeschlüsselt werden.AntwortenJunge Psychotherapeuten des DPtV Nov 2017MasterplatzproblematikPositionspapier zur anhaltenden Masterplatzproblematik im Fach PsychologieDownload SchließenNov 2017Positionspapier zur anhaltenden Masterplatzproblematik im Fach PsychologieMasterplatzproblematikZusammenfassungAn wen adressiert?BildungsministerienHochschulenProblemBologna-ReformProblematik von zu wenig Masterplätzen für die Bachelorabsolvent*innen der Psychologieuniversitätsspezifische Auswahlkriterien verhindern Ziel der Reformbisherige Maßnahmen unzureichendLösungsvorschlag/ ForderungenGarantie, dass jeder Bachelorabsolvent einen Masterstudienplatz in Anspruch nehmen kannbundeseinheitliche erreichbare(!) Mindestzahl an ECTS als Zulassungsvorraussetzung zur Bewerbungkeine Benachteiligungen durch unterschiedliche ECTS VergabenBundesweit einheitliche Bewerbungen und -fristen, Termine für das Versenden von Zulassungs- und Ablehnungsbescheiden sowie Immatrikulationszeitpunkte durch bundesweit einheitliches VergabeverfahrenAntwortenHessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst Nov 2017StudiumPositionspapier zum Thema GremienblockzeitDownload SchließenNov 2017Positionspapier zum Thema GremienblockzeitStudiumZusammenfassungAn wen adressiert?alle deutschen HoschulenProblemViele Unis haben keine GremienblockzeitGremienblockzeit beschreibt einen definierten Zeitraum, in dem zu Gunsten von Gremienarbeit keine universitären Veranstaltungen stattfindenBenachteiligung von Studis, die sich engagierenMitwirkung aller Mitglieder einer Hochschule an der universitären Selbstverwaltung wird von allen Hochschulgesetzen festgeschriebenLösungsvorschlag/ ForderungenEinführung von Gremienblockzeit an allen deutschen Hochschulen durch eine Festlegung in dieser in den Allgemeinen Bestimmungen einer jeden HochschuleTeilnahme aller Gremienmitglieder gewährleisten und vor Benachteiliung schützenRahmenbedingungenKinderbetreuung in diesem Zeitraum möglichkeine universitären Veranstaltungen in diesem ZeitraumForschungsablauf nicht übermäßig dadurch beeinträchtigtAntwortenHessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst Nov 2017SonstigesBeschlusstext anlässlich der Einladung zum CHE HochschulrankingDownload SchließenNov 2017Beschlusstext anlässlich der Einladung zum CHE HochschulrankingSonstigesZusammenfassungAn wen adressiert?CHE (Centrum für Hochschulentwicklung)Problemvielerorts geäußerte Kritik am Ranking des Centrums für Hochschulentwicklung (CHE)Lösungsvorschlag/ ForderungenEvaluation der Instrumente (Studierenden- und Professor*innen-Befragung) insbesondere zur Prüfung der Gütekriterien Reliabilität und ValiditätOffenlegung von Stichprobenkennwerten der einzelnen Hochschulen und Veröffentlichung der ItemsErneuerung des Ampelsystems, sodass die Farbzuweisung nicht mehr abhängig vom Abschneiden der anderen Hochschulen istpermanente Anzeige der (hochschulspezifischen) Mittelwerte der KriterienEs sollte dem*der Nutzer*in möglich sein, schon vor der Anzeige des Rankings eine erste Auswahl der anzuzeigenden Kriterien zu treffen Jun 2017SonstigesAnfrage zum Qualitätssiegel der DGPsDownload SchließenJun 2017Anfrage zum Qualitätssiegel der DGPsSonstigesZusammenfassungAn wen adressiert?Deutsche Gesellschaft für PsychologieProblemproblemlosen Übergang von Bachelor zu Master sowie die Qualität bezogen auf Inhalte und Strukturen des Studiums sicherstellenKommentar zum Kriterienkatalog des DGPs für das Qualitätssiegel für psychologischhe Bachelorstudiengänge an deutschsprachigen Hochschulenstarke Fokussierung auf Aspekte der Foschung, wodurch Aspekte der Lehre in den Hintergrund gestellt werdenLösungsvorschlag/ForderungenPunkte, die im Kriterienkatalog fehlen oder zu kurz dargestellt werdenRegelmäßigkeit von LehrevaluationenWerden Strukturen bereitgestellt, die eine studentische Selbstverwaltung ermöglichen?Vorhandensein fachspezifischer Literatur und Relation dieser zu den StudierendenzahlenSicherstellung einer ausreichenden Zahl an Lehrpersonen durch die KapazitätsberechnungAntworten Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs) Jun 2017SonstigesResolution zur Schaffung permanenter Stellen im wissenschaftlichen MittelbauDownload SchließenJun 2017Resolution zur Schaffung permanenter Stellen im wissenschaftlichen MittelbauSonstigesZusammenfassungAn wen adressiert?HochschulenWissenschaftsministerienProblemwissenschaftlichen Mittelbau fehlen unbefristete StellenUnsicherheit für Zukunftsplanung, da Aussichten auf unbefristete Stellen abseits der Professur gering sindKarriere & Familienplanung in der Wissenschaft kaum vereinbarKarriereweg für viele Studierende sehr unattraktivnegative Folgen für Kontinuität von Lehre und langfristigen ForschungsvorhabenLösungsvorschlag/ Forderungendeutliche Erhöhung und Schaffung permanenter unbefristeter Stellen im wissenschaftlichen Mittelbau Jun 2017SonstigesPositionspapier zum MDR Beitrag des 10. Mai 2017Download SchließenJun 2017Positionspapier zum MDR Beitrag des 10. Mai 2017SonstigesZusammenfassungAn wen adressiert?MDR ExaktProblemBeitrags des MDR Exakt vom 10.05.2017, „Therapie unter Drogen“, der Sachverhalte tendenziös dargestellt hatLösungsvorschlag/ ForderungenRichtigstellungen zum Beitragunvoreingenommene und wissenschaftlich fundierte Untersuchung der PsycholyseVorträge in Ergänzung zum universitären Lehrplan, auch wenn diese kontroverse Disziplinen betrachten,offener wissenschaftlicher Diskurs über den Mainstream hinaus AntwortenMDR Jun 2017StudiumPositionspapier zur aktuellen Lehrsituation in der PsychologieDownload SchließenJun 2017Positionspapier zur aktuellen Lehrsituation in der PsychologieStudiumZusammenfassungAn wen adressiert?HochschulenProblemFrust, Stress und Zukunftsängste im universitären Alltag des PsychologiestudiumsAngst, keinen Masterstudienplatz in der Psychologie zu erhaltenaktuelle Studiensituation gleichwohl maßgeblich von der Bologna-Reform geprägtVerschulung des Studiums, Kanonisierung des Bildungsangebotes, weniger Wahlmöglichkeiten, ständige Überprüfung von Leistungendeutlicher Anstieg der gefühlten Belastung seitens der StudierendenUniversitäten begreifen sich vornehmlich als KonkurrentenWettbewerb um Drittmittel, Publikationen sowie StudierendeWünsche der Studierenden (in Bezug auf akademischen Erfolg sowie Planungssicherheit) stehen Bedürfnissen der Dozierenden gegenüber (Anspruch an faire Prüfungen und erfolreiche Forschungstätigkeiten)Trade-Offs zwischen Forschung und Lehrewissenschaftliche Mitarbeiter*innen sind prekären Beschäftigungsverhältnissen ausgesetztPublikationsdruck im Wissenschaftssystemmittelmäßige Lehrtätigkeit reicht häufig ausEngagement nur selten honoriertknappe (zeitliche) Ressourcen führen zu ZielkonfliktenAnspannung zwischenmenschlicher BeziehungenNoten bergen Konfliktpotential, werden zum Tabuthemazunehmend gestresste oder verzweifelte StudierendeLösungsvorschlag/ ForderungenAufmerksamkeit gegenüber dem Thema Qualität der Lehre erhöhenBedeutung der Lehre im universitären Kontext mehr hervorhebenausreichend Ressourcen für Lehre und Forschung zur Verfügung stellenangemessene Lern- und Arbeitsbedingungen für Studierende & Dozierende sicherstellenRecht auf Mitbestimmung der Studierenden und Dozierenden Qualität der Lehregrößtmögliche Transparenz der universitären Abläufe und StrukturenLehrinhalte: verstärkte Umsetzung des humanistischen BildungsidealsFörderung selbstständigen kritischen Denkenstiefgehende Auseinandersetzung mit den LehrinhaltenAntwortenLMU MünchenUni Jena Nov 2016SonstigesPositionspapier zum Rahmenvertrag der VG Wort mit den BundesländernDownload SchließenNov 2016Positionspapier zum Rahmenvertrag der VG Wort mit den BundesländernSonstigesZusammenfassungAn wen adressiert?KultusministerkonferenzProblemBekräftigung des Positionspapiers der 23. PsyFaKo in Mainz zur Änderung des §52a UrhGPilotprojekt an der Universität Osnabrück sowie die Weigerung der Hochschulen, den Rahmenvertrag zu unterschreiben, zeigt, dass die vorgeschlagene Lösung zur Durchsetzung des §52a UrhG nicht praktisch umsetzbar istmassive Beeinträchtigung der Qualität der Lehre, da keine urheberrechtlich geschützten Lehrmaterialien mehr online zur Verfügung gestellt werden dürfenLösungsvorschlag/ ForderungenVertragsentwurf, der dem zeitgemäßen Umgang mit digitalen Lehrmaterialien gerecht wird und eine hohe Qualität der Lehre gewährleistetEinbezug der Studierenden in den ProzessAufrechterhaltung der Qualität der LehreFinden einer Übergangslösung Filter zurücksetzen1 bis 20 von 116 Positionspapieren12…6❯